Das Ende eines ‚unparteilichen‘, ‚die Verfassung hütenden‘ (so sein Auftrag) Verfassungsgerichts?

(www.conservo.wordpress.com)

Von ceterum_censeo

Viel ist passiert in den vergangenen Tagen. Aber ich sehe hier davon ab, mich zu den Geschehnissen von Amberg und (fast untergegangen) Recklinghausen sowie dem widerlichen Hype und Gegeifer um ‚Bottrop‘ zu äußern: Èndlich mal ein Deutscher‘!

Nein, hier eine Anmerkung zu dem skandalösen Urteil des sog. Bundesverfassungsgerichts zur Klage der AfD, vermehrt um einen Hinweis auf einen sehr lesenswerten Artikel von Alexander Heumann (sh. u.)

ADE, Bundesverfassungsgericht!

Das Bundesverfassungsgericht hat in jüngster Zeit einige Entscheidungen ‚abgeliefert‘, über die ernsthafte, dem Grundgesetz (z.B. Art. 16 a) und den Gesetzen verpflichtete Juristen nur ungläubig den Kopf schütteln können:

Das Ende eines ‚unparteilichen‘, ‚die Verfassung hütenden‘ (so sein Auftrag) ‚Verfassungs’gerichts?

Zum einen hat das Gericht mit perfiden juristischen Winkelzügen die im Frühjahr erhobene Organklage der AfD-Fraktion im Bundestag als ‚unzulässig‘ (!) abgeschmettert!

Dabei hat die AfD überhaupt erst seit sie (2017) im Bundestag vertreten ist, die Möglichkeit eine solche Organklage (angesichts der Nichtbeteiligung des Parlaments) zu erheben. Vorher hatte sie, als nicht im Bundestag vertretene Partei, diese Möglichkeit nicht.Angesichts dessen ist das Argument der Gerichts, die AfD(-Fraktion) hätte dem Beschluss der Verfassungsrichter zufolge aber nicht hinreichend darlegen können , dass sie dadurch in ihren Rechten verletzt oder unmittelbar gefährdet wurden – zumal die AfD damals noch gar nicht im Bundestag saß – geradezu hanebüchen. Hinzu kommt das ebenfalls an den Haaren herbeigezogen Argument‘, dass die AfD selbst in ihrer Klage schreibe, sie sei „am allerwenigsten“ bereit, Gesetze zur Legalisierung des Handelns der Bundesregierung im Bundestag zu initiieren. „Ihr geht es damit nicht um die Durchsetzung eigener oder dem Deutschen Bundestag zustehender (Beteiligungs-)Rechte, sondern um das Unterbinden eines bestimmten Regierungshandelns.“

Das ist auch für einen Juristen ’starker Tobak‘!

Natürlich ging es der AfD darum, ‚Regierungshandeln zu unterbinden‘ nämlich rechts- und verfassungswidriges (Art. 16 a GG; von der Außerkraftsetzung der völkerrechtlichen ‚Dublin III – Abkommens‘ ganzu zu schweigen‘ nämlich das faktische von keinem Parlamentsbeschluß getragene Handeln der MerKILL, mit dem alle diese Rechtsnormen einschl. Grundgesetz faktisch ausgehebelt wurden und noch ausgehebelt sind – und MerKILL inzwischen ihre UMVOLKUNGSpolitik munter hat weiter betreiben können.

Hier der AfD vorzuhalten, sie wolle sich doch nicht an einem Gesetz zu Legalisierung eines solchen rechts– und verfassungswidrigen Handeln beteiligen, ist an Widerlichkeit und Heuchelei – obwohl wir ja vieles gewohnt sind in diesen Tagen – kaum noch zu überbieten!

Ich fürchte, wir werden uns endgültig von der Hoffnung verabschieden – das nach Parteienproporz (sh. Personalie ‚Harbarth‘ und dessen Pro-Migrationspakt-Philippika im ‚Bundeskasperltheater‘) – daß das Verfassungsgericht noch ein ‚Hüter der Verfassung ist‘ und unrechtmäßigem und verfassungswidrigen Handeln Einhalt gebietet.

Das ‚Bundesverfassungsgericht als neuer ‚Volksgerichtshof‘?

Ich fürchte bei alledem, der Tag ist nicht mehr allzu fern!

Ergänzend weise ich zu dem Komplex noch auf einen recht erhellenden Beitrag zum Thema bei:

Totengräber der Demokratie: Das Schweigen des Bundesverfassungsgerichts zur Flüchtlingspolitik

Alexander Heumann

(https://www.journalistenwatch.com/2019/01/03/totengraeber-demokratie-das/

http://heumanns-brille.de/totengraeber-der-demokratie-das-schweigen-des-bundesverfassungsgerichts-zur-fluechtlingspolitik/)

In Karlsruhe wird gedreht und gewendet, wie es gerade passt. Durch sein Schweigen wird das Gericht zum Totengräber der Demokratie. Wenn ihm in drei Jahren keine Rechtfertigung für die „Grenzöffnung“ einfällt, dann gibt es keine! Die „Unabhängigkeit der Gerichte“ zählt zum Kernbestand „europäischer Werte“ (s. EU-Sanktionen gegen Polen). Wie steht es mit der Unabhängigkeit des höchsten deutschen Gerichts?

Die Hüter der Verfassung haben bei der Auslegung des Grundgesetzes das letzte Wort. Doch Niemand scheint antragsbefugt, die Asylpolitik der offenen Grenzen auf Rechtmäßigkeit überprüfen zu lassen. Schon 2016 nahm das Gericht Verfassungsbeschwerden „nicht zur Entscheidung an“, obwohl das bei „grundsätzlicher verfassungsrechtlicher Bedeutung“ eigentlich gesetzeswidrig ist (§ 93a BVerfG-Gesetz). Jetzt verwarfen die Richter die auf den Parlamentsvorbehalt gestützte Organklage der AfD als unzulässig. Kurz zuvor auch Verfassungsbeschwerden gegen die Zustimmung der Kanzlerin zum UNO-Migrationspakt.

