Baer-Voßkuhle-Gericht verweigert Entscheidung über Rechtmäßigkeit der Grenzöffnung

(www.conservo.wordpress.com)

Von floydmasika *)

Das Baer-Voßkuhle-Gericht, das ab 2020 von Merkels Migrations-Pakt-Anwalt geführt werden soll, hat die Klage der AfD gegen Merkels Grenzöffnungspolitik abgewiesen.

Klageführer Prof. Ulrich Vosgerau berichtet:
Das Bundesverfassungsgericht hat die Klage der AfD-Bundestagsfraktion gegen die große Grenzöffnung der zweiten Jahreshälfte 2015 wie auch die weiterlaufende Grenzöffnung seither für Asylbewerber, die ohne Ausweispapiere auf dem Landweg aus sicheren Drittstaaten einreisen, einstimmig verworfen: Auch die prozeßstandschaftliche Organklage eröffne dem Deutschen Bundestag, also dem Gesetzgeber, nicht die Möglichkeit einer objektiven Beanstandung rechts- und verfassungswidrigen Handelns durch die eigentlich verfassungs- und gesetzesgebundene Bundesregierung. Da die Entscheidung einstimmig erging – wer insofern wenigstens auf den Richter Peter Michael Huber gehofft hat, hoffte also vergeblich – konnte ein besonderes, abgekürztes Verfahren gewählt werden, bei dem die Bundesregierung sich noch nicht einmal im Rahmen einer Klageerwiderung zu der bislang vollkommen ungeklärten Frage äußern musste, welche genauen rechtlichen Erwägungen sie zu ihrem millionenfachen Rechtsbruch bewegt haben mögen. Welch ein Versagen des Gerichts vor der deutschen Verfassungsgeschichte! Und was für eine Chance für den Beginn einer Versöhnung unserer seit Sommer 2015 heillos dichotomisierten staatlichen Gemeinschaft wurde hier vertan!
[…]

Angesichts des NPD-Urteils, das den „Nationalstaat“ und das Festhalten am „Volk“ als unabhängigem politischen Subjekt für verfassungswidrig erklärt, ist das noch ein glimpflicher Verlauf, und es wird schlimmer.Im Baer-Voßkuhle-Gericht (BVG) ist im November 2018 Stephan Harbarth, ein Wirtschaftsanwalt, Bundestagsabgeordneter (CDU-Bundesvorstand), der im Bundestag durch rabulistische Verteidigung des UNO-Migrationspakts auffiel, zum Richter und Vizepräsidenten des 1. Senates ernannt worden. Auffälliger als Harbarth sind jedoch schon lange Baer und Voßkuhle. Das merkt kaum einer, weil die meisten noch meinen, es sei nur gegen die NPD gerichtet, wenn Voßkuhle den „Nationalstaat“ und „ethnischen Volksbegriff“ für verfassungswidrig erklärt. Harbarth war noch nie Richter und weist somit nicht einmal die normalen Qualifikationen eines Verfassungsrichters auf. Harbarths Ernennung ist eine weitere Verrohung der Institutionen und geeignet, eine solche zu befördern. Harbarth soll sogar 2020 an Stelle von Voßkuhle Präsident des BVG werden.

Auch Vosgerau weist auf die bunt-ideologische Befangenheit von Voßkuhle hin, die bei genauerem Hinsehen womöglich sämtliche BVG-Richter wenn nicht gar den Großteil der inzwischen nachgerückten Juristengeneration betrifft.

Vosgerau schreibt weiter:

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist in der Sache nicht richtig. Die insofern klare Konzeption des Grundgesetzes (Art. 93 Abs. 1 Nr. 1) geht jedenfalls für den Fall einer prozeßstandschaftlichen Organklage – die also nicht für die Rechte einer Fraktion, sondern namens des gesamten Bundestages geführt wird – von einem objektiven Verfassungsinterpretationsverfahren „aus Anlaß“ von Streitigkeiten der Staatsorgane untereinander aus. Erst das Bundesverfassungsgerichtsgesetz verengt diese Konzeption zu einem rein kontradiktorischen Verfahren. Selbst nach dieser verengten Konzeption – die also eigentlich verfassungswidrig ist oder aber jedenfalls verfassungskonform auszulegen wäre – ist die seitens der AfD-Fraktion verlangte Feststellung, bestimmte Asylbewerber müssten nach geltendem Recht an der Grenze zurückgewiesen werden, die nach dem Bundesverfassungsgericht „auf eine unzulässige Rechtsfolge“ gerichtet sein soll, allemal möglich (§ 67 Satz 3 Bundesverfassungsgerichtsgesetz). Denn verlangt wird eben keine unmittelbare Verpflichtung der Bundesregierung, sondern die Feststellung einer Verpflichtung. Um nicht in der Sache entscheiden zu müssen, wo die Bundesregierung nicht Recht haben kann, dreht das Bundesverfassungsgericht der Antragstellerin erst das Wort im Munde herum und behauptet dann, sie habe den falschen Antrag gestellt.

