Illegale Einwanderung – Die Täuschungspolitik der schwarz-roten Regierung

(www.conservo.wordpress.com)

Von Peter Helmes

Afrikanische Masseneinwanderung droht

In den nächsten dreißig Jahren wird die Bevölkerung Afrikas voraussichtlich um eine Milliarde Menschen zunehmen. Zweifellos werden die Verursacher – oder gutmenschlich ausgedrückt – der Leittragenden dieser Bevölkerungsexplosion Afrikas versuchen, an die Küste eines wohlhabenden, aber immer seniler werdenden Europas zu gelangen. Und dieses Europa – natürlich auch Deutschland – befindet sich bereits in einer demographischen Revolution, die wir jeden Tag in vielen Städten unseres Landes spüren.

Die drohende massive Einwanderung (nicht nur aus Afrika) hat Folgen insbesondere für die westeuropäischen Staaten, insbesondere Deutschland, das nach der „Willkommensarie“ der Bundeskanzlerin als das Paradies aller Mühseligen und Beladenen dieser Welt gilt und den Herkömmlingen eine neue Heimat verspricht, in der „Milch und Honig“ fließen.

Der französische Ökonom Charles Gave hat unlängst vorausgesagt, daß Frankreich 2057 – also in drei, vier Jahrzehnten – eine muslimische Mehrheit haben wird, und diese Schätzung berücksichtigte nicht einmal die Zahl der erwarteten neuen Migranten. Für Deutschland droht exakt dasselbe. In England und einigen skandinavischen Ländern ist die bisherige nationale Identität bereits gekippt.

Europa muß, um seine Kultur zu bewahren, harte Entscheidungen treffen und sich nicht nur zu Tode amüsieren. Die Frage ist: Wird Europa seine Grenzen und Zivilisation schützen, bevor es überflutet wird?

Viele Bürger haben die Gefahr noch nicht erkannt. Besorgte Bürger jedoch reagieren – auch wenn sie von „etablierten“ Politikern und Medien darob gescholten werden. (Meine Leser wissen, wen ichmeine.)

Briefentwurf zum Thema illegale Einwanderung

So erhielt ich dieser Tage die Ausarbeitung eines offensichtlich sehr sachkundigen Bürgers zu diesem Thema, der sich mahnend an die Bundesregierung wendet. Der Artikel ist in einem sehr sachlichen Ton geschrieben, ist aber zugleich ein Appell an die Vernunft der Politiker, insbesondere der Regierung – so es dennoch dort Hoffnung auf eine Besinnung gibt. Er sollte weit verbreitet und einzelnen Politiken auf den Tisch gelegt werden.

Ich empfehle deshalb, den nachfolgenden Artikel als Entwurf für einen „Mahnbrief“ an eine(n) Politiker(in) zu nutzen und – mit „persönlicher Note“ versehen – zu versenden:

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Sehr geehrte(r) Frau/Herr (Name des/der Politiker/s/in),

anläßlich der zum Thema der (illegalen) Zuwanderung in die breite Öffentlichkeit durchgedrungenen Ergebnisse der Koalitionsverhandlungen zwischen der CDU/CSU und der SPD sehe ich mich nunmehr gezwungen, mich mit den nachfolgenden Zeilen an Sie persönlich zu wenden. Ich bin in größter, ja sogar bedrückender Sorge um die weitere Zukunft dieses Landes.

Ich verbinde mit diesem Anschreiben die – hoffentlich nicht naive – Hoffnung, daß Sie in der folgenden Legislaturperiode der neuen (alten) Bundesregierung Ihren politischen Einfluß geltend machen und ein „Weiter so“ der seit September 2015 andauernden und ohne Beteiligung des Bundestages erfolgten Migrationspolitik von Frau Dr. Merkel verhindern.

Wenn man allerdings die dankenswerterweise von Robin Alexander (Journalist „Die Welt“ d. Red.) öffentlich gemachten Abstimmungen der Koalitionsparteien zur Einwanderungspolitik sieht, in denen an der Öffentlichkeit vorbei nachträglich die Beschränkung auf Sachleistungen und die Residenzpflicht gestrichen wurde sowie weiterhin eine illegale Zuwanderung von über 200.000 Menschen pro Jahr – von einer Begrenzung ist mit keinem Wort die Rede – als unproblematisch angesehen wird, sehe ich keine Anzeichen eines entsprechenden politischen Willens der handelnden Personen.

Bei der stets die öffentliche Wahrnehmung dominierenden Diskussion um eine sog. Obergrenze handelt es sich um eine Scheindebatte, ohne daß die Bevölkerung davon zutreffend in Kenntnis gesetzt wird. Es gibt weder einen Anspruch auf Einwanderung noch – aufgrund der geographischen Lage Deutschlands – in ca. 98% der Fälle einen Anspruch auf Schutz als Flüchtling.

Es ist im Allgemeinen äußerst bedauerlich, in welcher Art und Weise das deutsche Volk – ja ich benutze diesen von Frau Dr. Merkel so gemiedenen Begriff – mit unvollständigen und teils auch unzutreffenden Informationen über den wahren Sachstand und vor allem auch die wahre Rechtslage in Deutschland getäuscht wird.

 

Folgen der Migrationspolitik

Ich erlaube mir nachfolgend Ihnen die bisherigen und auch zukünftigen Folgen der Migrationspolitik der Bundesregierung sowie die geltende Rechtslage aufzuzeigen, bei deren konsequenter und vor allem rechtsstaatlich gebotener Anwendung weiterer Schaden vom deutschen Volk und den zukünftigen Generationen abgewendet werden kann.

Ich sehe es schlichtweg als meine staatsbürgerliche Pflicht an, Sie persönlich mit meinem Schreiben in die Pflicht zu nehmen, da trotz eines politisch verheerenden Ergebnisses bei der Bundestagswahl am 24.9.2017 – schlechtestes Wahlergebnis der CDU (und der SPD) auf Bundesebene seit 1949 – Frau Dr. Merkel keinen Anlaß sieht, eine Änderung ihrer eigenmächtigen und rechtsstaatlich letztendlich nicht vertretbaren Migrationspolitik vorzunehmen. Auch wenn die breite Öffentlichkeit aufgrund entsprechender medialer Berichterstattung sowie der Aussagen der Vertreter der Bundesregierung davon ausgeht, daß die sog. „Flüchtlingskrise“ beendet ist, wissen Sie genauso gut wie ich, daß dies nicht den Tatsachen entspricht.

Weiterhin überqueren im Durchschnitt ca. 15.000 Menschen monatlich die deutschen Staatsgrenzen, mit dem Ziel eines dauerhaften Aufenthalts in unserem Land, ohne daß dies durch das geltende Recht gedeckt wäre. Im Ergebnis kommt somit – bei realistischerweise unterstelltem Andauern dieses Zustands – jedes Jahr eine neue „Großstadt“ von illegalen Zuwanderern hinzu, was erhebliche Auswirkungen auf das gesellschaftliche Zusammenleben in Deutschland und für die Zukunft dieses Landes hat.

Man muß es als geradezu unglaublich und absurd bezeichnen, wenn der Bundesinnenmister nunmehr registrierte Asylanträge in einer Größenordnung von 186.000 im Jahr 2017 als Erfolg verkauft. Zum einen spiegeln diese Zahlen nicht die tatsächliche Sachlage wider, da sonstige, nicht registrierte illegale Einwanderung und der Familiennachzug per Visum überhaupt nicht eingerechnet werden. Zum anderen zeigt sich die Absurdität dieser Einschätzung vor dem Hintergrund, daß hinlänglich bekannt ist, daß die Bundesrepublik Deutschland und ihre Vollzugsbehörden bisher – aus welcher Motivation dies auch sein mag – vollständig dabei scheitern, die Antragssteller abgelehnter Anträge auch konsequent und damit gemäß der geltenden Rechtslage des Landes zu verweisen. Es wird nach dem Prinzip verfahren, wer einmal Deutschland erreicht hat, der kann bleiben. Die makabre Wahrheit in diesem Zusammenhang lautet wie folgt: Jeder kommt ohne Paß ins Land, jedoch scheitert die Ausreise dann am fehlenden Paß.

