Betriebsferien bis 6.1.19 – – Viel Glück im Neuen Jahr!

 (www.conservo.wordpress.com)

Redaktioneller Hinweis:

Wir machen ab 22.12.2018 bis 6.1.2019 Betriebsferien und freuen uns, wenn Sie ab 7.1.2019 unsere Seite wieder besuchen!

Herzliche Grüße

Peter Helmes

*******

Allen unseren Lesern ein frohes Neues Jahr 2019

conservo wünscht seinen Lesern und allen Menschen guten Willens Gottes Schutz und Segen sowie ein glückliches, gesundes und erfolgreiches neues Jahr 2019.

Wir versprechen, uns auch im nächsten Jahr für eine bessere Politik einzusetzen, die sich an unseren christlich-abendländischen Werten orientiert.

Mit bestem Dank für Ihr Interesse an unserer Arbeit und Ihre „Rückenstärkung“.

Herzlichst

Ihr Peter Helmes und das Team von conservo

www.conservo.wordpress.com     27.12.2018 

Über conservo

ÜBER MICH, CONSERVO Liebe Leser, dieser Blog ist ein besonderer Blog. Er wurde 2010 von Peter Helmes gegründet, und ich führe ihn seit dem 1.11.2020 in seinem Sinne fort. Dieser Blog ist konservativ, er ist christlich, und er ist abendländisch. Allein das macht ihn in den diesen unruhigen Zeiten zu einem Exoten. „Ich bin das Licht der Welt. Wer mir nachfolgt, der wird nicht wandeln in der Finsternis, sondern wird das Licht des Lebens haben.“ (Joh 8, 12) Heute steht alles auf dem Kopf. Was früher noch galt, gilt heute nicht mehr. Grenzen wurden aufgehoben, Geschlechter abgeschafft, die traditionelle Familie ist unter Dauerbeschuss, wer am meisten Minderheitenmerkmale auf sich vereint, darf – zumindest in Deutschland – fordern, was er will. Das Christentum steht weltweit mit dem Rücken zur Wand. Lau sind sie geworden – die Christen hier im Lande, aber auch die orientalischen Christen, die sich nach der Flucht aus dem Orient hier ein neues Leben aufbauen konnten, und dennoch angesichts der Islamisierung schweigen. Finanzstarke und einflussreiche Interessengruppen unter Klaus Schwab, Bill Gates, George Soros u.v.m. setzen weltweit den Great Reset mit seiner neofeudalistischen Ökodiktatur mittels Massenmigration, Globalisierung, Plandemien und mit Hilfe gekaufter Politiker, Journalisten und „Sozialen“ Medien gegen die Interessen der Völker mit nie gekannter Brutalität durch. Die geistige und seelische Not der Menschen steigert sich tagtäglich inmitten dieser finsteren Zeit. Gerade westliche Menschen scheinen jeglichen Halt, Glauben und ihre natürliche Wehrhaftigkeit verloren zu haben. Jeder wird im Leben auf seinen Platz gestellt. Jedes Volk hat sein Schicksal und muss es in seinem eigenen Land bewältigen. Migration und der entgrenzte Einheitsmensch sind nicht unsere Bestimmung. Dennoch wird erneut versucht, dem Menschen als freiem und göttlichem Wesen unter Tarnworten wie „Solidarität“, „Vielfalt“ und „Humanität“ die teuflische Gleichheitslehre des Kommunismus aufzuerlegen. Dies ist wider die Natur und wider jedes menschliche und göttliche Gesetz. „Hütet euch vor dem Sauerteig der Pharisäer, das heißt vor der Heuchelei. Nichts ist verhüllt, was nicht enthüllt wird, und nichts ist verborgen, was nicht bekannt wird. Deshalb wird man alles, was ihr im Dunkeln redet, am hellen Tag hören, und was ihr einander hinter verschlossenen Türen ins Ohr flüstert, das wird man auf den Dächern verkünden.“ (Luk, 1 - 3) Dank Peter Helmes analysieren langjährige, hervorragende Kolumnisten, basierend auf christlichen Werten, in aller Klarheit das heutige Tohuwabohu aus verschiedensten Blickwinkeln: Die Geißel der Globalisierung, geostrategische Interessen, die Massenmigration und importierte Gewalt, das Versagen der Politiker und der Verlust unserer Werte, Kultur und Heimat. Die Kolumnen wie auch die Diskussionen sind offen, respektvoll und tabufrei; denn nur so kann man die drängenden Themen der Zeit in der Tiefe analysieren, Machtstrukturen herausarbeiten und Roß und Reiter benennen. Nur so können wir uns auf uns selbst und unsere Stärken rückbesinnen und Deutschland, unsere Heimat, verteidigen. „Wenn ihr bleiben werdet an meinem Wort, so seid ihr wahrhaftig meine Jünger und werdet die Wahrheit erkennen, und die Wahrheit wird euch frei machen.“ (Joh, 32 – 33) Nochmal: Wir stehen mit dem Rücken zur Wand. Deshalb sind unsere westlichen Wurzeln, Werte und unser Glauben nötiger denn je. Sie geben uns den Rückhalt, um aufzustehen und zu sagen: „Nein. Bis hierher und nicht weiter. Es ist jetzt genug!“ Wie schon Peter, lade ich Euch ein, alles zu kommentieren, zu korrigieren und zu kritisieren. Eine kleine Regel muss ich leider einbauen. Unterschiedliche Ansichten können durchaus in aller Härte debattiert werden. Wer jedoch andere Foristen mehrfach persönlich angeht, beleidigt oder unflätig beschimpft, wird nach einer dreimaligen Verwarnung vom Diskussionsforum ausgeschlossen. Maria Schneider Beiträge bitte an Maria_Schneider@mailbox.org Haftungsausschluß: Für die Inhalte von verknüpften Seiten übernehme ich keine Haftung. Rechtlicher Hinweis: Mit Urteil vom 12. Mai 1998 – 312 O 85/98 -, Haftung für Links, hat das Landgericht Hamburg entschieden, daß man durch das Anhängen eines Links den Inhalt der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann nur dadurch verhindert werden, indem man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert. Ich distanziere mich hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten in meinen emails und auf den Seiten der „sozialen Medien“ und mache mir diese Inhalte nicht zu Eigen. Diese Erklärung gilt für alle in und mit meiner Internetadresse/emails angebrachten Links. 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29 Antworten zu Betriebsferien bis 6.1.19 – – Viel Glück im Neuen Jahr!

  1. Ingrid schreibt:

    Frohes Neues Jahr und frohes Schaffen.

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  2. Semenchkare schreibt:

    Nepper, Schlepper, Bauernfänger….
    Die Machenschaften der Schleppermafia aufgedeckt!
    ***************************************************************
    Defend Malta: Die Doku

    ca 40 min.