Richtig ist, dass das Bundesverfassungsgericht die Organklage in ständiger Rechtsprechung als rein kontradiktorisches Verfahren ansieht, wodurch es, eigentlich methodisch falsch, das Grundgesetz im Lichte des einfachen Rechts auslegt und nicht umgekehrt. Diesen hergebrachten, strengen Maßstäben hätte die Klage der AfD-Bundestagsfraktion jedoch vollauf genügt, wie ein Vergleich mit dem Pershing-II-Urteil von 1984 zeigt (BVerfGE 68, 1 ff.). Auch damals hatte nämlich die Grüne Bundestagsfraktion nicht etwa beklagt, an einer Legalisierung der Nachrüstung nicht mitwirken zu dürfen, sondern sie hatte geltend gemacht, dass die Nachrüstung ohne gesetzesförmige, vorherige Mitwirkung des Bundestages unterbleiben müsse. Das sah das Bundesverfassungsgericht zu Recht als zulässig an. Genau parallel dazu will heute die AfD-Bundestagsfraktion nicht etwa an einem Gesetz mitwirken, das die millionenfache Grenzöffnung irgendwie ex post für gerechtfertigt erklärt, sondern sie macht geltend, die Bundesregierung müsse sich an die bestehenden Gesetze halten, so lange es keine anderen, eben Grenzöffnungs- und Welteinlassgesetze gebe. Dies findet das Bundesverfassungsgericht dann heute aber nicht nur unzulässig, sondern auch selbstwidersprüchlich. Die AfD-Fraktion könne doch nicht sagen, die Grenzöffnung hätte nur aufgrund eines entsprechenden Gesetzes erfolgen dürfen, ohne aber gleichzeitig an einem solchen Legalisierungsgesetz mitwirken zu wollen! Sie hätte zwar zulässigerweise ihre Teilhabe an Legalisierungsbemühungen verlangen können, könne aber nicht die Unterlassung nicht legalisierten Handelns seitens der Bundesregierung verlangen (Rn. 24). Unter der Hand scheint hier schon die Logik des „Global Compact for Migration“ in die neue Rechtsprechung hineinzuspielen: Illegale Einwanderung kann und soll man eben legalisieren und nicht etwa verhindern.

Als eine besondere Gemeinheit gegenüber der Antragstellerin stellt es sich in diesem Zusammenhang dar, dass das Bundesverfassungsgericht den Wandel seiner Rechtsprechung über die Zulässigkeit prozeßstandschaftlicher Organklagen nicht etwa klarstellt und argumentativ begründet, sondern verheimlicht; in der Begründung des jetzigen Beschlusses wird einfach so getan, als entspreche die Entscheidung der ständigen Rechtsprechung. Im seinerzeitigen Pershing-II-Verfahren kam man übrigens auch nicht auf die Idee, die Anträge der Grünen-Fraktion einstimmig und a limine abzuweisen, um der Bundesregierung eine verfassungsrechtliche Stellungnahme zu ihrer eigenen Politik tunlichst zu ersparen. Sondern seinerzeit wurde selbstverständlich eine mündliche Verhandlung anberaumt, in der es dann hauptsächlich darum ging, die seitens der Grünen-Fraktion in ihrer schriftlichen Klage gestellten, zunächst unzulässigen Anträge unter tätiger Beteiligung der Verfassungsrichter in zulässige Anträge teils umzudeuten, teils auch umzuformulieren. So wird der Satz „Gleiches Recht für alle!“ also in Zeiten der Grenzöffnung buchstabiert, wobei man freilich nie und nimmer von einer „Herrschaft des Unrechts“ reden dürfte, wie der Senatsvorsitzende und Berichterstatter Voßkuhle in öffentlichen Vorträgen und Zeitungsinterviews ja schon wiederholt Zeit gefunden hat, zu betonen.