Sachverhalt

Seit Sommer 2015 ordnet die Bundesregierung an, dass Flüchtlinge aus sicheren Staaten (wie etwa Österreich) über Deutschlands Grenzen einreisen dürfen, sogar ohne Pass und Schengenvisum. Seither ist die Nation gespalten: Die Einen sprechen von „Herrschaft des Unrechts“ – Andere von „europarechtlicher Überlagerung“ des Asylrechts. Für die Einen geht es um das demokratische Selbstbestimmungsrecht der Deutschen – für Andere ist gerade das der „erzrassistische Kern des ganzen Rechtsbruch-Mythos“ (so der Jurist Maximilian Steinbeis auf Verfassungsblog.de). Das Verfassungsgericht weicht der Fundamentalfrage seit drei Jahren erfolgreich aus.

Wege nach Karlsruhe

Verfassungswidrige Gesetze können für nichtig erklärt werden (sofern 25 % der Abgeordneten eine Normenkontrolle beantragen). Auch können Bürger Verfassungsbeschwerden einlegen – falls sie in Grundrechten betroffen sind. Was aber, wenn Gesetze nicht verfassungswidrig sind, sondern schlicht missachtet werden und das Grundgesetz obendrein? Asylgesetz (§ 18), Aufenthaltsgesetz (§ 15) und Grundgesetz (Artikel 16a Abs. 2) schreiben die Zurückweisung von Asylbewerbern an deutschen Grenzen vor. Und „sollte Bundesrecht nicht durch Kanzlerwort geändert werden können, dann muss der Bundestag [dies] ja irgendwie verfassungsrechtlich geltend machen können, und wie sollte er dies tun, wenn nicht durch das Organstreitverfahren?“ (Organklage, S. 56, Fußnote 132).

Das demokratische Minimum

Das Volk darf nicht selbst über Schicksalsfragen der Nation abstimmen. Volksreferenden hätten wohl gegen Euro, unkontrollierte Binnengrenzen im Schengenraum und islamische Großmoscheen unter Erdogans Ägide votiert. Muss dann nicht wenigstens ein unmittelbar demokratisch legitimiertes Organ entscheiden? Allein das Parlament ist direkt vom Volk gewählt. Zu seinen wesentlichen Aufgaben gehört, die Regierung zu kontrollieren. Jedoch sieht das Grundgesetz auch repräsentative Demokratie nicht in Reinkultur vor, sondern Gewaltenteilung: Parlament und „vollziehende Gewalt“ (Artikel 20 II) besitzen je eigene Machtbereiche. Wie sind diese voneinander abzugrenzen?

1978 urteilte das Verfassungsgericht zum Atomkraftwerk in Kalkar: Die Entscheidung für oder gegen die friedliche Nutzung der Kernenergie ist wegen des „Rest-Risikos“ eine „wesentliche“ Entscheidung, die „allein der Gesetzgeber“ treffen muss – Geburtsstunde des Parlamentsvorbehalts. (Dennoch zog Merkel nach der japanischen Tsunami-Katastrophe eigenmächtig den Atom-Stecker).

Auswärtige Angelegenheiten

Aber das Gericht blieb nicht beim demokratiefreundlichen Kurs: 1984 urteilte es zum Nato-Doppelbeschluss: Gesetzgebungsbefugnisse des Bundestages folgten weder „aus dem Demokratieprinzip“, noch „aus der Tragweite einer Entscheidung für das Staatsganze„. Denn „auch die Regierung“ sei „demokratisch legitimiert und nicht … auf politisch weniger bedeutsamer Akte beschränkt.“ Nur sie könne auf außenpolitische Lagen zügig reagieren. Es ging um die Zustimmung zur Stationierung von Atomraketen in Deutschland. Drei Jahre Abrüstungsverhandlungen waren vorausgegangen – eigentlich Zeit genug für ein Gesetzesgebungsverfahren! Wie schnell der Bundestag sein kann, zeigen jüngere Gesetze zur Geschlechtsverstümmelung bei Jungen (§ 1631d BGB), „Ehe für alle“ und „Netzdurchsetzung“ in sozialen Medien.

Das NATO-Urteil betraf aber nur die Außenpolitik. Bei der Asylpolitik müsste der Parlamentsvorbehalt weiterhin gelten. Auch die Massenmigration birgt ´Rest-Risiken´ und Sprengkraft. Mittlerweile wird in Deutschland durchschnittlich mindestens ein Mensch pro Tag von „Flüchtlingen“ getötet. Heute Journal (ZDF) berichtete: „Die Fälle tatverdächtiger Flüchtlinge bei Tötungsdelikten sind seit 2014 deutlich angestiegen“. Ein Balkendiagramm illustrierte den Anstieg von 110 Tötungen im Jahr 2014 auf circa 420 im Jahr 2017. Vervierfachung binnen vier Jahren. Plus ungezählte „Einzelfälle“ sonstiger Flüchtlings-Gewaltkriminalität.

„Kein objektives Beanstandungsverfahren“

Die AfD stützt ihre Organklage auf den allgemeinen Parlamentsvorbehalt: Sie vermisst ein „Migrationsverantwortungsgesetz“. Andererseits will sie nicht an einer Legalisierung fortgesetzter Massenmigration mitwirken. Daraus dreht ihr das Gericht einen Strick: Es gehe also nicht um Rechte des Parlaments gegenüber der Bundesregierung. Und außerhalb eines solchen Kompetenzstreits könne nicht erzwungen werden, dass die Regierung Asylgesetze oder wenigstens „das Grundgesetz respektiert“ – ein Blankoscheck für die Bundesregierung, die Verfassung zu ändern! Eigentlich wären dazu 2/3-Mehrheiten in Bundestag und Bundesrat erforderlich (Artikel 79 GG).