  1. Tatsächliche Auswirkungen auf unsere Volkswirtschaft

Ich darf in einem ersten Schritt zusammenfassend und auszugsweise – aufgrund der täglich hinzukommenden Auswüchse der Masseneinwanderung ohne Anspruch auf Vollständigkeit – die bisherigen Auswirkungen der Einwanderungspolitik der Bundesregierung veranschaulichen:

  1. Arbeitsmarkt:Mit am dramatischsten zeigt sich die Fehleinschätzung der Bundesregierung bzw. Fehlerhaftigkeit des Zulassens einer Masseneinwanderung am Arbeitsmarkt. Deutschland ist ein hochtechnologisierter Wirtschaftsstandort, welcher – wenn überhaupt – eine Zuwanderung von hochqualifizierten Arbeitskräften benötigt. Diese haben und werden wir nicht durch Armutszuwanderung von „Flüchtlingen“ aus Ländern erhalten, in denen keine hinreichenden Qualifikationen in der Bevölkerung vorhanden sind, um einem Standort wie Deutschland weiterzuhelfen.

Ich möchte an dieser Stelle gar nicht auf die offensichtlich irreführenden Äußerungen führender Persönlichkeiten in Politik und Wirtschaft aus dem Jahr 2015 eingehen, als der deutschen Gesellschaft „syrische Ärzte“ und ein „Wirtschaftswunder 2.0“ versprochen wurden. Bekanntlich ist es vielmehr eine Tatsache, daß bereits nach Aussage von Frau Nahles als ehemalige Bundesarbeitsministerin nur ein Anteil von 10% überhaupt in den Arbeitsmarkt integrierbar ist. Von hochqualifizierten Tätigkeiten ist dabei nicht die Rede.

Nach aktuellen Berichten melden die deutschen Kommunen als „Leidtragende“ der Politik der Bundesregierung bereits jetzt einen Anteil von 600.000,00 ALG-II-Empfängern bei den „Zugewanderten“ seit 2015. Allgemein hat bereits jetzt jeder zweite Arbeitslose in Westdeutschland einen Migrationshintergrund bzw. sind 26% der Arbeitslosen Menschen ohne deutsche Staatangehörigkeit. Die Ausländer-Arbeitslosenquote ist überdies mit 13,6% mehr als dreimal so hoch wie die der deutschen Staatsbürger. Bei den aktuell besonders beliebten Zuwanderungsländern wie Syrien, Eritrea und Afghanistan liegt die Erwerbslosenquote sogar bei 43%.

Aufgrund des bekanntlich bei diesen Ländern weit verbreiteten Analphabetismus sind auch keine Verbesserungen in dieser Hinsicht zu erwarten. Es stellt sich schlicht und einfach die offensichtliche Frage, was diese Menschen gegenwärtig und zukünftig in Deutschland beitragen sollen? Diese Frage stellt sich insbesondere auch deshalb, weil aufgrund der hohen staatlichen Leistungen für diese Menschen keine Motivation besteht, einer regulären Tätigkeit nachzugehen, bei welcher sie aufgrund ihrer Qualifikation im Zweifel nicht mehr verdienen werden.

Kein anderes Land der Welt betreibt eine Einwanderungspolitik in der von Deutschland praktizierten Weise

Im Rahmen dieser Politik werden die Einwanderer nicht nach ihrer Integrationsfähigkeit und -willigkeit, nicht nach ihren beruflichen Qualifikationen und ebenso wenig nach den Bedürfnissen des Arbeitsmarktes ausgesucht (werden). Deutschland nimmt unter der Führung von Frau Dr. Merkel ohne Auswahl jede Person unter dem Vorwand des „Schutzbedürfnisses“ und ohne Rücksicht auf die Bedürfnisse des eigenen Landes und ohne jede Integrationsprognose in unbeschränkter Zahl auf. Es handelt sich schlicht und einfach um eine von der Bundesregierung veranlaßte Masseneinwanderung Drittstaatsangehöriger in den deutschen Sozialstaat.

  1. Gesellschaft:Die von der Bundesregierung seit 2015 zugelassene Massenzuwanderung – ohne rechtliche Grundlage – hat bereits und wird zukünftig noch stärker dramatische Auswirkungen auf die deutsche Gesellschaft haben. Es können nicht massenhaft aus fremden Kulturkreisen Menschen einwandern, die mit unseren Wertvorstellungen und den Übereinkünften des Zusammenlebens nicht kompatibel sind, ohne dass es zu gravierenden Verwerfungen kommt bzw. weiterhin kommen wird.

Das hinlänglich bekannte Wort der „Parallelgesellschaften“ ist längst Realität in Deutschland. Insoweit darf ich nur beispielhaft auf viele Großstädte in NRW und diverse Stadtteile in Berlin hinweisen – Tendenz deutschlandweit steigend. Die Stadt Frankfurt am Main ist überdies die erste deutsche Großstadt, in der die deutsche Bevölkerung mit einem Anteil von 49% in der Minderzahl ist. Vor allem die Menschen aus muslimischen Gesellschaften sind – wie sich auch in den Zeiten der Gastarbeiterzuwanderung gezeigt hat – weitestgehend nicht integrationsfähig oder häufig gar nicht integrationswillig.

Eine weitere Ausbreitung der dominanten muslimischen Kultur und Religion wird zu großen Problemen für die deutsche Gesellschaft führen.

Ich möchte Sie an dieser Stelle gerne auf die Lektüre des Buches „Islamischer Faschismus“ von Hamed Abdel-Samad oder auch des Buches „Der islamische Kreuzzug“ von Samuel Schirmbeck verweisen. Ich darf insoweit überdies nur als pars pro toto sowie als in beliebiger Zahl zu ergänzendes Beispiel auf die Massendemonstrationen in deutschen Städten für den türkischen Präsidenten Erdogan verweisen, dessen Verhältnis zur Rechtsstaatlichkeit hinlänglich bekannt ist.

Ebenso soll Deutschland offensichtlich nunmehr mit der im islamischen Kulturkreis zulässigen Bigamie „bereichert“ werden. Unter dem Vorwand des Kindeswohls werden inzwischen im Rahmen des sog. Familiennachzugs per Visum vielfach „Zweitfrauen“ ins Land geholt und selbstverständlich vom deutschen Steuerzahler als Familienangehörige ausgehalten, obwohl gem. § 1306 BGB eine Zweitehe nach deutschem Recht untersagt ist.

Ebenso ist zu berücksichtigen, daß sich das Bildungsniveau in Deutschland dramatisch verschlechtert, wenn eine Zuwanderung in dem bisherigen Ausmaß fortgeführt wird.

Es gibt bereits jetzt in vielen Kommunen verheerende Auswirkungen auf den Schulunterricht. In großer Zahl bestehen Schulklassen, in welchen Deutsch „1. Fremdsprache“ ist. In NRW hat überdies zum aktuellen Zeitpunkt jedes dritte Kindergartenkind – wie es im politisch korrekten Deutsch heißt – einen Migrationshintergrund. Aufgrund enormer sprachlicher Schwierigkeiten ist kein geordneter Ablauf mehr möglich. Schließlich hat die Bundesregierung auch die sich ergebende Wohnungsnot in Deutschland verheerender Weise unterschätzt oder gar ignoriert. Der dramatische Anstieg von Obdachlosen sei hier nur am Rande erwähnt.

Deutschland kein Einwanderungsland

Abschließend sei in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, daß es nicht ausreicht, mantraartig in Bezug auf Deutschland von einem Einwanderungsland zu sprechen. Ein „klassisches“ Einwanderungsland wie die USA, Kanada und Australien bestimmt und sucht sich aus, wer im Land leben darf. Deutschland läßt sich von den unter dem Deckmantel des „Asylrechts“ einreisenden Menschen diktieren, wer hier lebt.