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  3. Semenchkare schreibt:

    Zur Info:
    ****************

    Info-Stand „Freie Medien“ in Köln
    5. Januar-14:00 – 16:00
    Info-Stand „Freie Medien“ in Köln vor der WDR-Zentrale

    Samstag, den 5. Januar 2019

    von 14:00-16:00 Uhr

    Wallrafplatz im Kölner Zentrum – zwischen Dom und WDR.

    Wer nicht zu uns kommen kann, dem bieten wir wie bisher die Möglichkeit an, unsere Flugblätter herunterzuladen.

    mehr hier:

    https://www.journalistenwatch.com/demo/info-stand-freie/

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  4. ceterum_censeo schreibt:

    Isn’t it Good to be on the receiving end – at last?

    Er nennt sich „Gott“ und hat tausende Daten von Politikern und Prominenten ins Netz gestellt. Lt. t. -online.de dokumentiert, welche Politiker von dem Hack betroffen sind.

    https://www.t-online.de/digital/sicherheit/id_85032896/hacker-angriff-knapp-1-000-politiker-sind-vom-hacker-angriff-betroffen.html#gehackte_polit….
    Überblick
    Gehackte Politiker der CDU/CSU
    Gehackte Politiker der SPD
    Gehackte Politiker der FDP
    Gehackte Politiker der Linke
    Gehackte Politiker der Grüne
    Deutschland erlebt einen der größten Hacker-Angriffe seiner Geschichte. In diversen Listen wurden Namen, Adressen, Bankadressen, private Fotos, Videos und Chat-Verläufe veröffentlicht.
    Knapp 1.000 Abgeordnete sind betroffen, darunter auch Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU), die SPD-Parteivorsitzende Andrea Nahles, die CDU-Vorsitzende Annegret Kramp-Karrenbauer und viele andere. Die folgende Liste zeigt die schiere Masse des gesamten Hacks. (s. Vor) –

    Deutschland erlebt einen der größten Hacker-Angriffe seiner Geschichte. In diversen Listen wurden Namen, Adressen, Bankadressen, private Fotos, Videos und Chat-Verläufe veröffentlicht.
    Die Daten dieser 1.012 Politiker wurden veröffentlicht: (s.o.)

    Auch in Niedersachsen scheinen etliche ‚Politiker‘ betroffen zu sein – von dem *iderlichen MINIster – Präserdenten-Darsteller angefangen. Der ‚NDDR‘ Rotfunk echauffiert sich jedenfalls seit dem frühen Morgen und die ‚Betroffenen‘ spucken Gift und Galle!

    Ja ja, so kommt’s: Was Du nicht willst, das man dir tu‘ -das wünsch‘ auch keinem Anderen!

    Passender Kommentar bei ‚PI‘:
    „Kein Mitleid! Indymedia und die zugehörige SPD-Relotiuspresse geht mit Patrioten und Polizisten auch nicht einfühlsam um!“

    WO war der empörte Aufschrei, als u.a. bei dem unsäglichen kriminellen ‚indymedia‘ Namen Adressen Kontaktdaten von AfD-Politikern und -mitgliedern veröffentlicht wurden – Gelegenheit und Anstachelung für ‚antifa‘ – Schlägertrupps?

    Die Denunziationsaktionen des unsäglichen Widerlingskaspers ‚Böhmermann‘?

    WO WAREN ALL DIESE – ANGEBLICH – ‚AUFRECHTEN‘ DIE JETZT WILD AUFSCHREIEN, WEIL ES NUN EINMAL SIE GETROFFEN HAT?
    Dem Hysterischen Geschrei nach zu urteilen steht der ‚Staat‘ nun kurz vor dem Zusammenbruch! Und nun – auf einmal – ist auch der ‚Staatsschutz‘ involviert! – WO WAR DER ZUVOR?

    Einige Adressen ‚besonders lieber‘ Mitmenschen bei: http://www.pi-news.net/2019/01/ende-aller-illusionen-die-csu-ist-auf-linie/
    Kommentar ‚Freya- ‚ 4. Jan – 14:02

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  5. ceterum_censeo schreibt:

    Übrigens, ‚Bottrop‘:

    Bild http://www.pi-news.net/2019/01/ruhrgebiet-politik-und-medien-instrumentalisieren-amokfahrt/

    – Bild r.o.: „REULSUSE“!

    In Recklinghausen hat er natürlich auch geheult – oder etwa nicht?

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    • ceterum_censeo schreibt:

      Und dann fehlte noch Reulsuses Vorbeter – die bekannte OBERLUSCHE
      Armin Laschet (CDU). Er äußerte sich am Dienstagabend zu dem Vorfall. „An diesem Neujahrstag gilt der Vorsatz für 2019 klarer denn je: Wir stehen zusammen gegen rechte Gewalt“,(!) schrieb er auf Twitter. „Den Kampf gegen den Hass auf andere Menschen werden wir mit allen Mitteln des Rechtsstaats engagiert fortsetzen.“

      Alles klar, Herr Laschet, es geht natürlich gegen „rechts“.

      Hass und Gewalt einschließlich Messereien und ABSTECHEN von Musel-Invasoren gegenüber autochthonen deutschen Bürgern natürlich nur ‚grober Unfug‘ und muß noch belohnt werden!

      Welch ein widerlicher GOLLUM!

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  6. ceterum_censeo schreibt:

    Sachsen: Terroranschlag gegen AfD in Döbeln – Erste Festnahmen!

    Von LUPO | Gegen das Büro der AFD in der sächsischen Kreisstadt Döbeln bei Chemnitz ist am Donnerstagabend ein Terroranschlag verübt worden. Um 19.20 Uhr zersplitterte eine Bombe das Schaufenster des Büros. Durch die… ( …) http://www.pi-news.net/2019/01/sachsen-terroranschlag-gegen-afd-in-doebeln/

    Na das ist doch kein „TERRORANSCHLAG“ gewesen die wollten doch nur spielen mit ein paar harmlosen Böllern!

    Ein paar Sozialstunden – und gut ist’s!

    Der terroristische Mörderfahrer von Bottrop hingegen …:

    § 46 II StGB :
    1 Bei der Zumessung wägt das Gericht die Umstände, die für und gegen den Täter sprechen, gegeneinander ab.
    2 Dabei kommen namentlich in Betracht:
    die Beweggründe und die Ziele des Täters, besonders auch (!) rassistische, fremdenfeindliche oder sonstige menschenverachtende,
    die Gesinnung, die aus der Tat spricht, und der bei der Tat aufgewendete Wille,

    Übrigens: Derzeitige Gesetzesfassung:
    ->
    01.08.2015
    Änderung
    Vorherige Fassung und Synopse über buzer.de (öffnet in neuem Tab)
    Änderung
    Gesetz zur Umsetzung von Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages
    12.06.2015 – BGBl. I S. 925

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    • ceterum_censeo schreibt:

      N.B. Fast schon überflüssig es zu erwähnen :

      die alte Fassung bis 2015:

      „die Beweggründe und die Ziele des Täters.“ – neu ab 2015 ZUSÄTZLICH: „besonders auch rassistische, fremdenfeindliche oder sonstige menschenverachtende, (…) „, w.o.