Parallelfall 1

2007 beanstandeten die Grünen den Bundeswehreinsatz in Inneren beim G8-Weltwirtschaftsgipfel. Auch diese Organklage wurde als unzulässig verworfen. Obendrein war sie „offensichtlich unbegründet.“ Dennoch ging das Gericht ausführlich auf alle Argumente ein. Die Organklage der AfD hingegen nutzte es nicht als „Gelegenheit“, um die Verfassung auszulegen. Das war „feige“ (Christian Rath auf LTO).

Ein reformbedürftiges Gesetz

Oder ist die kleinkarierte Förmelei des Gerichts berechtigt? Nach Artikel 93 Nr. 1 GG entscheidet es über die „Auslegung dieses Grundgesetzes aus Anlaß von Streitigkeiten über den Umfang der Rechte … eines obersten Bundesorgans“ (Organstreit). Parlament und Regierung sind problemlos parteifähig. Da sich die Mehrheit des Bundestages nicht immer für ihre Mitwirkungsrechte als Gesetzgeber interessiert, dürfen diese auch stellvertretend von oppositionellen Fraktionen geltend gemacht werden.

Allerdings schränkt § 64 BVerfG-Gesetz die Antragsbefugnis in einer Weise ein, die mit Artikel 93 GG kaum zu vereinbaren ist: „Im Antrag ist die Bestimmung des Grundgesetzes zu bezeichnen, gegen die … verstoßen wird.“ Damit verringerte der Gesetzgeber seine Möglichkeiten, die Bundesregierung auf Gesetz und Recht zu verpflichten. Jedenfalls nach Lesart des Bundesverfassungsgerichts: Es reiche nicht, wenn eine Verletzung des allgemeinen Rechtsstaatsprinzips (Artikel 20 III) oder Parlamentsvorbehalts möglich erscheint; es müssten konkrete Parlamentsvorbehalte missachtet sein.

Wo finden sie sich im Grundgesetz? Im Grundrechtsteil, vereinzelt auch im außenpolitischen und militärrechtlichen Teil, aber zur Überschreitung deutscher Grenzen gibt es keinen Gesetzesvorbehalt in der Verfassung. 1949, als das Grundgesetz entstand, war das „Rendezvouz mit der Globalisierung“ (Wolfgang Schäuble) nicht vorhersehbar. Hier führt die Engstirnigkeit des Verfassungsgerichts von vorne herein zur Unzulässigkeit von Organklagen.

Parallelfall 2

An anderer Stelle jedoch wich das Gericht davon ab: 1994 ließ es Organklagen gegen Bundeswehreinsätze außerhalb des NATO-Gebiets zu, obwohl kein Parlamentsvorbehalt einschlägig war: Nach Artikel 87a ist ein Streitkräfte-Einsatz „zur Verteidigung“ zulässig und „im Übrigen nur, soweit das Grundgesetz es ausdrücklich zulässt.“ Eine ausdrückliche Regelung findet sich in Artikel 24: „Der Bund kann sich einem System gegenseitiger kollektiver Sicherheit einordnen.“ Die Übertragung von Hoheitsrechten ist nur „durch Gesetz“ zulässig, aber der Bundestag hatte dem NATO-Vertrag und dem „Aufenthaltsvertrag“ schon Jahrzehnte zuvor per Gesetz zugestimmt.

Dennoch waren Organklagen von SPD und FDP zulässig. Argument: Möglicherweise seien Rechte des Bundestages als verfassungsändernder Gesetzgeber verletzt. Der NATO-Vertrag fordert Beistand nur bei „Angriff gegen Einen von ihnen in Europa oder Nordamerika“ (Artikel 5). Bis heute „verteidigt“ sich die NATO am Hindukusch, aber Deutschlands Beteiligung erfolgt seither nicht mehr über den Kopf des Parlaments hinweg – immerhin.

Problematisch war auch das Rechtsschutzbedürfnis der FDP-Fraktion: Sie hatte nämlich Nichts gegen „out-of-area“-Einsätze, sondern wollte sie – im Gegenteil – in Karlsruhe absegnen lassen: „Wir werden triumphieren, weil wir mit unserer Klage abgewiesen werden.“ Folglich ging es der FDP „nicht um Rechte des Bundestages gegenüber der Bundesregierung“ (richterliches Minderheitsvotum). Doch die Mehrheit der Richter war großzügiger: Die „Auslegung des Grundgesetzes gerichtlich klären zu lassen, auf die es für die (…) Verfassungsmäßigkeit der Maßnahme ankommt“ sei ein „zulässiges Rechtsschutzziel im Rahmen eines Organstreits.“ (Rn 211).

Es wird also gedreht und gewendet wie es gerade opportun erscheint. Daraus folgt: Wenn dem Gericht binnen drei Jahren keine Rechtfertigung für die Grenzöffnung einfiel, dann gibt es keine.

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Bekanntes ‚Migrationspakt-Logo

Demokratie in „auswärtigen Angelegenheiten“

In auswärtigen Angelegenheiten urteilt das Gericht ansonsten demokratiefern: Laut Artikel 59 GG bedürfen völkerrechtliche „Verträge“ der Zustimmung des deutschen Gesetzgebers. Aber schon die damals „einseitige“ Zustimmung der Bundesregierung zum NATO-Doppel-Beschluss galt nicht als „Vertrag“, weil Verträge mindestens zwei Vertragspartner voraussetzen. Man hätte Artikel 59 analog anwenden müssen, weil die Gefahr eines Atomkriegs auf deutschem Boden erhöht wurde. Stattdessen wurde dem freihändigen Internationalismus der Exekutive der Weg geebnet.