Als letztes „Tüpfelchen auf dem i“ lehnt das Gericht endlich die Erstattung der Auslagen der Antragstellerin ab:

„Insbesondere hat das Verfahren entgegen der Auffassung der Antragstellerin nicht zur Klärung einer grundsätzlichen […] verfassungsrechtlichen Frage beigetragen“ (Rn. 29).

Dies hätte es aber notwendig tun müssen, wenn das Bundesverfassungsgericht nach Recht und Gesetz entschieden hätte, statt über Nacht und eigens für die AfD-Bundestagsfraktion – die vergeblich erwartet hatte, nicht anders behandelt zu werden als die Grüne Bundestagsfraktion im Jahr 1984 – die Zulässigkeitsregeln neu zu erfinden, vermutlich aufgrund einer informalen politischen Vorabsprache mit der Bundesregierung. Die AfD-Bundestagsfraktion hat ihre Arbeit als stärkste Oppositionsfraktion des Deutschen Bundestages durch Vorlage einer fast 100seitigen, sorgfältig begründeten Klageschrift (die jeder Bürger im Internet nachlesen kann) mustergültig erledigt, aber das Bundesverfassungsgericht ist einfach desertiert und weggelaufen, seine Richter setzen auf Arbeits- und Konfliktverweigerung.

Gibt es irgendeinen positiven Aspekt in dieser methodisch so fehlerhaften, auch und vor allem historisch falschen Entscheidung? Ja: Das Bundesverfassungs-gericht lehnt es offensichtlich ab, die Grenzöffnungspolitik der Bundesregierung auch nur mit einer Silbe in der Sache zu rechtfertigen. Dies könnte wohl auch kaum gelingen, so lange der Vorrang des Gesetzes, die Wesentlichkeitstheorie des Bundesverfassungsgerichts und die unbedingte Pflicht zur Aufrecht-erhaltung demokratisch organisierter Eigenstaatlichkeit auch gegenüber europarechtlichen Überlagerungsversuchen und -theorien aus der Lissabon-Entscheidung (E 123, 267 ff.) noch etwas gelten.

Es fällt leider traditionellen Konservativen schwer, zwischen „Recht“ und Moralphilosophie zu unterscheiden.

Jeder möchte gerne seine Moralphilosophie als das „Recht“ ausgeben und durch Anrufung von Gerichten Politik machen.

Keiner will verstehen, dass auch hinter der Ächtung der AfD durch den Verfassungsschutz nicht nur eine Politiker-Kabale sondern ein über die Jahrzehnte Schritt für Schritt verbuntetes „Recht“ steht.

Der Weg, die Politik über das „Recht“ in Ordnung zu bringen, ist wohl schon dauerhaft versperrt.

Das von humanitärem Sentimentalismus durchsetzte „Recht“ ist schon lange nicht mehr die Lösung sondern das Problem.

Deutsche Revolutionäre werden lernen müssen, dass Karlsruhe ihnen keine Bahnsteigkarte verkauft.

Sehr viele aufrechte Bürger werden von dem Erfordernis, sich ohne ein stützendes Recht in moralphilosophischem Denken zu üben, überfordert bleiben.

Es ist kein neues oder speziell buntdeutsches Problem.
François Mittérand erklärte kurz vor seinem Tode: „Die Richter haben die Monarchie zu Fall gebracht, und sie werden auch die Republik zu Fall bringen“.

Wie es so weit kam, erklären wir in einem Artikel, in dem auch Prof. Ulrich Vosgerau die Verwahrlosung der Karlsruher Juristerei in den letzten Jahren nachzeichnet.

Er musste wegen seiner kritischen Sicht auch schon auf eine Professur verzichten und war einer bösartigen Verleumdungskampagne der SZ ausgesetzt.

Anhang

Die Romanschriftstellerin Juli Zeh, die ohne jegliche Berufserfahrung von der SPD in das Brandenburger Landesverfassungsgericht gedrückt wurde, versteht sich als Verfassungsrichterin gegen Rechts.