Bekanntlich wird vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge entgegen dem verliehenen Flüchtlingsstatus nach drei Jahren der Fortbestand der Schutzgründe nicht mehr überprüft. So wird gesetzeswidrig ein „Flüchtlingsschutz“ zu einem Einwanderungsrecht! Die vollständige Überforderung der deutschen Gesellschaft mit dieser Massenzuwanderung zeigt doch die Auswirkungen in diversen Kommunen, wie derzeit die aktuellen Entwicklungen in Cottbus und Freiberg sowie bereits zuvor in Salzgitter, Delmenhorst, Hof oder Bamberg in dramatischer Weise veranschaulichen.

III. Kriminalität – verschwiegen, verharmlost, verneint:

In Bezug auf den Aspekt der Kriminalität kann ich mich aufgrund deren Offensichtlichkeit wohl am Kürzesten fassen. Die täglichen (!) Meldungen zu schweren Körperverletzungen, Messerattacken, Vergewaltigungen, Raub- und Diebstahlsdelikten oder Morden, welche von den „Schutzsuchenden“ verübt werden, können (zumindest in Teilen) den Zeitungen in Deutschland entnommen werden, die sich nicht auf eigenwillige Entschuldigungen wie „regionale Bedeutung“ und „Hat es immer schon gegeben“ berufen. Besonders auffällig ist überdies die schier unfaßbar große Zahl 17-jähriger unter den Straftätern, mit denen Deutschland nunmehr aus den Herkunftsländern gesegnet ist …

Die mir bisher einzig erkennbare Reaktion der Verantwortlichen in der Bundesregierung ist die stete Berufung auf „Einzelfälle“ – und damit eine Vertuschung des Kernproblems!

Hier stellt sich mir die Frage, wie viele Jahre lang es noch täglich Einzelfälle benötigt, damit endlich (!) ein kultureller Zusammenhang erkannt bzw. verstanden wird und die zwingend notwendigen Konsequenzen gezogen werden. Die seit 2015 in den einzelnen Bundesländern dramatisch angestiegenen Kriminalitätsraten von „Schutzsuchenden“ – soweit man sich traut, die Zahl separat auszuweisen – sprechen für sich. Die einschlägigen polizeilichen Kriminalitätsstatistiken sind öffentlich zugänglich, so daß ich mir insoweit eine detaillierte Darstellung ersparen möchte.

Es erscheint für die politisch Verantwortlichen offenbar geradezu verführerisch zu sein, die insgesamt sinkenden Kriminalitätszahlen vorzuweisen, ohne die Bevölkerung darauf hinzuweisen, daß es sich dabei um die Gesamtzahlen sämtlicher Straftaten (auch der von Deutschen) handelt.

Zunahme des Antisemitismus

Maßgeblich sind jedoch die Zahlen der Straftaten von „Schutzsuchenden“, die in den zurückliegenden Jahren – bereits unter Nichtberücksichtigung von sowieso nicht verfolgten ausländerrechtlichen Delikten – enorm angestiegen sind. Beispielhaft darf ich Sie insoweit auf Bayern verweisen. Überdies ist von besonderer Bedeutung, daß sich die Straftaten nicht nur gegen die deutsche Bevölkerung richten, sondern daß auch religiöse Konflikte aus den Herkunftsländern in unser Land importiert werden. Ebenso erschreckend ist die dramatische Zunahme des Antisemitismus, welcher „interessanterweise“ aufgrund seiner nunmehrigen Herkunft aus muslimischen Kulturkreisen selbst in der Öffentlichkeit geduldet wird.
Besondere Bedeutung hat in diesem Zusammenhang ebenfalls, daß diese Personen unter dem Vorwand des „Flüchtlingsschutzes“ unter enormem finanziellen Aufwand in Deutschland aufgenommen werden und man es der deutschen Bevölkerung, die diese Lasten aus Steuergeldern zu tragen hat, dann auf diese Weise „dankt“. Der hohe Anteil an ausländischen Gefängnisinsassen spricht überdies Bände. Bereits im März 2016 – mithin ohne Berücksichtigung der Folgen der unkontrollierten Massenzuwanderung – waren dies bspw. in Baden-Württemberg über 44%. Im Übrigen ist zu berücksichtigen, daß die großen Probleme mit Gewaltkriminalität von „Eingewanderten“ aus vorherigen Jahrzehnten, denen in der jüngeren Vergangenheit großzügig deutsche Pässe ausgegeben wurden, dabei gar nicht eingerechnet werden.

  1. Terrorismus – „Laßt uns allen Menschen Schutz gewähren, nur nicht den Deutschen“

In Bezug auf die gegenwärtige und zukünftige Terrorgefahr in Deutschland durch die Migrationspolitik der Bundesregierung kann ich mich aufgrund dramatischer Offensichtlichkeit ebenfalls kurzfassen. Über das furchtbare politische Totalversagen im Fall des „Flüchtlings“ Anis Amri brauche ich keine Worte mehr zu verlieren. Es sei an dieser Stelle nur ergänzend erwähnt, daß die Täter des brutalen Anschlags in Paris über Deutschland nach Frankreich als „Flüchtlinge“ eingereist sind und daß auch der Täter des im Frühjahr 2017 begangenen Anschlags in Manchester mit 22 Toten mehrfach über Deutschland (Düsseldorf, Frankfurt am Main) nach Großbritannien eingereist ist. Man kann diese Sicherheitspolitik Deutschlands nur einen einzigen Offenbarungseid nennen.

Zudem nehmen die sog. Salafisten zahlenmäßig und in ihrer Gewaltbereitschaft enorm zu. Auch hier zeigt sich wieder einmal die völlig falsch verstandene Toleranz des deutschen Staates. Alles ist bereichernd, Hauptsache bunt und multikulti. In diesem Bereich werden inzwischen Fakten geschaffen, mit unabsehbaren Folgen für unser Land.

Es paßt nur ins Bild des vollständigen Versagens in Bezug auf die Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung in Deutschland – im Übrigen eine der primären staatlichen Aufgaben -, daß nunmehr veröffentlicht worden ist, daß die Bundesanwaltschaft mit geradezu absurder Begründung in 564 Fällen Ermittlungsverfahren gegen Terrorverdächtige eingestellt hat. Demnach handele sich um reine Auslandstaten, etwa im Dienst der radikalislamistischen Taliban, und deutsche Staatsschutzinteressen seien aus Sicht der Bundesanwaltschaft nicht beeinträchtigt gewesen, wie der Generalbundesanwalt Peter Frank erklärte. Daß diese Personen selbstverständlich ebenso in der Lage sind, derartige Taten auch in Deutschland zu begehen, sollte ohne weitere Überlegungen eindeutig sein und hat sich bei vielen Terroranschlägen im europäischen Ausland in furchtbarer Weise als Realität erwiesen.

Selbstverständlich werden auch Taliban- oder IS-Kämpfer, die beim Grenzübertritt angeben, in ihrem Herkunftsland wegen ihrer Verbrechen mit entsprechenden Strafen rechnen zu müssen, aus „humanitären Gründen“ aufgenommen. Frei nach dem Motto: Laßt uns allen Schutz gewähren, nur nicht dem deutschen Volk!

  1. Gesundheit – alarmierende Risiken verschwiegen:

Die Politik der offenen Grenzen wird gravierende Belastungen der Gesundheit der Bevölkerung haben. Von der Öffentlichkeit vollkommen unbemerkt ist durch den unkontrollierten Zuzug von Menschen aus Ländern, in welchen äußerst bedenkliche Hygienezustände herrschen, auch die Gefahr der Ver- und Ausbreitung von in Deutschland nicht (mehr) vorkommenden ansteckenden und vor allem hoch gefährlichem Krankheiten eingeführt worden. In der Schweiz sind bereits bei „Flüchtlingen“ multiresistente Tuberkulosekeime diagnostiziert worden, was zu einer Einrichtung eines europaweiten Warnsystems geführt hat. Von Seiten der Bundesregierung und im Speziellen seitens des Bundesgesundheitsministeriums ist keine Verlautbarung zu diesem Thema erfolgt.