Diese Entwicklung mündet in das Urteil zum Migrations-„Pakt“ der UNO, der einem Menschenrecht auf Migration das Wort redet, aber die Menschenrechte der Menschen in den Zielstaaten (z.B. auf Unversehrtheit und Meinungsfreiheit) übergeht. Auch der Pakt ist nach Auffassung des Gerichts kein völkerrechtlicher „Vertrag“, weil er nicht rechts-, sondern „nur“ politisch verbindlich ist. Deswegen durfte Merkel ohne gesetzliche Grundlage zustimmen. Eine Organklage scheidet damit aus. Ebenso eine Grundrechts-Betroffenheit von Bürgern, sodass die Verfassungsbeschwerden kurzerhand abgewiesen werden konnten.

Ausblick

Was wird mit der Demokratie und der Unabhängigkeit des Gerichts im neuen Jahr, wenn der aktive Spitzenpolitiker Harbarth (CDU) dem jetzigen Gerichtspräsidenten nachfolgt? Harbarth setzte sich bei Bundestagsdebatten leidenschaftlich für die Unterzeichnung des Migrationspakts ein. Mehr Eindruck der Befangenheit in Flüchtlingsfragen geht nicht!

———-

PS.: Bis 1956 musste das Bundesverfassungsgericht Rechtsgutachten erstatten. Diese sodann abgeschaffte Regelung hätte heute verhindert, dass sich Richter in Schweigen hüllen können, wenn es ihnen passt.

Dieser Beitrag erschien zuerst hier: http://heumanns-brille.de/totengraeber-der-demokratie-das-schweigen-des-bundesverfassungsgerichts-zur-fluechtlingspolitik/

Das ‚Bundesverfassungsgericht als neuer ‚Volksgerichtshof‘?

Ich fürchte bei alledem, der Tag ist nicht mehr allzu fern!

Man darf gespannt sein.

www.conservo.wordpress.com   8.1.2019

Über conservo

ÜBER MICH, CONSERVO Liebe Leser, dieser Blog ist ein besonderer Blog. Er wurde 2010 von Peter Helmes gegründet, und ich führe ihn seit dem 1.11.2020 in seinem Sinne fort. Dieser Blog ist konservativ, er ist christlich, und er ist abendländisch. Allein das macht ihn in den diesen unruhigen Zeiten zu einem Exoten. „Ich bin das Licht der Welt. Wer mir nachfolgt, der wird nicht wandeln in der Finsternis, sondern wird das Licht des Lebens haben.“ (Joh 8, 12) Heute steht alles auf dem Kopf. Was früher noch galt, gilt heute nicht mehr. Grenzen wurden aufgehoben, Geschlechter abgeschafft, die traditionelle Familie ist unter Dauerbeschuss, wer am meisten Minderheitenmerkmale auf sich vereint, darf – zumindest in Deutschland – fordern, was er will. Das Christentum steht weltweit mit dem Rücken zur Wand. Lau sind sie geworden – die Christen hier im Lande, aber auch die orientalischen Christen, die sich nach der Flucht aus dem Orient hier ein neues Leben aufbauen konnten, und dennoch angesichts der Islamisierung schweigen. Finanzstarke und einflussreiche Interessengruppen unter Klaus Schwab, Bill Gates, George Soros u.v.m. setzen weltweit den Great Reset mit seiner neofeudalistischen Ökodiktatur mittels Massenmigration, Globalisierung, Plandemien und mit Hilfe gekaufter Politiker, Journalisten und „Sozialen“ Medien gegen die Interessen der Völker mit nie gekannter Brutalität durch. Die geistige und seelische Not der Menschen steigert sich tagtäglich inmitten dieser finsteren Zeit. Gerade westliche Menschen scheinen jeglichen Halt, Glauben und ihre natürliche Wehrhaftigkeit verloren zu haben. Jeder wird im Leben auf seinen Platz gestellt. Jedes Volk hat sein Schicksal und muss es in seinem eigenen Land bewältigen. Migration und der entgrenzte Einheitsmensch sind nicht unsere Bestimmung. Dennoch wird erneut versucht, dem Menschen als freiem und göttlichem Wesen unter Tarnworten wie „Solidarität“, „Vielfalt“ und „Humanität“ die teuflische Gleichheitslehre des Kommunismus aufzuerlegen. Dies ist wider die Natur und wider jedes menschliche und göttliche Gesetz. „Hütet euch vor dem Sauerteig der Pharisäer, das heißt vor der Heuchelei. Nichts ist verhüllt, was nicht enthüllt wird, und nichts ist verborgen, was nicht bekannt wird. Deshalb wird man alles, was ihr im Dunkeln redet, am hellen Tag hören, und was ihr einander hinter verschlossenen Türen ins Ohr flüstert, das wird man auf den Dächern verkünden.“ (Luk, 1 - 3) Dank Peter Helmes analysieren langjährige, hervorragende Kolumnisten, basierend auf christlichen Werten, in aller Klarheit das heutige Tohuwabohu aus verschiedensten Blickwinkeln: Die Geißel der Globalisierung, geostrategische Interessen, die Massenmigration und importierte Gewalt, das Versagen der Politiker und der Verlust unserer Werte, Kultur und Heimat. Die Kolumnen wie auch die Diskussionen sind offen, respektvoll und tabufrei; denn nur so kann man die drängenden Themen der Zeit in der Tiefe analysieren, Machtstrukturen herausarbeiten und Roß und Reiter benennen. Nur so können wir uns auf uns selbst und unsere Stärken rückbesinnen und Deutschland, unsere Heimat, verteidigen. „Wenn ihr bleiben werdet an meinem Wort, so seid ihr wahrhaftig meine Jünger und werdet die Wahrheit erkennen, und die Wahrheit wird euch frei machen.“ (Joh, 32 – 33) Nochmal: Wir stehen mit dem Rücken zur Wand. Deshalb sind unsere westlichen Wurzeln, Werte und unser Glauben nötiger denn je. Sie geben uns den Rückhalt, um aufzustehen und zu sagen: „Nein. Bis hierher und nicht weiter. Es ist jetzt genug!“ Wie schon Peter, lade ich Euch ein, alles zu kommentieren, zu korrigieren und zu kritisieren. Eine kleine Regel muss ich leider einbauen. Unterschiedliche Ansichten können durchaus in aller Härte debattiert werden. 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16 Antworten zu Das Ende eines ‚unparteilichen‘, ‚die Verfassung hütenden‘ (so sein Auftrag) Verfassungsgerichts?