      Wer behauptet da noch, wir hätten kein GESINNUNGSSTRAFRECHT !

      Gilt wie ersichtlich natürlich nur für „RÄÄÄCHTS“!

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    • ceterum_censeo schreibt:

      Übrigens: WAS genau ist ‚fremdenfeindlich‘?

      Mein – alter und ‚politisch unkorrekter‘ – StGB – Kommentar hat das leider nicht hergegeben ………

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  7. Artushof schreibt:

    Anti-Werbung für Multikulti
    »Vom sonnigsten Ort zum Ort der Schatten« – Willkommenskultur in Freiburg macht weltweit Schlagzeilen
    04.01.19

    An Wochen­enden sind Männer in Freiburg auf Brautschau: Angesichts der von Ausländern häufig verübten sexuellen Übergriffe in der Stadt scheinen sich die Frauen von dieser Freiburger Disko offenbar fernzuhalten Bild: pa
    Die Stadt Freiburg zieht international Aufmerksamkeit auf sich. Aber nicht im gewünschten touristischen Sinne. Die dortigen Verbrechen durch Asylsucher lösen im Ausland Verblüffung über die linksliberale Kuschelpolitik aus.

    Die wiederholten Übergriffe von Asylsuchern aus muslimischen Ländern auf junge Mädchen in Freiburg beschäftigen mittlerweile auch Medien und Internetblogger weltweilt. Die bislang multikulturelle Universitätsstadt Freiburg sei zu einem Ort geworden an dem übergriffige Asylsucher Studentinnen nachstellen, die sie einst mehr als andere willkommen geheißen hätten, meint der aus Israel stammende US-Journalist Daniel Greenfield.
    Freiburg macht inzwischen in­ternational Schlagzeilen. Allerdings wohl eher solche, auf die mancher Bürger der Stadt lieber verzichten würde. „Muslimische Einwanderer terrorisieren verschlafene deutsche Universitätsstadt“ titelte zum Beispiel Greenfield auf seinem viel beachteten Internet-Blog „Sultan Knish“. Er meint damit den Mord an der 19-jährigen Medizinstudentin Maria Ladenburger im Oktober 2016 durch einen afghanischen Asylsucher, der zuvor bereits in Griechenland eine junge Frau getötet haben soll, sowie die Gruppenvergewaltigung einer 18-Jährigen vor drei Monaten durch mindestens zehn junge Männer, neun davon Asylsucher.
    Der Haupttäter der Gruppenvergewaltigung, Majd H., der die junge Frau mit Rauschgift betäubt hatte, soll ein syrischer Asylsucher mit einem massiven Vorstrafenregister gewesen sein.
    Der Streit darüber, ob die Polizei den mutmaßlichen Haupttäter wegen anderer Vergehen nicht zwingend schon vor der Nacht des Verbrechens hätte verhaften müssen, findet auch in den Vereinigten Staaten Nachhall. Dass ein einziger syrischer Asylsucher innerhalb von nur vier Jahren seit seiner Einreise nach Deutschland 29 Straftaten begehen konnte, wegen Drogen und Vergewaltigung gesucht wurde und dann noch einmal zuschlagen konnte, sei sinnbildlich für den Zustand des Gemeinwesens in Deutschland im Allgemeinen und in Freiburg im Besonderen, so Blogger Greenfield.
    Männliche Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit stellen zwar nur 8,5 Prozent der 226000 Einwohner der baden-württembergischen Universitätsstadt, aber sie sind verantwortlich, so Greenfield und auch die Freiburger Polizei, für 42 Prozent aller strafbaren Handlungen. Im Bereich der Sexualdelikte sollen es sogar
    50 Prozent sein.
    Greenfield ist kein publizistischer Niemand. Er ist Kolumnist vieler großer US-Magazine, Mitarbeiter des David Horowitz Freedom Centers in New York, dessen Stimme ernst genommen wird.
    Der progressive Konsens anlässlich der Massenzuwanderung 2015 in der „sonnigsten und wärmsten Stadt Deutschlands“, wo die Grünen bei Wahlen auch schon mal Ergebnisse jenseits der 40-Prozent-Marke einfahren, sei Teil des Problems. Dieser Konsens sei das Werk der 30000 Studenten in der Stadt, die diese zu einem Magneten für Nachtleben, Partys, Klubs und gute Laune machten. Allerdings interessierten sich zunehmend auch Personen für diese Partys, die nicht zum Feiern und Partymachen gekommen seien, sondern für Gewaltexzesse und Islamisierung stünden. Vor allem aus Syrien, Afghanistan oder dem Irak sei eine beträchtliche Anzahl an vorgeblichen Schutzbedürftigen in die Stadt gekommen.
    Bis November 2016 sollen es allein 570 sogenannte unbegleitete Minderjährige gewesen sein, die in Freiburg Aufnahme gefunden haben. Viele dieser angeb­lichen Minderjährigen verbinden mit Partys vor allem Drogen, Diebstähle oder sexuelle Übergriffe, weshalb diese Delikte gerade in Freiburg deutlich angestiegen seien.
    Das hätten sogar einige der Vorzeigediskos der linken Szene gespürt, wie beispielsweise der linksalternative Club „White Rabbit“, der nach einer Reihe von Anzeigen wegen Übergriffen 2016 Asylsuchern den Zutritt verweigerte. Unter Zuhilfenahme der Rassismuskeule zwangen linksradikale Aktivisten allerdings die Betreiber, dieses Verbot wieder zurückzunehmen. Als Ergebnis steht der Klub wie andere auch vor dem Aus.
    Wie Greenfield schreibt, sollen im Jahr 2017 insgesamt 1288 Straf­taten in Freiburg auf das Konto von Einwanderern aus mehrheitlich muslimischen Ländern gehen. Vor allem steigt die Zahl der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung in Freiburg. Einige der Beteiligten, die in Asylbewerberheimen rund um Freiburg lebten, die von der Kommune errichtet worden waren, sollen Verbindungen zu terroristischen Gruppen gehabt haben und bereits mehrfach im Zusammenhang mit Drogen-, Körperverletzungs- und Raubdelikten in Erscheinung getreten sein.
    Abschiebungen fanden dennoch nicht statt. Den Zusicherungen des 2018 gewählten, parteilosen Oberbürgermeisters Martin Horn, in Freiburg sei „kein Platz für Kriminelle und so schreckliche Verbrechen“, will Greenfield nicht vertrauen. Fakten sprächen eine andere Sprache. Bodo Bost
    paz