Medien berichten von allerlei Maßnahmen zur Eindämmung der wilden Zuwanderung, die die CDU/CSU ergreifen wolle. Die meisten Forderungen der CDU/CSU sind EU-Luftschlösser, aber immerhin ist auch Seehofers leitmedial niedergeschlagene Forderung nach Zurückweisung an deutschen Grenzen wieder im Gespräch.

Nach der heute von den Staatsspitzen einschließlich Baer und Voßkuhle nachgebeteten anti-populistischen (eigentlich antidemokratischen) pseudo-popperianischen „Offene-Gesellschaft“-Orthodoxie ist Charles De Gaulle noch viel mehr als Orbán Viktor ein Diktator, weil er mit seiner Verfassungsreform die Exekutive zu einer monarchischen unabhängigen Gewalt gemacht hat, und der Treueschwur, den die amerikanischen Schulkinder morgens aufsagen, steht für ein „autoritäres Nationalstaatsverständnis“, das eine homogene Volksgemeinschaft beschwört. Er lautet

“I pledge allegiance to the flag of the United States of America, and to the republic for which it stands, one nation under God, indivisible, with liberty and justice for all.”

Das suggeriert einen Gemeinwillen a la Rousseau ist mit „pluralistisch“-bunter Diversitätspolitik nicht vereinbar. Die Bunte Republik mit dem Baer-Voßkuhle-Gericht an ihrer Spitze ersetzt Einigkeit durch Diversität, Recht durch Humanitärgedöns, und die Freiheit hat ebenso wie die eigentliche, in Kants Sinn verstandene Menschenwürde dabei das Nachsehen.

Altphilologe Odowin Clos formuliert was auch Karl-Albrecht Schachtschneider, Jürgen Fritz und andere monieren, nämlich, dass den heutigen Verfassungs-richtern die moralphilosophischen Grundlagen abhandengekommen sind, die noch über einzelnen Verfassungsnormen wie Art. 1 GG stehen:

Dieses Urteil ist ein Schlag ins Gesicht der Vernunft, denn lex est dictamen rationis. Dazu auch EINSTMALS das BverfG, Erster Senat 18/12/53.:“ Auch Verfassungsnormen können nichtig sein wegen Verstoßes gegen überpositive Rechtsvoraussetzungen.“