  1. Hansi schreibt:

    Frau Merkel gestaltet gerade MIT Hilfe u.a. des Bundesgrundgesetzgerichts eine kommunistische Diktatur. Sie sagte ja öffentlich, unter Beifallgeklatsche der CDUler, die BRD hat keinen Rechtsanspruch auf Demokratie und soziale Marktwirtschaft. Was heißt das wohl? Sich da auf Einhaltung von Recht usw. zu berufen, ist schlicht naiv.
    Allerdings sahen kluge Leute auch früher, das Rechtsbrüche „von oben“ erfolgen könnten. Daher ist die Polizei usw. NICHT auf die Politik bzw. die jeweilige Regierung per Eid verpflichtet, sondern auf Recht und Grundgesetz. Nennt man Gewaltenteilung. Diese Polizei müsste von sich aus einschreiten, wenn Gesetze gebrochen werden. Es wurden zwar politische Polizeichefs den eigentlich unabhängigen Polizeibehörden vor die Nase gesetzt. Die könnten aber, wenn die Polizei sich ernst nehmen würde und, vor allem, Rückgrat hätten, nichts ausrichten.
    Im Fall Merkel wäre bez. Gewaltenteilung gedacht, das die Polizei diese Gesetzesbrecher schlicht festnimmt und unschädlich macht. Tut sie aber nicht.
    (Ach, es gibt sogar sowas wie Remonstration. Die Pflicht JEDES Beamten, rechtswidrige Anordnungen NICHT auszuführen. Da könnte zwar Merkel verlangen, jeden rein zu lassen. Das dürfte aber KEIN Beamter ausführen. Rückgrat vorausgesetzt. In Frankreich haben die Generäle dem männlichen Merkel schon mitgeteilt, das sie notfalls das Kommando übernehmen))

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  2. Ali BumBum ( 9 mm) und die 40 Zeckenbeißer schreibt:

    Zum feigen MORDanschlag in Bremen:

    Hat inzwischen das auf ‚Hetzjagden‘ und ‚Zusammenrottungen ‚ (= § 217 ‚DDR‘-StGB)
    spezialisierte MerKILL – Scheusal inzwischen diese abscheuliche Tat verurteilt‘ NEIN? – Das ‚Schweigen im Walde‘?

    Oder propagiert der abscheuliche Bundes-UHU und Fischabfall-Fresser inzwischen ein ‚Konzert gegen LINKS‘?

    Und wo überhaupt – wo bleibt das ‚Maaa(r)SSmännchen?

    Habe ich vielleicht diese winzige elende Kreatur irgendwo übersehen?

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  3. Artushof schreibt:

    Solidarität mit Frank Magnitz

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  4. Karl Schippendraht schreibt:

    ……..Das ‚Bundesverfassungsgericht als neuer ‚Volksgerichtshof‘?……..

    Aber JA !!!! Wer das immer noch nicht begriffen hat , sollte schnellstens aufwachen .

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    • ceterum_censeo schreibt:

      Anmerkung am Rande: In meiner Erstfassung des Textes hatte ich (Tippfehler?) an einer Stelle:

      – ‚Bundesverfgassungsgericht!

      Wirklich ‚Zufall‘? – Ein Omen?

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  5. Artushof schreibt:

    Bremens AfD-Chef Frank Magnitz bei Angriff schwer verletzt

    Aktualisiert am 08. Januar 2019, 07:59 Uhr

    Der Bremer AfD-Spitzenpolitiker Frank Magnitz ist von Unbekannten am Montagabend auf offener Straße angegriffen und schwer verletzt worden. Die Polizei geht von einer politisch motivierten Tat aus. Der polizeiliche Staatsschutz und die Staatsanwaltschaft Bremen leiteten Ermittlungen ein.
    Mehr aktuelle News finden Sie hier
    Der Bundestagsabgeordnete und Landesvorsitzende der AfD Bremen, Frank Magnitz, ist von unbekannten Personen angegriffen und schwer verletzt worden.
    Der Vorfall habe sich am frühen Montagabend im Bereich des Theaters am Goetheplatz ereignet, teilte die Polizei Bremen mit.
    Polizei geht von politischem Motiv aus
    Aufgrund der Funktion des Geschädigten sei von einer politischen Motivation der Tat auszugehen. Der polizeiliche Staatsschutz und die Staatsanwaltschaft Bremen haben Ermittlungen aufgenommen. Zahlreiche Politiker äußerten sich erschüttert.