    Direkte Demokratie JETZT
    Dichte Grenzen SOFORT

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  8. ceterum_censeo schreibt:

    Natürlich ‚KEINE‘ (!) Hetzjagd in Amberg!
    (St. Mayer, Halbmond-SU Staatsschreiberling, pardon ‚Staats’sekretär)

    Hans-Georg Maaßen (entlassener Chef des Verfassungsschutzes): „Ich habe bereits viel an deutscher Medienmanipulation und russischer Desinformation erlebt. Dass aber Politiker und Medien „Hetzjagden“ frei erfinden (…), war für mich eine neue Qualität von Falschberichterstattung in Deutschland. Gegenüber den zuständigen Parlamentsausschüssen stellte ich (…) klar, dass ein Kampf gegen Rechtsextremismus es nicht rechtfertigt, rechtsextremistische Straftaten zu erfinden.
    (…) Da ich in Deutschland als Kritiker einer idealistischen, naiven und linken Ausländer- und Sicherheitspolitik bekannt bin, war dies für meine politischen Gegner (grüne und linke Politiker) und für einige Medien auch ein Anlass, um mich aus meinem Amt zu drängen.
    (…) Ich hätte nie gedacht, dass die Angst vor mir und vor der Wahrheit (!, cc.) Teile der Politik und Medien in solche Panik und Hysterie versetzt. (September 2018)

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  9. ceterum_censeo schreibt:

    „Sawsan Chebli (Antisemitismus-Beauftragte (?); SPD): „An alle Rechten und Nazis, Identitären und „besorgten Bürger“ — und alle, die befürworten, was gestern in Chemnitz passiert ist,
    das ist nicht euer Land. Das sind nicht eure Straßen. Zu lange waren wir leise und haben euch schweigend zugesehen. Damit ist jetzt Schluss. Ihr könnt noch so oft „Wir sind das Volk“ brüllen — ihr seid es nicht. Ihr seid nicht Deutschland. Ihr seid nicht Sachsen. Ihr seid nicht Chemnitz. Deutschland sind wir alle. Wir haben alle Hautfarben und Religionen, Wurzeln in der ganzen Welt und sprechen alle Sprachen dieser Erde (aber nicht Deutsch !!)“

    Und sowas von einem dahergelaufenen ‚Palästinenser’/PLO- U-Boot mit vielköpfiger analphabetischer – seit 1974 – Scmarotzer-Familie!

    Da wehen wir, wer in Deutschland den Deutschen was zu sagen hat: “ ….ddas ist nicht euer Land. Das sind nicht eure Straßen.“

    Hallahu Hackbar!

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    • ceterum_censeo schreibt:

      ‚Sawsan Chebli‘ – sprich: „Sau – San“.

      Paßt!

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      • pogge schreibt:

        Nur die Deutschen DIE ZURECHT RUFTEN: „Wir sind das Volk“ sind Deutsche Volk !!!!!

        NICHT sie Herrin Sawsan Chebli, Sawsan Chebli Sie sind NICHT Deutsche Volk !!!!!!

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  10. ceterum_censeo schreibt:

    Lieber Peter Helmes, so langsam wird’s Zeit , aus dem Winterschglaf wieder aufzuwachen 🙂
    Aber zunächst von Herzen alles Liebe und Gute zum Neuen Jahr, Kraft und Gesundheit für Ihre verdienstvolle Arbeit!

    Herzlichst – Ihr ceterum_censeo

    Viel ist passiert in den vergangenen Tagen. Aber ich sehe hier davon ab, mich zu den Geschehnissen von Amberg und (fast untergegangen) Recklinghausen sowie dem widerlichen Hype und Gegeifer um ‚Bottrop‘ zu äußern: Èndlich mal ein Deutscher‘!

    Nein, hier eine Anmerkung zu dem skandalösen Urteil des sog. Bundes’verfassungs’gerichts zur Klage der AfD, vermehrt um einen Hinbweis auf einen sehr lesenswerten Artikel von Alexander Heumann (sh. u.)

    ADE, Bundesverfassungsgericht!

    Das Bundesverfassungsgericht hat in jüngster Zeit einige Entscheidungen ‚abgeliefert‘, über die ernsthafte, dem Grundgesetz (z.B. Art. 16 a) und den Gesetzen verpflichtete Juristen nur ungläubig den Kopf schütteln können:
    Das Ende eines ‚unparteilichen‘, ‚die Verfassung hütenden‘ (so sein Auftrag) ‚Verfassungs’gerichts?

    Zum einen hat das Gericht mit perfiden juristischen Winkelzügen die im Frühjahr erhobene Organklage der AfD – Fraktion im Bundestag als ‚unzulässig‘ (!) abgeschmettert!

    Dabei hat die AfD überhaupt erst seit sie (2017) im Bundestag vertreten ist, die Möglichkeit eine solche Organklage (angesichts der Nichtbeteiligung des Parlaments) zu erheben. Vorher hatte sie, als nicht im Bundestag vertretene Partei, diese Möglichkeit nicht.

    Angesichts dessen ist das Argument der Gerichts, die AfD (-Fraktion) hätte dem Beschluss der Verfassungsrichter zufolge aber nicht hinreichend darlegen können , dass sie dadurch in ihren Rechten verletzt oder unmittelbar gefährdet wurden – zumal die AfD damals noch gar nicht im Bundestag saß. – geradezu hanebüchen. Hinzu kommt das ebenfalls an den Haaren herbeigezogen Argument‘

    dass die AfD selbst in ihrer Klage schreibe, sie sei „am allerwenigsten“ bereit, Gesetze zur Legalisierung des Handelns der Bundesregierung im Bundestag zu initiieren. „Ihr geht es damit nicht um die Durchsetzung eigener oder dem Deutschen Bundestag zustehender (Beteiligungs-)Rechte, sondern um das Unterbinden eines bestimmten Regierungshandelns.“

    Das ist auch für einen Juristen ’starker Tobak‘!
    Natürlich ging es der AfD darum, ‚Regierungshandeln zu unterbinden‘ nämlich rechts- und verfassungswidriges (Art. 16 a GG; von der Außerkraftsetzung der völkerrechtlichen ‚Dublin III – Abkommens‘ ganzu zu schweigen‘

    nämlich das faktische von keinem Parlamentsbeschluß getragene Handeln der verbrecher-MerKILL, mit dem alls diese Rechtsnormen einschl. Grundgesetz faktisch ausgeheelt worden und noch ausgehebelt sind – uned MerKILL inzwischen ihre UMVOLKUNGSpoliti munter hat weiter betreiben können.