Auch hier scheint bedauerlicherweise wieder einmal die Strategie verfolgt zu werden, daß man die deutsche Bevölkerung über die erheblichen Risiken der seit 2015 praktizierten Migrationspolitik schlichtweg uninformiert läßt; frei nach dem Motto des Bundesinnenministers „Diese Informationen könnten die Bevölkerung beunruhigen.“ Auszugsweise darf ich an dieser Stelle aus dem epidemiologischen Bulletin des Robert-Koch-Instituts Nr. 43/2017 (S. 487 ff.) wie folgt zitieren:

„Mit dem Anstieg der Fallzahlen geht zugleich eine veränderte demografische Struktur der Erkrankten einher. Der Anteil an TB-Neuerkrankten, die nicht in Deutschland geboren wurden, betrug zwischen 2002 und 2012 40–50% und nahm bis zum Jahr 2015 auf 72,1% zu. Der Anstieg der TB-Inzidenz kann daher auch mit der hohen Anzahl an Menschen, die im Rahmen der Migrationsbewegungen in den Jahren 2014 und 2015 nach Deutschland gekommen sind, erklärt werden.“

Welche weiteren hochgefährlichen Infektionskrankheiten aus den Herkunftsländern der illegal Einreisenden in nächster Zeit hinzukommen und welche Gesundheitsrisiken sich verwirklichen werden, läßt sich nur erahnen. Überdies kann insbesondere nicht abgeschätzt werden, welche Gesundheitsrisiken sich verwirklichen, wenn nunmehr zu Hunderttausenden der sog. Familiennachzug vollzogen wird. Bekanntlich ist bei deren Einreise nach Deutschland gesetzlich überhaupt keine Gesundheitsuntersuchung vorgesehen. So heißt es in § 62 AsylG, daß Personen, die im Wege des Familiennachzugs zu anerkannten Schutzberechtigten nach Deutschland kommen, der Regelung [Verpflichtung zur ärztlichen Untersuchung] nur unterfallen können, wenn sie in einer Aufnahmeeinrichtung oder Gemeinschaftsunterkunft wohnen. Bei dezentraler Unterbringung von Familien erfolgt somit keine Gesundheitsuntersuchung der nachreisenden Familienangehörigen.

  1. Finanzielle Belastung – 40-60 Milliarden Euro:

Schließlich darf ich auf die enormen finanziellen Belastungen dieser gesetzlich nicht zulässigen Politik der Bundesregierung für die deutschen Steuerzahler eingehen. Es ist wirklich ein Hohn, wenn sich die deutschen Steuerzahler allen Ernstes von Mitgliedern der Bundesregierung sagen lassen müssen, daß ihnen durch die Umverteilung der Steuergelder an Drittstaatsangehörige nichts vorenthalten wird. So kann man auch nur sprechen, wenn man das Geld Dritter verteilt. Selbstverständlich werden durch die enormen Ausgaben für die Migrationspolitik der Bundesregierung den öffentlichen Haushalten Mittel entzogen, die an anderen Stellen, bspw. bei der Investition in marode Infrastruktur, dringend benötigt werden und somit nicht zur Verfügung stehen. Die vielen Fälle dringend sanierungsbedürftiger Schulen, Universitäten, Schwimmbäder, Brücken, Straßen und sonstiger öffentlicher Einrichtungen sind Ihnen mit Sicherheit bekannt und müssen daher von mir an dieser Stelle nicht im Einzelnen namentlich aufgeführt werden.

Je nach Berechnungsgrundlage werden die Kosten – nach derzeitigem Stand der illegalen Einwanderung – pro Jahr für den deutschen Steuerzahler auf Beträge zwischen 40 und 60 Milliarden € angegeben.

Um welche enorme Größenordnung es sich dabei handelt, kann an dem Umstand belegt werden, daß im Jahr 2017 über diese Summe die Bundesministerien für Verkehr (27,91 Milliarden €), für Bildung und Forschung (17,65 Milliarden €) sowie für Familien, Frauen, Senioren und Jugend (9,52 Milliarden €) zusammen verfügen dürfen. Insbesondere sind als Kostenfaktor die Ausgaben für sog. unbegleitete minderjährige Flüchtlinge zu nennen. Diese kosten die öffentlichen Haushalte monatlich zwischen 5.000,00 € und 8.000,00 € pro Kopf.

Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, daß selbst nach Angaben des Bundesfamilienministeriums davon ausgegangen wird, daß jeder zweite „Minderjährige“ bei seinen Altersangaben gelogen hat.

Eine flächendeckende nachträgliche Überprüfung anhand von zuverlässigen körperlichen Untersuchungen wird „selbstverständlich“ von politischer Seite abgelehnt. Geradezu absurd ist es, daß seitens des Bundesinnenministeriums nunmehr auch noch sog. Rückkehrprämien von bis zu 3.000,00 € gezahlt werden. Erst werden Menschen trotz offensichtlich fehlendem Einreise- und Bleiberecht ins Land gelassen, sodann wird die rechtsstaatlich vorgegebene Ausreise von den Betroffenen verweigert und „zum Dank“, daß sie sich der in Deutschland bestehenden Gesetzeslage verweigern, wird ihnen aus Steuergeldern auch noch Geld für die Einhaltung ihrer gesetzlichen Verpflichtung gezahlt. Dieses Vorgehen sucht weltweit Seinesgleichen.

Trotz der im Jahr 2015 viel gepriesenen hochqualifizierten Zuwanderer stellen diese letztendlich eine enorme Kostenbelastung dar.

Welche Gesamtbelastungen realistischer Weise angenommen werden müssen, läßt sich den Berechnungen renommierter und vor allem unabhängiger Finanzexperten wie Prof. Raffelhüschen und Prof. Sinn entnehmen. Beide gehen vor allem auch aufgrund der mit der illegalen Einwanderung einhergehenden Zunahme der Arbeitslosigkeit von einer Gesamtbelastung zwischen 900 Milliarden und 1 Billion € aus.

Da ich davon ausgehe, dass Sie Zugang zu diesen Studien haben, werde ich von detaillierteren Ausführungen an dieser Stelle absehen.

  1. Rechtslage – unsere Rechtsgebote mißachtet

Man mag es in einem Land wie Deutschland schwerlich für möglich erachten, jedoch scheint es notwendig zu sein, daran zu erinnern, daß die Bundesregierung als einen elementaren Bestandteil unseres Grundgesetzes das Rechtsstaatsgebot aus Art. 20 Abs. 3 GG zu beachten und anzuwenden hat. Dort heißt es unzweideutig, daß die vollziehende Gewalt (Exekutive) an Gesetz und Recht gebunden ist. Da dies jedoch seit Frau Dr. Merkels „Anordnung“ der offenen Grenzen nicht der Fall ist, darf ich nachfolgend die einschlägigen nationalen und internationalen Rechtsvorschriften darstellen und erläutern, die dieser Politik entgegenstehen.

Das von Frau Dr. Merkel und weiteren Mitgliedern der Bundesregierung stets ausgegebene Postulat, man könne Grenzen nicht sichern, ist bestenfalls irreführend, wenn es sich nicht gar um eine bewußte Fehlinformation der breiten Öffentlichkeit handelt.

Ein Staat definiert sich und sein Hoheitsgebiet durch seine Grenzen. Es ist eine der primären Aufgaben des Staates dieses Hoheitsgebiet zu schützen und zu bewahren. Daß ein Grenzschutz unproblematisch äußerst effektiv und erfolgreich durchgeführt werden kann, zeigte sich (interessanterweise) bei den Sicherheitsvorkehrungen zu den in Deutschland ausgerichteten G7- und G-20-Gipfeln. Innerhalb weniger Tage wurden eine Großzahl an Menschen am illegalen Grenzübertritt gehindert. Grenzkontrollen funktionieren scheinbar doch …

Bedauerlicherweise wird dieser Grenzschutz nur gewährt, wenn es um den Schutz der politischen Elite geht.