    Nach Angaben der Bremer AfD wurde Magnitz von drei Vermummten attackiert. Er liege nun mit schweren Verletzungen im Krankenhaus. Über die Art der Verletzungen gibt es aktuell keine Informationen.
    „Mit einem Kantholz schlugen sie ihn bewusstlos und traten weiter gegen seinen Kopf, als er bereits am Boden lag“, erklärte die Partei.
    Ein Bauarbeiter sei eingeschritten und habe den Angriff beendet. Die Partei veröffentlichte ein Foto, das den Politiker mit einer blutenden Kopfwunde zeigt.
    Meuthen: „Feige und widerwärtige Tat“
    Die Polizei äußerte sich zunächst nicht zum Gesundheitszustand des Politikers oder zu Details zum Überfall. Die Ermittler suchen nun dringend Zeugen, die sich unter der Telefonnummer 0421 362-3888 melden können.
    AfD-Chef Jörg Meuthen sprach von einer „feigen und widerwärtigen“ Attacke. „Im Moment bin ich so erschüttert, dass ich mich außerstande sehe, dies weiter zu kommentieren“, schrieb der Parteivorsitzende im Kurzbotschaftendienst Twitter.
    Zahlreiche AfD-Politiker verurteilten den Angriff ebenfalls und wünschten Magnitz baldige Genesung. (web.de)

    Die politische Richtung bestimmt das Handeln, wer andere ausgrenzt wird zum ursächlichen Initiator. Der Krieg zwischen Deutschen, zwischen links und rechts, nimmt Fahrt auf. Toleranz und Respekt werden mit Füßen getreten.

    Direkte Demokratie JETZT
    Dichte Grenzen SOFORT

    Deutschland einig Vaterland

    Wir sollten aufhören, nicht alles zu glauben, was wir denken.

    Hören wir endlich auf, die äußeren Einflüsse als das wahre und ultimative Leben als Lebensaufgabe mit allen Mitteln zu verteidigen.

    Beginnen wir wieder, mehr auf die innere Welt zu hören und zu akzeptieren.

    Das meiste, was wir in der äußeren Welt „sehen“ ist vorgesetzt! Warum begreifen wir das nicht.

    Es oft das, was wir sehen und hören sollen und handeln ohne nachzudenken.

    Als Bürger in einer staatlichen oder übergeordneten Struktur sind wir niemals frei und müssen uns dem System im großen und ganzen fügen, wenn wir darin leben wollen. Wenn die Gemeinschaft darin freiheitlich und achtsam funktioniert ist das die ideale Gesellschaftsstruktur.

    Wenn wir uns fügen, sind wir auch berufen uns zu engagieren, als lebendiges Teil der Gesellschaft. Stillstand bedeutet Untergang.

    Wenn ich lebe und teilnehme, in einer Zeit die schreiend nach Lösungen und Befreiungen sichtbar wird, sind wir alle angesprochen, der hässlichen Fratze der Gewalt und dem aufgelegten Hass entgegenzutreten. Sollten die Anzeichen dieser Umstände nicht ernst genommen werden, die möglicherweise auch noch unterstützt werden, werden sie zur Gefahr für das Individuum, für Dich und auch für mich.

    Wenn der erste AfD Politiker getötet wird, werden dann die Schlagzeilen von den heutigen stärker abweichen?

    Würde dann die Bevölkerung anders reagieren als heute?

    Wieviel muß man Kotzen um darin zu ersticken?

    Wieviel Wut und Hass und geistige Verirrung sind notwendig um solche Vorgänge in Gang zu setzen.

    Volksvertreter genießen ein ideologischen Stellenwert. Das eigene Gewissen der Wähler wird dadurch im guten Glauben beruhigt, daß alles im eigenen Sinn besser wird.

    Das nennt man SEBSTVERLOGENHEIT

    Wer nicht aktiv mitwirkt und wachsam reagiert bekommt immer das was er verdient.

    Gewalt und Hass sind die falschen Ideologien. Sie haben keinen Platz in unseren Straßen, Häusern, Parlamenten, also in unserer Gesellschaft in der wir alle freiwillig leben, in unser schützenswerten Heimat. Eine Heimat, die nicht erst seit 2015 zerbricht.

    Ein Volk, auch wenn es das deutsche Volk ist, hat ein Recht auf Bestand, Toleranz, Respekt und auf ihre eigene geistige Freiheit.

    Gefällt 2 Personen

    • Semenchkare schreibt:

      Mittschnitt

      ca 12 min.

      Jetzt live: Alexander Gauland zum Attentat auf Magnitz

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    • Ali Bum Bum (9 mm) und die 40 Zeckenjäger schreibt:

      Ich wohne nicht in Bremen, aber wäre ich in dem Moment dort gewesen, die 9 mm wäre zum Einsatz gekommen!

      T§D allen Zecken, mögen sie verre§§en!

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    • ceterum_censeo schreibt:

      In diesem Zusammenhang – passende Worte bei ‚PI‘:

      „Ja, es kotzt jeden mit halbwegs gesundem Menschenverstand an, aber man muss es wiederholen: Alle haben in Bremen mitgeprügelt auf die AfD. Antifa-Pate Stegner (SPD) first, Justiz-Glubschauge Barley (SPD) second, Maas-Männlein (SPD) thirdly. Sie haben jeden Farbbeutel an irgendeine AfD-Hauswand mitgeworfen, jeden Stein in ein AfD-Kinderzimmer, jeden Molotowcocktail in irgendein AfD-Auto. Und sie haben auch jetzt in Bremen mitgeprügelt und getreten, bis das rechte AfD-Schwein endlich in der Klinik lag.
      Und natürlich waschen jetzt alle ihre Hände in der Pilatus-Schüssel. Die von der CDU, CSU, FDP, LINKEN, die  GRÜNEN sowieso. Sogar Kahrs quält sich einen ab: „Geht gar nicht“ … Und Merkels Frühstückei Seibert auch. Je nun, das Kerlchen braucht ja nur in die Schublade zu greifen, wie sonst nach jedem Mordanschlag der Moslems… Wir kennen das: Keine Gewalt gegen Sachen… Gewalt ist keine Lösung… Und Merkels Meute wird auf Phoenix, wenn überhaupt, das Haupt wiegen, Stirn und Bauch in Falten legen: „Wie man in den Wald ruft…“.