    Her der AfD vorzuhalten, sie wolle sich doch nicht an einem Gesetz zu Legalisierung eines solchen rechts– und verfassungswidrigen Handeln beteiligen ist an Widerlichkeit und Heuchelei – obwohl wir ja vieles gewohnt sind in diesen Tagen – kaum noch zu überbieten!

    Ich fürchte, wir werden uns endgültig von der Hoffnung verabschieden müssen das nach Parteienproporz (sh. Personalie ‚Harbarth‘ und dessen Pro-Migrationspakt-Philippika im ‚Bundeskasperltheater‘, daß das Verfassungsgericht noch ein ‚Hüter der Verfassung ist‘ und unrechtmäßigem und verfassungswidrigen Handeln Einhalt gebietet.

    Das ‚Bundesverfassungsgericht als neuer ‚Volksgerichtshof‘?

    Ich fürchte bei alledem, der Tag ist nicht mehr allzufern!

    Ergänzend weise ich zu dem Komplex noch auf einen recht erhellenden Beitrag zum Thema bei:

    Totengräber der Demokratie: Das Schweigen des Bundesverfassungsgerichts zur Flüchtlingspolitik
    Alexander Heumann
    https://www.journalistenwatch.com/2019/01/03/totengraeber-demokratie-das/

    http://heumanns-brille.de/totengraeber-der-demokratie-das-schweigen-des-bundesverfassungsgerichts-zur-fluechtlingspolitik/

    In Karlsruhe wird gedreht und gewendet, wie es gerade passt. Durch sein Schweigen wird das Gericht zum Totengräber der Demokratie. Wenn ihm in drei Jahren keine Rechtfertigung für die „Grenzöffnung“ einfällt, dann gibt es keine! Die „Unabhängigkeit der Gerichte“ zählt zum Kernbestand „europäischer Werte“ (s. EU-Sanktionen gegen Polen). Wie steht es mit der Unabhängigkeit des höchsten deutschen Gerichts?