Nachfolgend darf ich darstellen, daß auf Basis der geltenden Rechtslage eine illegale Einwanderung durch „Flüchtlinge“ ohne weiteres verhindert werden kann bzw. nach rechtsstaatlichen Grundsätzen verhindert werden muß. Dies allein vor dem rein faktischen Hintergrund, daß es sich bei Menschen, welche um die halbe Welt reisen, nicht mehr um Flüchtlinge handelt. Bestenfalls handelt es sich um „Wirtschaftsflüchtlinge“, welche nach keiner national oder international geltenden Rechtsvorschrift den „Flüchtlingsstatus“ verliehen bekommen. Daß überdies – ohne Berücksichtigung des Asyslrechts – kein Anspruch auf Einwanderung besteht, ist eine Selbstverständlichkeit und muß nicht weiter vertieft werden.

An dieser Stelle darf ich besonders hervorheben, mit welchen Zahlen von Schutzsuchenden es die deutsche Bevölkerung tatsächlich zu tun hätte, wenn sich die Bundesregierung nicht weigern würde, das geltende Recht anzuwenden. Nach Angaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge sind im Jahr 2016 nur 905 Menschen nach Deutschland gekommen, welche sich im Zeitpunkt ihrer Einreise nicht bereits in einem sicheren Drittstaat befunden haben. Bezeichnenderweise ist inzwischen auch instanzgerichtlich die Aufhebung der Rechtsstaatlichkeit festgestellt worden. Ich darf insoweit einen Strafsenat des OLG Koblenz (Urteil v. 14.02.2017 – 13 UF 32/17) zitieren: „Die rechtsstaatliche Ordnung in der Bundesrepublik ist in diesem Bereich jedoch seit rund eineinhalb Jahren außer Kraft gesetzt und die illegale Einreise ins Bundesgebiet wird momentan de facto nicht mehr strafrechtlich verfolgt.“

  1. Genfer Flüchtlingskonvention / Europäische Menschenrechtskonvention/Charta der Grundrechte der EU/Dublin-III-Verordnung

Entgegen vielfacher Verlautbarungen der politisch Handelnden in Deutschland, bietet das Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) keine Rechtsgrundlage für die Migrationspolitik der Bundesregierung. Die Genfer Flüchtlingskonvention beinhaltet keinen individual-rechtlichen Anspruch auf Asyl. D.h. mit anderen Worten, daß auch die Genfer Flüchtlingskonvention keinen Anspruch auf territoriales Asyl gewährt. Darüber hinaus ist an dieser Stelle zu betonen, daß es sich in der ganz überwiegenden Zahl von Menschen – letztendlich sämtliche auf dem Landweg die Grenze überschreitenden Personen -, welchen die Einreise nach Deutschland gestattet wird, um solche handelt, die eine große Zahl sicherer Drittstaaten durchreist haben. Bei ihrer An- kunft an der deutschen Grenze befinden sie sich bzw. haben sie sich schon seit geraumer Zeit nicht mehr in einer Situation befunden, in welcher eine Gefahr für Leib und Leben bzw. ihr körperliches und gesundheitliches Wohlbefinden besteht.

De facto und de jure handelt es sich somit, insbesondere nach der Genfer Flüchtlingskonvention, nicht um Flüchtlinge. Auch die Genfer Flüchtlingskonvention gewährt kein Menschenrecht auf den angenehmsten Sozialtstaat.

Nichts anderes ergibt sich aus dem sog. Refoulement-Verbot iSv Art. 33 Genfer Flüchtlingskonvention. Dieses, wie auch die Genfer Flüchtlingskonvention als solche, gewährt nur Rechte für denjenigen, welcher – auf welche Weise auch immer – sich bereits im Land befindet. Dies ist bekanntlich der Grund dafür, daß die Bundesregierung die teilweise geforderten Transitzentren direkt an der deutschen Staatsgrenze tunlichst vermeiden will – ein Schelm der Böses dabei denkt …

Die Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) beinhaltet kein über die Genfer Flüchtlingskonvention hinausgehendes individuelles Recht auf Einreise. Vielmehr besteht bei Nichtstaatsangehörigen auch auf Basis der EMRK – wie sich auch aus Art. 3 4. Zusatzprotokoll EMRK eindeutig ergibt – kein Recht auf Einreise oder auf Aufenthalt in einem „Wunschstaat“.

Kein Mitgliedsstaat ist aufgrund der EMRK verpflichtet, Flüchtlinge aufzunehmen oder Asyl zu gewährleisten.

Ebenso wenig verleiht die EMRK ein Recht auf Zuerkennung eines bestimmten Aufenthaltsstatus. In diesem Sinne hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im Zusammenhang mit aufenthaltsbeendenden Maßnahmen mehrfach entschieden, daß die Mitgliedsstaaten in der Gestaltung des jeweiligen Einreise- und Aufenthaltsrechts frei sind.

Ebenso wenig bietet Art. 18 der Charta der Grundrechte der EU einen individuellen Schutzanspruch gegenüber dem deutschen Staat. Dieser gewährt das Recht auf Asyl „nach Maßgabe des Genfer Abkommens vom 28. Juli 1951 und des Protokolls vom 31. Januar 1967 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge sowie gemäß dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft.“ Auch insoweit gilt wiederum – wie bereits erläutert – der Grundsatz, daß derjenige keines Schutzes bedarf, der aus einem sicheren Herkunftsstaat kommt oder auf seiner Flucht die Möglichkeit hatte, in einem sicheren Drittstaat um Schutz nachzusuchen.

Schließlich stellt sich die Rechtslage auch nach der allgemein bekannten Dublin-III-Verordnung nicht abweichend dar. Als europarechtliche Verfahrensregelung begründet sie bekanntlich gerade keine Asylzuständigkeit Deutschlands.

Dies gilt insbesondere auch für an der deutschen Staatsgrenze gegenüber deutschen Behörden gestellte Schutzanträge. Der vielfach übergegangene Art. 20 Abs. 4 Dublin-III-Verordnung als vorrangige Zuständigkeitsregelung an den europäischen Binnengrenzen bestimmt unzweideutig, daß selbst das vorgelagerte Zuständigkeitsprüfungsverfahren von dem Mitgliedsstaat durchzuführen ist, in dem sich der Antragssteller befindet – dies ist im Regelfall Österreich. Dieser Mitgliedsstaat ist auch im Übrigen sodann für das Verfahren zuständig (Abs. 4 S. 2). Es besteht insoweit gerade kein Ermessen deutscher Grenzbehörden. Dem Antragssteller ist somit nach dieser Regelung an der Grenzübergangsstelle die Einreise zu verweigern. Soweit die Bundesregierung meint – insoweit auch irreführend unter Verweis auf das EuGH-Urteil C-646/16 v. 26.7.2017 – ihre Einwanderungspolitik auf das Eintrittsrecht nach Art. 17 Dublin-III-Verordnung stützen zu können, ist auch dies rechtlich unzutreffend. Zwar bietet diese Vorschrift Mitgliedsstaaten die Möglichkeit sich für das Asylverfahren von Schutzsuchenden für zuständig zu erklären, jedoch handelt es sich dabei ersichtlich um einen Ausnahmetatbestand. Dies läßt sich ohne weiteres mit Erwägungsgrund 17 der Dublin-III-Verordnung belegen, wonach es den Mitgliedsstaaten insbesondere aus humanitären Gründen oder in Härtefällen möglich sein solle, „von den Zuständigkeitskriterien abweichen zu können, um Familienangehörige, Verwandte oder Personen jeder anderen verwandtschaftlichen Beziehung zusammenzuführen, und einen bei ihm oder einem anderen Mitgliedstaat gestellten Antrag auf internationalen Schutz zu prüfen, auch wenn sie für eine solche Prüfung nach den in dieser Verordnung festgelegten verbindlichen Zuständigkeitskriterien nicht zuständig sind.“ Eine etwaige Wahrnehmung dieses Eintrittsrecht nicht lediglich in Ausnahmefällen und eine etwaig darauf gestützte Massenzuwanderung von durchschnittlich 200.000,00 Menschen pro Jahr nach Deutschland ist daher eindeutig von Art. 17 Dublin-III-Verordnung nicht gedeckt und läuft dessen Zweck vielmehr zuwider.