      Und Merkels Meute? Pixel gegen die blutige Wahrheit. Phoenix pixelte gegen 13 Uhr sogar total. ARD „Brennpunkt“? Vielleicht, wenn, dann garantiert gegen „Putins Hacker“. Denn die Rotznase kanns doch noch nicht gewesen sein. Da m u s s noch mehr dahinter stecken … Und der Bengel ist schon wieder frei. Satz mit x, also  nix? … Außerdem ist das Goldene Steak von Ribéry noch nicht gegessen … Und der himmlische Bluff mit der  Schneelawine … Die Erderwärmung bleibt, auch wenn Petrus keinen Diesel fährt … Und die GRÜNEN wollen den Thüringern endlich die Demokratie bringen … DAS sind die wahren „Brennpunkte“ Deutschlands.
      Was ist dagegen schon ein Mordanschlag der Antifa auf den AfD-Chef in Bremen? Eine Petitesse! Ist sie nicht: Die Saat der Gewalt der Stegners geht auf. Mehr nicht. Aber das ist garantiert wieder nur eine Verschwörung der AfD …
      PS: Die Ehefrau des von drei „Schwarzvermummten“ ins Krankenhaus geprügelten AfD-Bundestagsabgeordneten Frank Magnitz ist Türkin, sein wissenschaftlicher Mitarbeiter Kubaner …“

      ‚Kubaner‘? – Je nun, die kubanische Abstammung hat Daniel H. in Chemnitz auch nicht geholfen …. MOHAMMEL-ABSTECHER machen da keinen Unterschied ……

      „ ….Und dann diese ganzen Twitter-Nachrichten von den Gutmenschen..:
      So twittert die AAS–sprich IM-Victoria Verein,alias Anette Kahane heute:
      „Gewalttaten sind grundsätzlich abzulehnen“ Es ist aber schändlich,dass es bereits viele gibt,die diese Attacke auf Herrn Mahnitz politisch instrumentalisieren,obwohl niemand weiß,wer die Täter sind “
      Fazit:da erinnere ich an das Hasi-Video von Antifa Zeckenbiss,sprich angebliche Hetzjagd in Chemnitz.
      Als erstes hat doch Merkel dieses Video als Hetzjagd auf Ausländer instrumentalisieren lassen..Medien folgten ihr,wie Kirchen,AAS,Eliten,Gewerkschaften,Altparteien usw.. die allesamt eine Hetzjagd verurteilten,die es nie gegeben hatte..
      So viel zur Instrumentalisierung,obwohl man wie bei dem Video eigentlich nichts weiß..
      In Bremen waren die Täter schwarz vermummt,also SAntifa-Standard-Kleidung…..Als Herr Magnitz von einer Veranstaltung des Weser-Kuriers kam,hatte man ihn abgefangen..
      Dass er Magnitz an dieser Veranstaltung beiim Weser-Kurier teilnehmen würde,war vorher bekannt.
      Daher wurde diese Tat auch von der SAntifa geplant..“

      Daran besteht für mich KEIN Zweifel! – Die müssen ja auch nicht fürchten, dass ihnen irgendetwas passiert!

      Wer weiß vielleicht gibt’s zu Belohnung in diesem tiefrotlinksgrünverseuchten _ MerKILL – Staat gar noch einen Orden ?

      (b) Nichts ist unmöööööglich …. hierzulande! (/b)

      h ttp://www.pi-news.net/wp-content/uploads/2019/01/stegner_mantlitz.jpg

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      • ceterum_censeo schreibt:

        Übrigens, zur Ergänzung:

        Das bedarf keines weiteren Kommentars mehr.

        Und Herrn Magnitz meinerseits von Herzen Alles Gute und ganz baldige Genesung!

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      • ceterum_censeo schreibt:

        Der Mordanschlag von Bremen:
        Der Antifa-Pate und die Saat der Gewalt!

        h ttp://www.pi-news.net/2019/01/der-antifa-pate-und-die-saat-der-gewalt/

        Katrin Göring Eckardt alias ‚KGE:

        h ttp://www.pi-news.net/wp-content/uploads/2019/01/chebli_magnitz.jpg

        „Ich muß mich von der Gewalt derAntifa nicht distanzieren“ –

        Ich BIN die Antifa. Oder so ähnlich?

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      • ceterum_censeo schreibt:

        Unsägliche Kommentare der widerlichen LinksKanaille zu der feigen verbrecherischer Tat an Herrn Magnitz werden eindrucksvoll hier dokumentiert:

        Die geistige Brandstiftung geht weiter! #Magnitz

        Sprach ich hier nicht auch schon von ‚geistigen Brandstiftern‘?

        https://conservo.wordpress.com/2019/01/07/nie-war-er-so-wertvoll-wie-heute-der-abweichler/ – 8. Januar 2019 um 10:44

        Und wer sich die fürchterliche Verletzung v. Herrn Magnitz anschaut:

        h ttp://www.pi-news.net/2019/01/bataclan-und-bremen-es-waechst-zusammen-was-zusammengehoert/

        h ttp://www.pi-news.net/2019/01/der-antifa-pate-und-die-saat-der-gewalt/

        und: h ttp://www.pi-news.net/wp-content/uploads/2019/01/chebli_magnitz.jpg

        Achtung: schockierend! –

        der kommt um die eindeutige Feststellung nicht herum, daß es sich um einen eindeutigen, geplanten feigen MORDANSCHLAG gehandelt hat! OHNE JEDEN ZWEIFEL!