    Die Hüter der Verfassung haben bei der Auslegung des Grundgesetzes das letzte Wort. Doch Niemand scheint antragsbefugt, die Asylpolitik der offenen Grenzen auf Rechtmäßigkeit überprüfen zu lassen. Schon 2016 nahm das Gericht Verfassungsbeschwerden „nicht zur Entscheidung an“, obwohl das bei „grundsätzlicher verfassungsrechtlicher Bedeutung“ eigentlich gesetzeswidrig ist (§ 93a BVerfG-Gesetz). Jetzt verwarfen die Richter die auf den Parlamentsvorbehalt gestützte Organklage der AfD als unzulässig. Kurz zuvor auch Verfassungsbeschwerden gegen die Zustimmung der Kanzlerin zum UNO-Migrationspakt.
    Sachverhalt
    Seit Sommer 2015 ordnet die Bundesregierung an, dass Flüchtlinge aus sicheren Staaten (wie etwa Österreich) über Deutschlands Grenzen einreisen dürfen, sogar ohne Pass und Schengenvisum. Seither ist die Nation gespalten: Die Einen sprechen von „Herrschaft des Unrechts“ – Andere von „europarechtlicher Überlagerung“ des Asylrechts. Für die Einen geht es um das demokratische Selbstbestimmungsrecht der Deutschen – für Andere ist gerade das der „erzrassistische Kern des ganzen Rechtsbruch-Mythos“ (so der Jurist Maximilian Steinbeis auf Verfassungsblog.de). Das Verfassungsgericht weicht der Fundamentalfrage seit drei Jahren erfolgreich aus.
    Wege nach Karlsruhe
    Verfassungswidrige Gesetze können für nichtig erklärt werden (sofern 25 % der Abgeordneten eine Normenkontrolle beantragen). Auch können Bürger Verfassungsbeschwerden einlegen – falls sie in Grundrechten betroffen sind. Was aber, wenn Gesetze nicht verfassungswidrig sind, sondern schlicht missachtet werden und das Grundgesetz obendrein? Asylgesetz (§ 18), Aufenthaltsgesetz (§ 15) und Grundgesetz (Artikel 16a Abs. 2) schreiben die Zurückweisung von Asylbewerbern an deutschen Grenzen vor. Und „sollte Bundesrecht nicht durch Kanzlerwort geändert werden können, dann muss der Bundestag [dies] ja irgendwie verfassungsrechtlich geltend machen können, und wie sollte er dies tun, wenn nicht durch das Organstreitverfahren?“(Organklage, S. 56, Fußnote 132).
    Das demokratische Minimum
    Das Volk darf nicht selbst über Schicksalfragen der Nation abstimmen. Volksreferenden hätten wohl gegen Euro, unkontrollierte Binnengrenzen im Schengenraum und islamische Großmoscheen unter Erdogans Ägide votiert. Muss dann nicht wenigstens ein unmittelbar demokratisch legitimiertes Organ entscheiden? Allein das Parlament ist direkt vom Volk gewählt. Zu seinen wesentlichen Aufgaben gehört, die Regierung zu kontrollieren. Jedoch sieht das Grundgesetz auch repräsentative Demokratie nicht in Reinkultur vor, sondern Gewaltenteilung: Parlament und „vollziehende Gewalt“ (Artikel 20 II) besitzen je eigene Machtbereiche. Wie sind diese voneinander abzugrenzen?
    1978 urteilte das Verfassungsgericht zum Atomkraftwerk in Kalkar: Die Entscheidung für oder gegen die friedliche Nutzung der Kernenenergie ist wegen des „Rest-Risikos“ eine „wesentliche“ Entscheidung, die „allein der Gesetzgeber“ treffen muss – Geburtsstunde des Parlamentsvorbehalts. (Dennnoch zog Merkel nach der japanischen Tsunami-Katastrophe eigenmächtig den Atom-Stecker).
    Auswärtige Angelegenheiten
    Aber das Gericht blieb nicht beim demokratiefreundlichen Kurs: 1984 urteilte es zum Nato-Doppelbeschluss: Gesetzgebungsbefugnisse des Bundestages folgten weder „aus dem Demokratieprinzip“, noch „aus der Tragweite einer Entscheidung für das Staatsganze„. Denn „auch die Regierung“ sei „demokratisch legitimiert und nicht … auf politisch weniger bedeutsamer Akte beschränkt.“ Nur sie könne auf außenpolitische Lagen zügig reagieren. Es ging um die Zustimmung zur Stationierung von Atomraketen in Deutschland. Drei Jahre Abrüstungsverhandlungen waren vorausgegangen – eigentlich Zeit genug für ein Gesetzesgebungsverfahren! Wie schnell der Bundestag sein kann, zeigen jüngere Gesetze zur Geschlechtsverstümmelung bei Jungen (§ 1631d BGB), „Ehe für alle“ und „Netzdurchsetzung“ in sozialen Medien.
    Das NATO-Urteil betraf aber nur die Außenpolitik. Bei der Asylpolitik müsste der Parlamentsvorbehalt weiterhin gelten. Auch die Massenmigration birgt ´Rest-Risiken´ und Sprengkraft. Mittlerweile wird in Deutschland durchschnittlich mindestens ein Mensch pro Tag von „Flüchtlingen“ getötet. Heute Journal (ZDF) berichtete: „Die Fälle tatverdächtiger Flüchtlinge bei Tötungsdelikten sind seit 2014 deutlich angestiegen“. Ein Balkendiagramm illustrierte den Anstieg von 110 Tötungen im Jahr 2014 auf circa 420 im Jahr 2017. Vervierfachung binnen vier Jahren. Plus ungezählte „Einzelfälle“ sonstiger Flüchtlings-Gewaltkriminalität.
    „Kein objektives Beanstandungsverfahren“
    Die AfD stützt ihre Organklage auf den allgemeinen Parlamentsvorbehalt: Sie vermisst ein „Migrationsverantwortungsgesetz“. Andererseits will sie nicht an einer Legalisierung fortgesetzter Massenmigration mitwirken. Daraus dreht ihr das Gericht einen Strick: Es gehe also nicht um Rechte des Parlaments gegenüber der Bundesregierung. Und außerhalb eines solchen Kompetenzstreits könne nicht erzwungen werden, dass die Regierung Asylgesetze oder wenigstens „das Grundgesetz respektiert“ – ein Blankoscheck für die Bundesregierung, die Verfassung zu ändern! Eigentlich wären dazu 2/3-Mehrheiten in Bundestag und Bundesrat erforderlich (Artikel 79 GG).
    Parallelfall 1
    2007 beanstandeten die Grünen den Bundeswehreinsatz in Inneren beim G8-Weltwirtschaftsgipfel. Auch diese Organklage wurde als unzulässig verworfen. Obendrein war sie „offensichtlich unbegründet.“ Dennoch ging das Gericht ausführlich auf alle Argumente ein. Die Organklage der AfD hingegen nutzte es nicht als „Gelegenheit“, um die Verfassung auszulegen. Das war „feige“ (Christian Rath auf LTO).
    Ein reformbedürftiges Gesetz
    Oder ist die kleinkarierte Förmelei des Gerichts berechtigt? Nach Artikel 93 Nr. 1 GG entscheidet es über die „Auslegung dieses Grundgesetzes aus Anlaß von Streitigkeiten über den Umfang der Rechte … eines obersten Bundesorgans“ (Organstreit). Parlament und Regierung sind problemlos parteifähig. Da sich die Mehrheit des Bundestages nicht immer für ihre Mitwirkungsrechte als Gesetzgeber interessiert, dürfen diese auch stellvertretend von oppositionellen Fraktionen geltend gemacht werden.
    Allerdings schränkt § 64 BVerfG-Gesetz die Antragsbefugnis in einer Weise ein, die mit Artikel 93 GG kaum zu vereinbaren ist: „Im Antrag ist die Bestimmung des Grundgesetzes zu bezeichnen, gegen die … verstoßen wird.“ Damit verringerte der Gesetzgeber seine Möglichkeiten, die Bundesregierung auf Gesetz und Recht zu verpflichten. Jedenfalls nach Lesart des Bundesverfassungsgerichts: Es reiche nicht, wenn eine Verletzung des allgemeinen Rechtsstaatsprinzips (Artikel 20 III) oder Parlamentsvorbehalts möglich erscheint; es müssten konkrete Parlamentsvorbehalte missachtet sein.
    Wo finden sie sich im Grundgesetz? Im Grundrechtsteil, vereinzelt auch im außenpolitischen und militärrechtlichen Teil, aber zur Überschreitung deutscher Grenzen gibt es keinen Gesetzesvorbehalt in der Verfassung. 1949, als das Grundgesetz entstand, war das „Rendezvouz mit der Globalisierung“ (Wolfgang Schäuble) nicht vorhersehbar. Hier führt die Engstirnigkeit des Verfassungsgerichts von vorne herein zur Unzulässigkeit von Organklagen.
    Parallelfall 2
    An anderer Stelle jedoch wich das Gericht davon ab: 1994 ließ es Organklagen gegen Bundeswehreinsätze außerhalb des NATO-Gebiets zu, obwohl kein Parlamentsvorbehalt einschlägig war: Nach Artikel 87a ist ein Streitkräfte-Einsatz „zur Verteidigung“ zulässig und „im Übrigen nur, soweit das Grundgesetz es ausdrücklich zulässt.“ Eine ausdrückliche Regelung findet sich in Artikel 24: „Der Bund kann sich einem System gegenseitiger kollektiver Sicherheit einordnen.“ Die Übertragung von Hoheitsrechten ist nur „durch Gesetz“ zulässig, aber der Bundestag hatte dem NATO-Vertrag und dem „Aufenthaltsvertrag“ schon Jahrzehnte zuvor per Gesetz zugestimmt.
    Dennoch waren Organklagen von SPD und FDP zulässig. Argument: Möglicherweise seien Rechte des Bundestages als verfassungsändernder Gesetzgeber verletzt. Der NATO-Vertrag fordert Beistand nur bei „Angriff gegen Einen von ihnen in Europa oder Nordamerika“ (Artikel 5). Bis heute „verteidigt“ sich die NATO am Hindukusch, aber Deutschlands Beteiligung erfolgt seither nicht mehr über den Kopf des Parlaments hinweg – immerhin.
    Problematisch war auch das Rechtsschutzbedürfnis der FDP-Fraktion: Sie hatte nämlich Nichts gegen „out-of-area“-Einsätze, sondern wollte sie – im Gegenteil – in Karlsruhe absegnen lassen: „Wir werden triumphieren, weil wir mit unserer Klage abgewiesen werden.“ Folglich ging es der FDP „nicht um Rechte des Bundestages gegenüber der Bundesregierung“ (richterliches Minderheitsvotum). Doch die Mehrheit der Richter war großzügiger: Die „Auslegung des Grundgesetzes gerichtlich klären zu lassen, auf die es für die (…) Verfassungsmäßigkeit der Maßnahme ankommt“ sei ein „zulässiges Rechtsschutzziel im Rahmen eines Organstreits.“ (Rn 211).
    Es wird also gedreht und gewendet wie es gerade opportun erscheint. Daraus folgt: Wenn dem Gericht binnen drei Jahren keine Rechtfertigung für die Grenzöffnung einfiel, dann gibt es keine.
    https://i2.wp.com/heumanns-brille.de/wp-content/uploads/2018/12/global-compact-for-migration.png?resize=156%2C158