  1. Art. 16a GG – Regelungen zur Flüchtlingspolitik mißachtet

Da – wie aufgezeigt – entgegen politischer Verlautbarungen – das internationale Recht im Rahmen der „Flüchtlingspolitik“ keineswegs die nationalen Vorschriften überlagert, richtet sich die Frage des rechtsstaatlichen Vorgehens im Zusammenhang mit dem Grenzschutz in Deutschland nach unserer Rechtsordnung. Von der Normenhierarchie ausgehend, ist zuvörderst Art. 16a GG zu berücksichtigen. Obwohl seit nunmehr bald drei Jahren von Vertretern sämtlicher Parteien – abgesehen von der AfD – medienwirksam postuliert wird, das Grundrecht auf Asyl kenne keine Grenzen, woraus offensichtlich gefolgert werden soll, daß einer unbegrenzte Zahl von Menschen unter Berufung auf diese Norm eine Einreise gewährt werden muß, stellt sich die wahre Rechtslage diametral anders dar.

Bereits der Tatbestand des Art. 16a Abs. 1 GG ist nicht auf Schutzsuchende aus Bürgerkriegsländern anwendbar. Ebenso wenig werden „Wirtschaftsflüchtlinge“ geschützt bzw. wird diesen ein Anspruch auf Asyl gewährt. Genauso wesentlich ist die tatbestandliche Schranke des Art. 16a Abs. 2 GG, welche durch den sog. Asylkompromiss ins Grundgesetz eingefügt und vom Bundesverfassungsgericht mit Urteil vom 14.5.1996 als verfassungsrechtlich unbedenklich beurteilt worden ist.

Aufgrund des darin verankerten Konzepts der sicheren Drittstaaten und Deutschlands geopolitischer Lage, ist verfassungsrechtlich zu berücksichtigen, daß eine Einreise auf dem Landweg nicht zu einem Anspruch auf Asyl auf Grundlage von Art. 16a GG führen kann. Zur Verdeutlichung des geltenden Rechts darf ich insoweit auszugsweise aus der Entscheidung zitieren (Hervorhebungen d. d. Verfasser): „Die Drittstaatenregelung [geht] davon aus, daß der Ausländer den im Drittstaat für ihn möglichen Schutz in Anspruch nehmen muß und dafür gegebenenfalls auch die von ihm geplante Reise zu unterbrechen hat. Der sichere Drittstaat muß nicht die letzte Station vor der Einreise des Ausländers in die Bundesrepublik Deutschland gewesen sein. Vielmehr reicht es für die Anwendung des Art. 16a Abs. 2 GG aus, daß der Ausländer sich während seiner Reise irgendwann in einem sicheren Drittstaat befunden hat und dort Schutz nach den Bestimmungen der Genfer Flüchtlingskonvention hätte finden können. Er bedarf dann des Schutzes gerade der Bundesrepublik Deutschlands nicht mehr […] Art. 16a Abs. 2 GG nimmt dem Ausländer die Möglichkeit, das Land, in dem er um Schutz nachsuchen will, frei zu wählen. […] Wer aus einem sicheren Drittstaat […] einreist kann sich auf Absatz 1 nicht berufen. Damit wird der betroffene Ausländer aus dem persönlichen Geltungsbereich des Grundrechts auf Asyl ausgeschlossen.“

III. § 18 AsylG / § 15 AufenthG – auf den Kopf gestellt

Die einfachgesetzliche Vorschrift des § 18 AsylG bringt als gesetzliche Verpflichtung sogar eine Einreiseverweigerungspflicht bei einer Einreise – wie im absoluten Regelfall – aus einem sicheren Drittstaat zum Ausdruck. So heißt es in § 18 Abs. 2 Nr. 1 AsylG, daß dem Ausländer die Einreise zu verweigern ist, wenn er aus einem sicheren Drittstaat einreist. Weiter heißt es in Abs. 3, daß der Ausländer über die deutsche Staatsgrenze zurückzuschieben ist, wenn er von der Grenzbehörde im grenznahen Raum in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit einer unerlaubten Einreise angetroffen wird und die Voraussetzungen des Abs. 2 vorliegen. Auch Abs. 4 Nr. 2 des § 18 AsylG bietet keine Rechtsgrundlage für eine Politik der „offenen Grenzen“ und der damit einhergehenden Masseneinwanderung nach Deutschland. Die dort vorgesehene Möglichkeit des Bundesinnenministeriums, die grundsätzlich bestehen Verpflichtung zur Zurückschiebung an der Grenze aus humanitären Gründen oder zur Wahrung der politischen Interessen Deutschlands nicht durchzusetzen, ist völlig unumstritten auf individuelle Einzelfälle zugeschnitten und ermächtigt keineswegs dazu, generell und unkontrolliert die Einreise zu ermöglichen. Die Ausnahmeregelung entspricht von ihrem Anwendungsbereich somit Art. 17 Dublin-III-Verordnung.

In diesem Zusammenhang ist ergänzend darauf hinzuweisen, daß auch das Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (AufenthG) einen entsprechenden Anwendungsbefehl enthält. Gem. § 15 AufenthG werden Ausländer, die unerlaubt einreisen wollen, an der Grenze zurückgewiesen. Da, wie zuvor aufgezeigt, keine Einreiseberechtigung besteht, ist schlichtweg die gesetzliche Verpflichtung zur Zurückweisung an der Grenze umzusetzen. Dies ist vor allem für die bekanntlich vielfach ohne Paß erfolgende Einreise der „Schutzsuchenden“ von Relevanz (vgl. § 14 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG).

  1. Fazit:

Zusammenfassend kann an dieser Stelle somit festgehalten werden – so wie es auch das Bundesverfassungsgericht in aller Deutlichkeit zum Ausdruck gebracht hat -, daß sämtliche vorgenannten Regelungen die Gemeinsamkeit aufweisen, wonach ein (vermeintlich) Asyl- bzw. Schutzsuchender sich den Zufluchtsort nicht aussuchen kann und dann keinen Schutzanspruch hat, wenn er anderweitig hätte Schutz erhalten können. Es ist schlichtweg ein unbestrittener Teil der territorialen Souveränität eines Staates – folglich auch Deutschlands – den Zugang zu seinem Gebiet zu kontrollieren. Es ist Drittstaatsangehörigen, die keine Einreiseberechtigung aufweisen, an der Grenze die Einreise zu verweigern.

  1. Appelle

Ich darf aus den vorgenannten Gründen nun folgende dringliche Appelle an Sie als Politiker richten, welche ich Sie nur inständig bitten kann, nicht zu ignorieren:

➢ Stellen Sie die verfassungsmäßige Ordnung wieder her
➢ Sorgen Sie dafür, daß die geltenden Gesetze an den deutschen Staatsgrenzen
durchgesetzt werden
➢ Demokratisch legimitierte Gesetzgebung darf nicht durch individuelle Moralvorstellungen ausgehöhlt werden
➢ Beenden Sie die rechtswidrige Einwanderungspolitik mit sog. „Flüchtlingen“
➢ Sagen Sie dem deutschen Volk die Wahrheit über die Hintergründe der seit 2015 andauernden Staatskrise
➢ Beenden Sie die „Jetzt-sind-Sie-halt-da“-Politik der Bundeskanzlerin
➢ Setzen Sie endlich die dem deutschen Volk versprochene nationale Kraftanstrengung bezüglich der dringend notwendigen Abschiebungen sämtlicher unrechtmäßig sich im Land aufhaltenden Menschen um – mit Abschiebeflügen von 19 Menschen geben Sie sich der Lächerlichkeit preis
Hören Sie auf, gegenüber der Bevölkerung Rechtsstaatlichkeit als Rassismus und Populismus zu bezeichnen
➢ Sorgen Sie dafür, daß die bereits eingetretenen gesellschaftlichen Veränderungen nicht unumkehrbar werden.