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*) https://bayernistfrei.com/ „bayernistfrei“ ist ein Partnerblog von conservo, mit dem wir eine Artikelaustausch-Vereinbarung pflegen, hier: https://bayernistfrei.com/2019/02/15/vosgerau-vosskuhle/#more-75377
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ÜBER MICH, CONSERVO Liebe Leser, dieser Blog ist ein besonderer Blog. Er wurde 2010 von Peter Helmes gegründet, und ich führe ihn seit dem 1.11.2020 in seinem Sinne fort. Dieser Blog ist konservativ, er ist christlich, und er ist abendländisch. Allein das macht ihn in den diesen unruhigen Zeiten zu einem Exoten. „Ich bin das Licht der Welt. Wer mir nachfolgt, der wird nicht wandeln in der Finsternis, sondern wird das Licht des Lebens haben.“ (Joh 8, 12) Heute steht alles auf dem Kopf. Was früher noch galt, gilt heute nicht mehr. Grenzen wurden aufgehoben, Geschlechter abgeschafft, die traditionelle Familie ist unter Dauerbeschuss, wer am meisten Minderheitenmerkmale auf sich vereint, darf – zumindest in Deutschland – fordern, was er will. Das Christentum steht weltweit mit dem Rücken zur Wand. Lau sind sie geworden – die Christen hier im Lande, aber auch die orientalischen Christen, die sich nach der Flucht aus dem Orient hier ein neues Leben aufbauen konnten, und dennoch angesichts der Islamisierung schweigen. Finanzstarke und einflussreiche Interessengruppen unter Klaus Schwab, Bill Gates, George Soros u.v.m. setzen weltweit den Great Reset mit seiner neofeudalistischen Ökodiktatur mittels Massenmigration, Globalisierung, Plandemien und mit Hilfe gekaufter Politiker, Journalisten und „Sozialen“ Medien gegen die Interessen der Völker mit nie gekannter Brutalität durch. Die geistige und seelische Not der Menschen steigert sich tagtäglich inmitten dieser finsteren Zeit. Gerade westliche Menschen scheinen jeglichen Halt, Glauben und ihre natürliche Wehrhaftigkeit verloren zu haben. Jeder wird im Leben auf seinen Platz gestellt. Jedes Volk hat sein Schicksal und muss es in seinem eigenen Land bewältigen. Migration und der entgrenzte Einheitsmensch sind nicht unsere Bestimmung. Dennoch wird erneut versucht, dem Menschen als freiem und göttlichem Wesen unter Tarnworten wie „Solidarität“, „Vielfalt“ und „Humanität“ die teuflische Gleichheitslehre des Kommunismus aufzuerlegen. Dies ist wider die Natur und wider jedes menschliche und göttliche Gesetz. „Hütet euch vor dem Sauerteig der Pharisäer, das heißt vor der Heuchelei. Nichts ist verhüllt, was nicht enthüllt wird, und nichts ist verborgen, was nicht bekannt wird. Deshalb wird man alles, was ihr im Dunkeln redet, am hellen Tag hören, und was ihr einander hinter verschlossenen Türen ins Ohr flüstert, das wird man auf den Dächern verkünden.“ (Luk, 1 - 3) Dank Peter Helmes analysieren langjährige, hervorragende Kolumnisten, basierend auf christlichen Werten, in aller Klarheit das heutige Tohuwabohu aus verschiedensten Blickwinkeln: Die Geißel der Globalisierung, geostrategische Interessen, die Massenmigration und importierte Gewalt, das Versagen der Politiker und der Verlust unserer Werte, Kultur und Heimat. Die Kolumnen wie auch die Diskussionen sind offen, respektvoll und tabufrei; denn nur so kann man die drängenden Themen der Zeit in der Tiefe analysieren, Machtstrukturen herausarbeiten und Roß und Reiter benennen. Nur so können wir uns auf uns selbst und unsere Stärken rückbesinnen und Deutschland, unsere Heimat, verteidigen. „Wenn ihr bleiben werdet an meinem Wort, so seid ihr wahrhaftig meine Jünger und werdet die Wahrheit erkennen, und die Wahrheit wird euch frei machen.“ (Joh, 32 – 33) Nochmal: Wir stehen mit dem Rücken zur Wand. Deshalb sind unsere westlichen Wurzeln, Werte und unser Glauben nötiger denn je. Sie geben uns den Rückhalt, um aufzustehen und zu sagen: „Nein. Bis hierher und nicht weiter. Es ist jetzt genug!“ Wie schon Peter, lade ich Euch ein, alles zu kommentieren, zu korrigieren und zu kritisieren. Eine kleine Regel muss ich leider einbauen. Unterschiedliche Ansichten können durchaus in aller Härte debattiert werden. 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11 Antworten zu Baer-Voßkuhle-Gericht verweigert Entscheidung über Rechtmäßigkeit der Grenzöffnung

  1. Herby46 schreibt:

    Das EINZIGE, was jetzt noch wirken kann, ist die NOTBREMSE ziehen gem. Artikel 146 GG. Da nach und nach alle Organe der BRD GmbH kläglich versagt haben, brauchen wir eine vom VOLK in freier Selbstbestimmung beschlossene Verfassung, die auch den NAMEN verdient. Ein GG, welches ständig vom Bundestag geändert werden kann, ist niemals eine echte Verfassung. WIDERSTAND! WIDERSTAND! WIDERSTAND! – Wenn nicht JETZT, wann dann? Das Grundgesetz legitimiert die Widerständler in Artikel 20 (4): „Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“ – Dagegen kann selbst das BVerfG nichts unternehmen.

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  2. STEFAN MATUN schreibt:

    Hat dies auf My Blog rebloggt.

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  3. Artushof schreibt:

    Die Märchen vom Segen der Einwanderung

    Von wegen »Fachkräfte-Import«: Hinter der Förderung von Massenimmigration stecken ganz andere Absichten

    23.01.19 paz

    Viele Folgen werden ausgeblendet: Ausländer in einem Berliner Jobcenter Bild: pa
    Mit immer neuen Versprechungen versuchen Politiker, Medien und Wirtschaftsvertreter den Deutschen weitere Einwanderungsströme schmackhaft zu machen. Bei näherer Hinsicht erweisen sich die dafür vorgebrachten Argumente jedoch als längst widerlegter Unfug.