    Bekanntes ‚Migrationspakt-Logo
    Demokratie in „auswärtigen Angelegenheiten“
    In auswärtigen Angelegenheiten urteilt das Gericht ansonsten demokratiefern: Laut Artikel 59 GG bedürfen völkerrechtliche „Verträge“ der Zustimmung des deutschen Gesetzgebers. Aber schon die damals „einseitige“ Zustimmung der Bundesregierung zum NATO-Doppel-Beschluss galt nicht als „Vertrag“, weil Verträge mindestens zwei Vertragspartner voraussetzen. Man hätte Artikel 59 analog anwenden müssen, weil die Gefahr eines Atomkriegs auf deutschem Boden erhöht wurde. Stattdessen wurde dem freihändigen Internationalismus der Exekutive der Weg geebnet.
    Diese Entwicklung mündet in das Urteil zum Migrations-„Pakt“ der UNO, der einem Menschenrecht auf Migration das Wort redet, aber die Menschenrechte der Menschen in den Zielstaaten (z.B. auf Unversehrtheit und Meinungsfreiheit) übergeht. Auch der Pakt ist nach Auffassung des Gerichts kein völkerrechtlicher „Vertrag“, weil er nicht rechts-, sondern „nur“ politisch verbindlich ist. Deswegen durfte Merkel ohne gesetzliche Grundlage zustimmen. Eine Organklage scheidet damit aus. Ebenso eine Grundrechts-Betroffenheit von Bürgern, sodass die Verfassungsbeschwerden kurzerhand abgewiesen werden konnten.
    Ausblick
    Was wird mit der Demokratie und der Unabhängigkeit des Gerichts im neuen Jahr, wenn der aktive Spitzenpolitiker Harbarth (CDU) dem jetzigen Gerichtspräsidenten nachfolgt? Harbarth setzte sich bei Bundestagsdebatten leidenschaftlich für die Unterzeichnung des Migrationspakts ein. Mehr Eindruck der Befangenheit in Flüchtlingsfragen geht nicht!
    ———-
    PS. Bis 1956 musste das Bundesverfassungsgericht Rechtsgutachten erstatten. Diese sodann abgeschaffte Regelung hätte heute verhindert, dass sich Richter in Schweigen hüllen können, wenn es ihnen passt.
    Dieser Beitrag erschien zuerst hier: http://heumanns-brille.de/totengraeber-der-demokratie-das-schweigen-des-bundesverfassungsgerichts-zur-fluechtlingspolitik/

    Das ‚Bundesverfassungsgericht als neuer ‚Volksgerichtshof‘?

    Ich fürchte bei alledem, der Tag ist nicht mehr allzufern!

    Man darf gespannt sein!

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    • pogge schreibt:

      @ceterum_censeo

      Dieses „Bundesverfassungsgericht“ ist fest in der Hand der LINKEN Internationalen UNO-NWO-Globalisten-Machtelite, DA ist ES ausgemachte Sache dass dieses „Bundesverfassungsgericht“ UNRECHT zu Recht Umerklären tut !!!! Dieses „Bundesverfassungsgericht“ ist DER RAHMBOCK DER GLOBALISTEN GEGEN DASS DEUTSCHE VOLK UND DER RAHMBOCK DER GLOBALISTEN GEGEN DEN DEUTSCHEN RECHTSSTAAT !!!!!

      Sitzt mit Harbarth bald Skull-&-Bones im deutschen Bundesverfassungsgericht !

      http://recentr.com/2018/11/09/sitzt-mit-harbarth-bald-skull-bones-im-deutschen-bundesverfassungsgericht/

      Dieses „Bundesverfassungsgericht“ ist fest in der Hand der LINKEN Internationalen UNO-NWO-Globalisten-Machtelite, DA ist ES ausgemachte Sache dass dieses „Bundesverfassungsgericht“ UNRECHT zu Recht Umerklären tut !!!! Dieses „Bundesverfassungsgericht“ ist DER RAHMBOCK DER GLOBALISTEN GEGEN DASS DEUTSCHE VOLK UND DER RAHMBOCK DER GLOBALISTEN GEGEN DEN DEUTSCHEN RECHTSSTAAT !!!!!

      Sitzt mit Harbarth bald Skull-&-Bones im deutschen Bundesverfassungsgericht !

      Stephan Harbarth wurde er als Nachfolger von Ferdinand Kirchhof zum Richter am Bundesverfassungsgerichts nominiert.

      Er hat sogar einen Titel “Master of Laws” von der amerikanischen Yale-Universität. Danach war er Partner (!) bis 2008 bei Shearman & Sterling LLP, eine internationale Kanzlei, die schon frühzeitig für Jay Gould, Henry Ford, Rockefeller und Citigroup gearbeitet hatte. Der Kanzleigründer John William Sterling hatte seinen Abschluss an Yale gemacht und war Mitglied bei der Geheimgesellschaft Skull & Bones, die neben der Großindustrie auch die Politik, Geheimdienste und das Militär dominiert. Er spendete bei seinem Tod der Uni ein Vermögen. 2003 kam heraus, dass er 50 Jahre lang eine schwule Beziehung hatte.

      Für das betreffende Auslandsjahr haben wir keine Quelle über eine mögliche Mitgliedschaft Harbarths bei Bones oder einer anderen Studentenverbindung von Yale. Die Mitgliedschaft ist an sich geheim, allerdings war in der Vergangenheit eine Mitgliederliste an die Öffentlichkeit gelangt.

      Bones ist bekannt dafür, dass sich die Mitglieder, von denen es nur 15 neue pro Jahr gibt, gegenseitig bei der Karriere behilflich sind. Wie groß wäre der Zufall, dass Harbarth nach einem Jahr in Yale ausgerechnet bei einer Kanzlei eines Bones-Mitglieds landet und dann auch noch zum Partner aufsteigt?

      Der kürzlich neu bestätigte Richter für den Obersten Gerichtshof der USA, Brett Kavanaugh, stammte ebenfalls von Yale und machte erhebliche Karriere unter Präsident George W. Bush, ein notorisches Mitglied von Bones. Die wichtigsten Minister der Trump-Administration sind Vertraute von Bush oder gleich Bones-Mitglieder (wie Mnuchin).

      Maßgeblich ist die Loyalität zur Gruppe.

      Gründer im Jahr 1832 war General William Russell, dessen Transportunternehmen später die amerikanische Seite des chinesischen Opiumhandels dominierte. Die Universität wiederum wurde gegründet von dem Kaufmann walisischer Abstammung Elihu Yale, der als Gouverneur der Britischen Ostindienkompanie sein Vermögen machte. Berüchtigt als narzisstischer Tyrann, erhob er in Madras horrende Steuern und bestrafte Eingeborenenrevolten mit härtesten Mitteln.

      Die Britische Ostindien-Kompanie (British East India Company) entstand durch einen Freibrief, den Königin Elisabeth verschiedenen reichen Londoner Kaufleuten am 31. Dezember 1600 ausstellte. Ihr wurde das Recht zugestanden, auf 15 Jahre sämtlichen Handel zwischen dem Kap der Guten Hoffnung und der Magellanstraße abzuwickeln. Von ihrem Hauptquartier in der Leadenhall Street in London organisierte die Company die Gründung der britischen Kolonie Indien.