Schließen möchte ich meine Ausführungen mit einem Zitat aus der Rede von Frau Dr. Merkel auf dem CDU-Bundesparteitag vom 1.12.2003 in Leipzig, welches bezeichnenderweise heute als vollkommen berechtigter Vorwurf gegenüber der aktuellen Bundesregierung Geltung beanspruchen muß:

„Manche unserer Gegner können es sich nicht verkneifen, uns in der Zuwanderungsdiskussion in die rechtsextreme Ecke zu rücken, nur weil wir im Zusammenhang mit der Zuwanderung auf die Gefahr von Parallelgesellschaften aufmerksam machen. Das, liebe Freunde, ist der Gipfel der Verlogenheit, und eine solche Scheinheiligkeit wird vor den Menschen wie ein Kartenhaus in sich zusammenbrechen. Deshalb werden wir auch weiter eine geregelte Steuerung und Begrenzung von Zuwanderung fordern.“

Ich hoffe, daß Sie sich die Zeit zur Lektüre meines Schreibens nehmen und die Ernsthaftigkeit sowie Bedeutung meines Anliegens erkennen.

Deutschland gehört den Deutschen – und ist gastfreundlich!

www.conservo.wordpress.com   8.3.2018

Über conservo

ÜBER MICH, CONSERVO Liebe Leser, dieser Blog ist ein besonderer Blog. Er wurde 2010 von Peter Helmes gegründet, und ich führe ihn seit dem 1.11.2020 in seinem Sinne fort. Dieser Blog ist konservativ, er ist christlich, und er ist abendländisch. Allein das macht ihn in den diesen unruhigen Zeiten zu einem Exoten. „Ich bin das Licht der Welt. Wer mir nachfolgt, der wird nicht wandeln in der Finsternis, sondern wird das Licht des Lebens haben.“ (Joh 8, 12) Heute steht alles auf dem Kopf. Was früher noch galt, gilt heute nicht mehr. Grenzen wurden aufgehoben, Geschlechter abgeschafft, die traditionelle Familie ist unter Dauerbeschuss, wer am meisten Minderheitenmerkmale auf sich vereint, darf – zumindest in Deutschland – fordern, was er will. Das Christentum steht weltweit mit dem Rücken zur Wand. Lau sind sie geworden – die Christen hier im Lande, aber auch die orientalischen Christen, die sich nach der Flucht aus dem Orient hier ein neues Leben aufbauen konnten, und dennoch angesichts der Islamisierung schweigen. Finanzstarke und einflussreiche Interessengruppen unter Klaus Schwab, Bill Gates, George Soros u.v.m. setzen weltweit den Great Reset mit seiner neofeudalistischen Ökodiktatur mittels Massenmigration, Globalisierung, Plandemien und mit Hilfe gekaufter Politiker, Journalisten und „Sozialen“ Medien gegen die Interessen der Völker mit nie gekannter Brutalität durch. Die geistige und seelische Not der Menschen steigert sich tagtäglich inmitten dieser finsteren Zeit. Gerade westliche Menschen scheinen jeglichen Halt, Glauben und ihre natürliche Wehrhaftigkeit verloren zu haben. Jeder wird im Leben auf seinen Platz gestellt. Jedes Volk hat sein Schicksal und muss es in seinem eigenen Land bewältigen. Migration und der entgrenzte Einheitsmensch sind nicht unsere Bestimmung. Dennoch wird erneut versucht, dem Menschen als freiem und göttlichem Wesen unter Tarnworten wie „Solidarität“, „Vielfalt“ und „Humanität“ die teuflische Gleichheitslehre des Kommunismus aufzuerlegen. Dies ist wider die Natur und wider jedes menschliche und göttliche Gesetz. „Hütet euch vor dem Sauerteig der Pharisäer, das heißt vor der Heuchelei. Nichts ist verhüllt, was nicht enthüllt wird, und nichts ist verborgen, was nicht bekannt wird. Deshalb wird man alles, was ihr im Dunkeln redet, am hellen Tag hören, und was ihr einander hinter verschlossenen Türen ins Ohr flüstert, das wird man auf den Dächern verkünden.“ (Luk, 1 - 3) Dank Peter Helmes analysieren langjährige, hervorragende Kolumnisten, basierend auf christlichen Werten, in aller Klarheit das heutige Tohuwabohu aus verschiedensten Blickwinkeln: Die Geißel der Globalisierung, geostrategische Interessen, die Massenmigration und importierte Gewalt, das Versagen der Politiker und der Verlust unserer Werte, Kultur und Heimat. Die Kolumnen wie auch die Diskussionen sind offen, respektvoll und tabufrei; denn nur so kann man die drängenden Themen der Zeit in der Tiefe analysieren, Machtstrukturen herausarbeiten und Roß und Reiter benennen. Nur so können wir uns auf uns selbst und unsere Stärken rückbesinnen und Deutschland, unsere Heimat, verteidigen. „Wenn ihr bleiben werdet an meinem Wort, so seid ihr wahrhaftig meine Jünger und werdet die Wahrheit erkennen, und die Wahrheit wird euch frei machen.“ (Joh, 32 – 33) Nochmal: Wir stehen mit dem Rücken zur Wand. Deshalb sind unsere westlichen Wurzeln, Werte und unser Glauben nötiger denn je. Sie geben uns den Rückhalt, um aufzustehen und zu sagen: „Nein. Bis hierher und nicht weiter. Es ist jetzt genug!“ Wie schon Peter, lade ich Euch ein, alles zu kommentieren, zu korrigieren und zu kritisieren. Eine kleine Regel muss ich leider einbauen. Unterschiedliche Ansichten können durchaus in aller Härte debattiert werden. Wer jedoch andere Foristen mehrfach persönlich angeht, beleidigt oder unflätig beschimpft, wird nach einer dreimaligen Verwarnung vom Diskussionsforum ausgeschlossen. Maria Schneider Beiträge bitte an Maria_Schneider@mailbox.org Haftungsausschluß: Für die Inhalte von verknüpften Seiten übernehme ich keine Haftung. Rechtlicher Hinweis: Mit Urteil vom 12. Mai 1998 – 312 O 85/98 -, Haftung für Links, hat das Landgericht Hamburg entschieden, daß man durch das Anhängen eines Links den Inhalt der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann nur dadurch verhindert werden, indem man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert. Ich distanziere mich hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten in meinen emails und auf den Seiten der „sozialen Medien“ und mache mir diese Inhalte nicht zu Eigen. Diese Erklärung gilt für alle in und mit meiner Internetadresse/emails angebrachten Links. 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12 Antworten zu Illegale Einwanderung – Die Täuschungspolitik der schwarz-roten Regierung

  1. SVEN GLAUBE schreibt:

    Zusätzlich zu dieser Gefährlichen Falschen Finanz-Politik und Wirtschaftspolitik und Sozialpolitik der EU und BRD kommt auch noch Dieses Hier Zusätzlich noch DAZU: Mehr als Eine 1000000000 Afrikaner sind auf dem Weg nach Deutschland und diese Will man in Deutschland Alle dauerhaft Einbürger !

    Mehr als Eine 1000000000 Afrikaner sind auf dem Weg nach Deutschland und diese Will man in Deutschland Alle dauerhaft Einbürger !

    Mehr als Eine Milliarde Afrikaner (1000 Millionen Afrikaner) sind auf dem Weg nach Deutschland und diese Will man in Deutschland Alle dauerhaft Einbürger !

    Fast alle anderen EU-Nationen Durch-Winken Alle diese illegalen Einwanderer nach Deutschland als Danke Schön dafür Wir Deutschen/Deutschland allen anderen EU-Nationen Ihre Staatsschulden und Banken-Schulden und Unternehmensschulden bei US-BANKEN und SAUDISCHEN-BANKEN Bezahlen !

    Dann haben eine ANTI-ENERGIE-POLITIK und eine Anti-Wirtschaftspolitik und Anti-Industrie-Politik und ANTI-Landwirtschaftspolitik in Deutschland und West-EU-Ländern !