    Politiker und Medien des deutschen Mainstreams haben das 2015 illegal ins Land strömende Massenheer von ausländischen Asylsuchern noch ebenso aufwendig wie unglaubwürdig zu einer willkommenen Fachkräfte­invasion für den heimischen Arbeitsmarkt umgedeutet. Heute sind sie weiter und stellen bei der anhaltenden Diskussion um den UN-Migrationspakt einfach die angebliche Unausweichlichkeit von Immigration in den Mittelpunkt der Debatte. Einwanderung, so das neue Credo, lasse sich nicht verbieten, sondern finde auch trotz bestehender Verbote statt.
    Da sich eine solch bizarre Argumentationslogik aber ebenso für Morde, Vergewaltigungen oder Einbruchsdiebstähle anführen lässt, bedarf es dann doch noch einiger etwas gefälliger wirkender rhetorischer Kniffe, die die Aussicht, zur Minderheit im eigenen Land zu werden, für den deutschen Michel etwas erträglicher machen. Aus diesem Grund wird auch heute wieder der Fachkräftemangel beschworen und die Immigration von ausländischen Arbeitnehmern – meist noch im selben Satz – als Allheilmittel für Wirtschaft und Gesellschaft präsentiert.
    Die Empfehlung dieses Patent­rezeptes lässt typischerweise die Frage außer Acht, ob es bei dem Zusammenleben von Menschen in einem gemeinsamen Staat möglicherweise noch um die Formulierung eines weiter reichenden Selbstanspruches geht, als bloß um den, über eine möglichst leistungsfähige Ökonomie zu verfügen. Ebenso berücksichtigen die Verfechter einer internationalen Arbeitnehmerfreizügigkeit schon von vornherein keine Alternativen zu dem Modell einer grenzenlosen Migration. Dabei werden diese Alternativen längst gelebt: So haben sich beispielsweise die Japaner dazu entschlossen, den Herausforderungen einer alternden und schrumpfenden Bevölkerung vornehmlich mit dem Einsatz von mehr Technologie zu begegnen, ohne dass sie gleich jedem Fremden die Eingangstore zu ihrer Insel aufstoßen würden.
    Ebenso auffällig ist, dass gerade in Deutschland die Befürworter einer verstärkten Einwanderung von ausländischen Arbeitnehmern in der Regel kaum seriöse Bedarfsanalysen für das angebliche Fehlen von Fachkräften vorlegen können. Andernorts auf der Welt wird laufend überprüft, in welchen Branchen die Nachfrage nach hinreichend qualifiziertem Personal nicht aus der eigenen Bevölkerung abgedeckt werden kann. Und dann erhalten auch nur solche Einwanderer ein Visum, die dem Anforderungsprofil des jeweiligen Arbeitsmarktes entsprechen. Die Bundesregierung hat dagegen mit ihrem Fachkräftezuwanderungsgesetz die Messlatte für ausländische Jobsucher noch im Dezember erneut abgesenkt.
    Ebenso kennzeichnend für die Fürsprecher der massenhaften Arbeitsmigration ist, dass sie sich überhaupt nicht mit den über die reine Arbeitsmarktnachfrage hinausgehenden Auswirkungen von Einwanderung befassen. Während beispielsweise bei der Einführung neuer Technologien oder Medikamente in der Regel eine Abschätzung möglicher Risiken erfolgt oder sogar gesetzlich vorgeschrieben ist, werden mögliche zukünftige Probleme der Einwanderung ausländischer Arbeitnehmer nahezu vollständig ausgeblendet.
    Die Blauäugigkeit, mit der hier an das Thema herangegangen wird, verwundert insoweit, als man in der Bundesrepublik bereits seit den frühen 60er Jahren über ausreichende Erfahrungen mit den Folgen von Arbeitsimmigration verfügt. Obwohl die damals nach Deutschland ein­gereisten Ausländer − anders als heute − sämtlich über eine feste Arbeitsplatzzusage verfügten, ihr Aufenthalt befristetet und ihnen das Nachholen von Angehörigen untersagt war, ist unter Forschern höchst umstritten, ob sich diese Zuwanderung positiv für die deutsche Wirtschaft ausgewirkt hat.