        Dem Vernehmen nach soll es wohl nur dem Eingreifen eines zufällig anwesenden beherzten Bauarbeiters zu verdanken sein, daß dieser widerwärtige Anschlag nicht zum MORD’ERFOLG‘ geführt hat:

        ‚Wohl nur dem beherzten Eingreifen eines zufällig anwesenden Bauarbeiters ist es zu verdanken, dass Frank Magnitz, der mit schwerwiegenden Verletzungen in ein Bremer Krankenhaus eingeliefert wurde, diesen linkspolitisch motivierten Mordanschlag knapp überlebt hat.
        – h ttp://www.pi-news.net/2019/01/brutaler-mordanschlag-auf-bremer-afd-bundestagsabgeordneten/ –

        Und zu den widerlichen heuchlerischen Worten des ekelhaften BuntesGrüßAugust, a.k.a. ‚Buntes-UHU‘, möchte ich vor lauter Ekel gar nichts mehr sagen:
        jenes Mannes der voller HASS und Hetze eilfertig Propaganda für linksextreme Gewaltverherrlichende Politgröler wie ‚Faule Jauche Stinkfilet‘ u.a. gemacht hat.

        Widerlich!

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        • ceterum_censeo schreibt:

          Durch diese feige und widerwärtige Tat wurde eindeutig die nächste Eskalationsstufe der Gewalt gegen unliebsame Oppositionspolitiker in Deutschland im Jahre 2019 eingeläutet.

          Es ist nur noch eine Frage der Zeit, bis die ersten Toten dieser – von den Altparteien und GEZ- sowie Mainstream-Medien gezielt geführten Hetzjagd – zu beklagen sind!

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        • ceterum_censeo schreibt:

          Und noch etwas Unerträgliches heute von der grünverstrahlten ‚Hu … pe‘ Baer bock getrötet:

          „Wer Haß sät, der wird Haß ernten“ ( gemünzt auf die AfD)

          Was für eine widerliche Hu … pe!

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  6. Freya schreibt:

    „Ich fürchte, wir werden uns endgültig von der Hoffnung verabschieden – das nach Parteienproporz (sh. Personalie ‚Harbarth‘ und dessen Pro-Migrationspakt-Philippika im ‚Bundeskasperltheater‘) – daß das Verfassungsgericht noch ein ‚Hüter der Verfassung ist‘ und unrechtmäßigem und verfassungswidrigen Handeln Einhalt gebietet.“
    Ja, lieber cc., das fürchte ich auch. Genau wie wir uns ja auch schon von dem Gedanken verabschieden mussten, das Grenzen unser Land schützen oder das die deutsche Bundesregierung Dem Deutschen Volke dient. Alles ein großes Mißverständnis, sag ich mal so. Die Grenzen sind da, damit Fremde und sogar Feinde sie überwinden und die deutsche Regierung setzt sich für Afrika und die ganze arabische Welt ein. Also was soll da noch das ohnehin aussterbende deutsche Volk mit seiner lästigen Verfasssung?
    Und da kann man ja auch gleich Innenministerium und Verfassungsgericht und all die anderen so teuer aufrechterhaltenen ehemals staatstragenden Organe entsorgen. Sie haben sich seit Chemnitz ohnehin entbehrlich gemacht. Sie alle haben sich als Dummis für MerKILL entpuppt und ich hoffe, das kostet sie alle einst ihre schönen Ämter!!!
    Danke für diesen Artikel, es wird wohl der letzte sein, den ich hier erstmal lese. Dir lieber cc.noch ganz liebe Grüße und bis bald mal wieder hier bei Conservo. Mir spendiert dieses Bundesetwas jetzt eine sechswöchige Kur und ich nehme dankend an. Passt auch gerade gut in mein Programm vom Geld zurückholen 😉 herzliche Umarmung und patriotische Grüße von Freya

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    • ceterum_censeo schreibt:

      Liebe Freya, schön, daß Du Dich hier wieder meldest.
      Wenn Du vielleicht wegen Deiner bevorstehenden Kur dies nicht sofort liest (Vielleicht gibt’s aber doch eine Möglichkeit, mal hereinzuschauen), Dir zunächst alles Gute und viel Erfolg und gesundheitliche Besserung durch Deine Kur, daß Du anschließend ‚uns‘ (darf ich hier wohl mal sagen) wieder bereichern kannst.

      Klar nimmst Du die Möglichkeit mit, von diesem Sch…staat MerKILL’SScher Diktatur, der einen jeden Tag und jede Sekunde fast verrückt machen kann, wenigstens einen Beitrag zur Förderung Deiner Gesunheit abzuholen.

      DU hast schließlich lange genug Beiträge gezahlt und dieses Konstrukt einer Staats-Karikatur mit finanziert, anders als die von MerKILL hereingeholten MerKILLORK_ Invasoren, die nie auch nur einen einzigen Pfennig, geschweige denn, Cent, beigetragen haben, jetzt aber nach Herzenslust hier schmarotzen Dürfen, und von diesem erbärmlichen StaatsKonstrukt noch nach allen Regeln der ‚Kunst‘ gehätschelt werden zum Dank dann auch noch massenhaft deutsche Bürger abstechen und Frauen vergewaltigen!
      Alles ‚Verwerfungen‘ – so ein ‚Herr‘ Mounk! – Ich indessen denke da eher an ‚verwerflich‘!

      Aber das ist ja letztendlich der Plan dieser perfiden Verbrecherin auf dem Kanzlersessel!

      Wir alle haben doch schließlich noch ihren Ausspruch vom Dezember 2015 im Ohr:
      „ Ich kämpfe … für den Plan, den ich habe … aus ILLEGALITÄT LEGALITÄT machen“.

      Basta!

      Dir nochmals ganz herzlich alles Liebe und auch meinerseits eine herzliche Umarmung!
      – cc. –

      – und Euch allen hier herzliche Grüße und nnoch die besten Wünsche für ein – hoffentlich besseres – Neues Jahr!

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