      Skull-and-Bones rekrutierte die meisten wichtigen Familien aus New England, die ebenfalls am Opiumhandel verdienten, darunter die Coffins, Sloanes, Tafts, Bundys, Paynes und Whitneys. Die Bush-Familie ist eine der in der Öffentlichkeit bekanntere, aber nicht sonderlich ranghohe dieser “Old Money”-Familien von der Ostküste.

      Folgende bekanntere Personen entstammten der Kanzlei Shearman & Sterling

      Rohan S. Weerasinghe, former Senior Partner and presently General Counsel of Citigroup.
      Markus U. Diethelm, former international associate (1989–1992), and current general counsel of UBS AG.
      Philippe Dauman, former associate (1978–1987) and partner (1987–1993), and current CEO of Viacom.
      Clark T. Randt, Jr., formerly Shearman & Sterling’s China Managing Partner, served as U.S. Ambassador to China from 2001-2009.
      Mario Mancuso, former Under Secretary of Commerce, senior Pentagon official and senior member of the administration of George W. Bush.
      Melody Barnes, former associate and former senior domestic policy adviser to former President Barack Obama.
      Joseph A. Doyle, former associate (1947–1956) and partner (1956–1979), Assistant Secretary of the Navy (Manpower and Reserve Affairs) in the Carter Administration.
      John McCarthy, former associate (1966–1967), and former Australian ambassador to various countries including Vietnam, Mexico, the United States and Japan.
      Caroline Mulroney, former associate and current Attorney General of Ontario.

      http://recentr.com/2018/11/09/sitzt-mit-harbarth-bald-skull-bones-im-deutschen-bundesverfassungsgericht/

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    • Semenchkare schreibt:

      Ja, und wird medial verharmlost. Stattdessen wird der Amokfahrer nun medial als Terrorist „geführt“ !!
      Derweil…..
      Die digitalen Ideologen (Verbrecher) beim Happening staatlich unterstützt!
      ******************************************************************

      CCC und die AfD
      Wie politisch darf ein Hackertreffen sein?

      Droht eine Republicanisierung des Chaos Communication Congress? Der CCC nutzte das Tagungsmotto „Refreshing Memories“, um auf dem 35C3 über den Umgang mit rechten Parteien und die Bedeutung der Hackerethik zu erinnern.

      Foto:

      Eindeutiges politisches Statement gleich am Eingang des 35C3 in Leipzig

      Schon am Eingang zum 35. Chaos Communication Congress (35C3) war deutlich zu sehen, dass auf dem Leipziger Messegelände Vertreter von rechten Positionen nicht gerne gesehen waren.

      Eine überdimensionale Fahne der Antifaschistischen Aktion empfing die Besucher des diesjährigen Hackertreffens. Dennoch gab es auf dem 35C3 plötzlich eine Debatte „über die vielen Feminismus-Inhalte und die Anti-AfD-Positionen“, wie es Fefe in einem Blogbeitrag formulierte. Ist der Kongress inzwischen zu politisch und nicht mehr nerdig genug?

      mehr hier:

      golem.de/news/ccc-und-die-afd-wie-politisch-darf-ein-hackertreffen-sein-1812-138441.html

      Aufschlussreich….

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  11. semenchkare schreibt:

    Das Jahr neigt sich dem Ende zu. Zeit also, eine Bilanz zu ziehen und einen Blick auf das zu werfen, was uns im neuen Jahr erwartet!

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  12. Semenchkare schreibt:

    …..oder, was ist ein deutscher Obdachloser wert….??
    *****************************************************************************
    Die Verlogenheit der guten Menschen

    ca 12 min.

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    • Semenchkare schreibt:

      Guido Reils Aktion startet: ❝Nicht reden, handeln!❞

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    • Ali BumBum und die 40 Zeckenjäger schreibt:

      Antwort (zu 30. Dez. 7:16)

      … nicht so viel wie ein bereicherndes ‚Goldstück‘. pardon, ‚Goldsteak‘:
      Franck Ribéry rastet aus: „Fickt eure Mütter, eure Großmütter und auch euren Stammbaum“

      6. Januar 2019 bei ‚JouWatch‘

      „F***t eure Mütter, eure Großmütter und euren gesamten Stammbaum“, antwortete der muslimische Fußballstar seinen „Neidern“ und „Hatern“auf Twitter.

      Ein wahrlich kultiviertes Goldstück dieser feine ‚Herr‘ Franck(-enstein). Zum ISlam konvertiert in 2006, wen wundert’s?

      Ob Ribéry alias Bilal Yusuf Mohammed für seine beleidigenden Worte zur Verantwortung oder gar wegen „Hate-Speech“ auf Facebook und Co gesperrt wird, ist zur Stunde noch unklar. (MS)

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  13. Semenchkare schreibt:

    Schon paar Tage her, aber was zum Nachdenken….
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    Ein Bekenntnis zu Deutschland – Feroz Khan bei Das ganze Bild

    Feroz Khan wurde als Sohn pakistanischer Eltern in Deutschland geboren. Mit Beatrix von Storch unterhält er sich unter anderem über seine Herkunft und darüber, was Deutschland und Patriotismus für ihn bedeuten. Der studierte Ingenieur warnt schon seit langem vor den Gefahren, die vom radikalen Islam ausgehen. Er klagt mit offenen Worten die Vollverschleierung, die Kindesbeschneidung und die Tierquälerei an, die im Namen der Religion gerechtfertigt werden.

    Für Feroz Khan, der aus dem Islam austrat, ist klar, daß die Mehrheit der Angehörigen des Islam einen Säkularismus und unsere westlichen Werte nicht akzeptiert. Es gilt, eine weitere Islamisierung Deutschlands unbedingt zu verhindern. Für Khan ist es von äußerster Wichtigkeit, daß der Staat sich durchsetzt und klare Signale an ausländische Straftäter sendet. Erfahren Sie im weiteren Verlauf des Videos auch, welche Erlebnisse Khan in Chemnitz hatte.

    So viel sei verraten: Seine Erlebnisse haben so gar nichts mit dem Bild zu tun, welches die Mainstream-Medien in großer Masse unters Volk streuten.

    (Text Youtube)

    ca 20 min.

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  14. Semenchkare schreibt:

    Ja, erholt Euch alle gut. 🙂
    ..und einen friedlichen Silvester wünsch ich allen.

    zur Info, da aktuell:
    Prof Meuthen beanwortet Zuschauerfragen:
    **************************************************************************
    Jörg Meuthen: ❝Orban wäre hochwillkommen!❞ (Folge 4)

    ca 38 min.

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