    BND-Präsident warnt vor einer Milliarde Flüchtlingen

    https://www.journalistenwatch.com/2017/11/16/bnd-praesident-warnt-vor-einer-milliarde-fluechtlingen/

    https://www.bnd.bund.de/DE/Organisation/Leitung%20des%20Hauses/Reden_der_Leitung/Redetexte/171113_Hanns-Seidel-Stiftung.pdf?__blob=publicationFile&v=3

    Dass END-Ergebnis dieser Politischen Fehlentwickelungen in Deutschland ist Totaler Gesellschaftspolitischer SuperGAU wie ES Ihn SO noch NIE zuvor in der ganzen Menschheitsgeschichte NICHT gegeben hatte !

    END-Ergebnis auf dass die Macht-Eliten hin arbeiten ist dass hier: https://www.youtube.com/watch?time_continue=626&v=gHPU_pcguew Nach Meiner Meinung !

    https://www.youtube.com/watch?time_continue=626&v=gHPU_pcguew Dass ist Jetzt Schon unsere Zukunft geworden und ES immer noch SCHLIMMER !

    Italien: Der Fall Pamela Mastropietro. Die Hintergründe des kannibalischen Mords an ihr durch nigerianische Immigranten

    Italien – Nigerianer vergewaltigt und schlachtet 18-Jährige: Mädchen in 20 Teile zerstückelt

    https://www.wochenblick.at/italien-nigerianer-sollen-18-jaehrige-zerteilt-und-verspeist-haben/

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  2. floydmasika schreibt:

    Leider hat auch dieser Autor nicht die aktuelle Straßburger Rechtsprechung zur Kenntnis genommen. Laut dieser Rechtsprechung verlangen die GFK & EMRK sehr wohl eine grenzenlose Völkerwanderung aus Afrika. Art 33 GFK (Nichtzurückweisungsprinzip) verbietet die Zurückweisung der Schiffe, die Libyen verlassen, und andere Artikel gebieten die Rettung und flüchtlingsrechtliche Prüfung auf europäischem Boden. Wie so viele Artikel krankt dieser daran, dass der Autor nicht zwischen Recht und Gerechtigkeit unterscheiden mag. Moralphilosophische Überlegungen scheinen den meisten Bürgern schwer zu fallen. Lieber verzetteln sie sich in einer privaten Auslegung des geltenden Rechts, die ohne Einfluss und ohne Belang bleibt.

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    • gelbkehlchen schreibt:

      Ist diese Straßburger Rechtsprechung ein von Gott gegebenes Evangelium? Es ist von Menschen gemacht und kann auch von Menschen geändert werden. Menschen müssen in einer Volksherrschaft bestimmen und nicht Juristen mit einem Stück Papier. In der EU ist nichts vom Volk bestimmt worden in einer Volksabstimmung, zumindest nicht in Deutschland, es ist alles von oben bestimmt worden wie bei Kaiser Wilhelm über seine Untertanen.
      Diese Straßburger Rechtsprechung macht uns zu Sklaven. Es wird höchste Zeit, diese Straßburger Richter abzulösen und nicht mehr anzuerkennen.

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      • gelbkehlchen schreibt:

        Wenn man zur Zeit unsere Rechtsprechung ansieht, kann man bei den vielen Urteilen der Linksgrünen 68er Richter sowieso nicht mehr davon sprechen, dass Justitia blind ist. Und dann am Ende eines Gerichtsurteils die Floskel „im Namen des Volkes“ ist ein Hohn.

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        • gelbkehlchen schreibt:

          Art. 20 GG Absatz 2: „(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.“
          Das Volk muss der Herr im Haus sein in einer Volksherrschaft und nicht irgendwelche Juristen, die praktisch die Adeligen von Gottes Gnaden aus dem Mittelalter ersetzen und zu neuen Adeligen werden.

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  3. Querkopf schreibt:

    Nach Schätzungen der UN begeben in den nächsten 10 Jahren rd. 60.000.000 Afrikaner auf dem Weg nach Europa. Die aus Nahost kämen noch hinzu. Wenn Europa dem nicht fest entschlossen und wehrhaft entgegen tritt, dann war es das und Europa ist restlos am … Enddarm.

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  4. Pingback: Täuschungspolitik der GroKo: Demographische Revolution durch afrikanische Masseneinwanderung › Die Unbestechlichen

  5. karlschippendraht schreibt:

    …….. Die Frage ist: Wird Europa seine Grenzen und Zivilisation schützen, bevor es überflutet wird?……..

    Westeuropa Nein , Osteuropa Ja !!!

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  6. gelbkehlchen schreibt:

    Die eigentliche Bedrohung unseres Planeten geht nicht von der westlichen Technik aus -ohne westliche Technik, Kunstdünger, usw. würde 9/10 der Menschheit verhungern-, sondern von der Bevölkerungsexplosion der 3.Welt, besonders in Afrika und bei den Moslems. Sie ficken im wahrsten Sinn des Wortes diesen Planeten kaputt, und haben keine Arbeitsmoral. Wenn sie hier sind, sieht es in Europa aus wie in Afrika. Und wo wollen die Menschen dann hin flüchten?
    Es herrscht Krieg. Wir müssen unsere Grenzen schützen gegen die Eindringlinge und auch Krieg führen gegen die Sklaverei durch die Gutmenschen am eigenen Volk.
    In der Natur schützt jeder Singvogel, jedes Wolfsrudel, jedes Löwenrudel, jedes Tier sein eigenes Revier. Tiere sind schlauer als wir. Die Moral der Gutmenschen ist keine hohe Moral, sondern eine Arschlochmoral, die in den Selbstmord führt. Kein Lebewesen zerstört sich selbst, keine Pflanze, kein Tier, nur die perverse Arschlochmoral der Speckmadengutmenschen verlangt, dass wir uns selbst zerstören. Und das hat in keinster Weise etwas mit Menschlichkeit und Menschenwürde und Menschenrechten zu tun.

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    • gelbkehlchen schreibt:

      Von mir verfasst:
      Aufgabe Bevölkerungsexplosion von Nigeria: Frage nach der Verdopplungszeit DN2014 und dem Veränderungsfaktor qN2014 von Jahr zu Jahr
      4 Punkte
      rot gegeben, grün gesucht
      Geg.: pN2014=2,5%=jährliche Zuwachsrate in Prozent von Nigeria im Jahr 2014 laut Wikipedia
      Ges.: qN2014=Veränderungsfaktor in Nigeria im Jahr 2014 von Jahr zu Jahr
      DN2014[Jahre]=Verdopplungszeit, in der sich Nigerias Bevölkerung verdoppelt, in Jahren bei pN2014=2,5%=jährlicher Zuwachsrate in Prozent von Nigeria im Jahr 2014

      Lösung zur Aufgabe Bevölkerungsexplosion von Nigeria: Frage nach der
      Verdopplungszeit DN2014 und dem Veränderungsfaktor qN2014 von Jahr zu Jahr
      Es gilt die Formel: qN2014=1+pN2014/100=1+2,5/100=1+0,025=1,025
      Weiterhin gilt bei der Verdoppelung von Nigerias Bevölkerung und gleichbleibenden Veränderungsfaktor qN2014=1,025:
      BD=2*BN2014=BN2014*qN2014^DN2014 |/BN2014 ⇒
      qN2014^DN2014=2 |ln() ⇒
      DN2014*ln(qN2014)=ln(2) |/ln(qN2014) ⇒
      DN2014=ln(2)/ln(qN2014)=ln(2)/ln(1,025)=28.0710345259386298[Jahre]
      Nach DN2014=28.0710345259386298[Jahre] hat sich Nigerias Bevölkerung also verdoppelt, vorausgesetzt die jährliche Zuwachsrate von 2,5% bleibt erhalten.

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      • gelbkehlchen schreibt:

        Die Bevölkerungsexplosion nicht nur in Afrika ist eine e-Funktion, eine Kurve, die immer schneller ansteigt. Und besonders schnell in Afrika, während sie in Europa zurückgeht.
        Laut Wikipedia:
        Weltbevölkerung 1950: 2,53 Milliarden
        Weltbevölkerung heute: über 7 Milliarden.
        In meiner Lebenszeit (Jahrgang 1951) ist also die Anzahl der Menschen weitaus stärker gestiegen als in der ganzen langen Geschichte der Menschheit zuvor.

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