    Über die wirtschaftlichen Aspekte eines solch kontrollierten und nur auf wenige Jahre hin angelegten Einsatzes ausländischer Arbeitskräfte kann man trefflich streiten. Auf jeden Fall aber zeigte diese Form der Einwanderung spätestens nach dem Auslaufen des sogenannten Wirtschaftswunders und der großzügigen Einräumung des Familiennachzuges ihre fatalen Folgen. In vielen westdeutschen Städten setzte eine Ghettoisierung ein, es bildeten sich erste kriminelle Milieus, die Spannungen zwischen der deutschen und der ausländischen Wohnbevölkerung stiegen.
    Und dadurch, dass viele Gastarbeiter aufgrund schlechter Kenntnisse der deutschen Sprache sowie einer geringeren Qualifikation häufiger von Arbeitslosigkeit betroffen waren, wurde die Arbeitsimmigration zunehmend zu einem Kostenfaktor. Spätestens am Ende der 70er Jahre hatten sich die Vorteile der Anwerbung ausländischer Arbeitnehmer aufgebraucht. Trotz der denkbar schlechten Bilanz von Arbeitsimmigration will der Ruf nach mehr Einwanderung dennoch nicht verhallen. Insbesondere Regierungspolitiker und Wirtschaftsführer tun sich im Chor der Einwanderungsbefürworter immer wieder hervor. Dabei verfügen gerade sie von Berufs wegen schon über einen deutlichen Informationsvorsprung und müssten es eigentlich besser wissen.
    Ebenso ist nicht zu erklären, warum in dieser Debatte nach wie vor nicht hinreichend zwischen Arbeitseinwanderung und der Einwanderung aus humanitären Gründen unterschieden wird. Es drängt sich daher der Verdacht auf, dass mit dem anhaltenden Zustrom von Ausländern gar nicht vorrangig das Ziel verfolgt wird, den Fachkräftebedarf der deutschen Wirtschaft zu decken.
    Denn eines ist klar: Gerade gut qualifizierte Ausländer dürfte die anhaltende Einwanderung von Versorgungssuchenden aus der ganzen Welt von einer Arbeitsaufnahme in Deutschland eher abschrecken, müssten sie diese doch mit ihren Steuern und Abgaben dann ebenfalls alimentieren. Dies belegen auch die Entwicklungen der vergangenen Jahre. Bereits die Regierung Schröder legte im Jahr 2000 ein Sofortprogramm zur Deckung des IT-Fachkräftebedarfs auf. Damals konterten die Christdemokraten noch mit der Kampagne „Kinder statt Inder“. Kommen sollten seinerzeit 20000 Informatiker. Tatsächlich folgten nur rund 13000 Ausländer dem Ruf. Geblieben sind bloß einige Hundert.
    Andere Maßnahmen zum Anwerben von Fachkräften zeigten ebenfalls kaum Wirkung, obwohl die Voraussetzungen immer weiter heruntergeschraubt wurden. Gerade weil die frühere Armuts- und Arbeitseinwanderung die gesellschaftlichen und finanziellen Kosten in unvorstellbare Höhen getrieben hat, wird sie heute zu einem Hindernis für die Zuwanderung hochqualifizierter Arbeitnehmer.
    Auch die Versuche, die jüngst nach Deutschland eingereisten Asylsucher in den Arbeitsmarkt zu integrieren, zeigen nur sehr begrenzte Erfolge. Die gerade von konservativer Seite häufig aufgestellte Behauptung, die immer weiter forcierte Einwanderung würde der Wirtschaft dazu dienen, eine industrielle Reserve­armee heranzuzüchten, um die Löhne deutscher Arbeitnehmer zu drücken, kann daher auch nicht überzeugen.
    Wer nach der wirklichen Erklärung der anhaltenden Einwanderungswelle sucht, der dürfte sie eher in einem Papier der Vereinten Nationen aus dem Jahr 2001 finden. Dort wird für die westlichen Industriestaaten mit schrumpfender Bevölkerung eine sogenannte Bestandserhaltungsimmigration empfohlen. Zwar wird auch in diesem Papier der Arbeitskräftebedarf in den Vor­dergrund gestellt, jedoch geht es bei der Bestandserhaltungsimmigration eben auch darum, die Zahl der vorhandenen Konsumenten aufrechtzuerhalten.
    Als Daimler-Chef Dieter Zetsche 2015 davon sprach, dass die hier eingereisten „Flüchtlinge“ ein neues Wirtschaftswunder auslösen könnten, war dies möglicherweise ebenfalls ganz anders gemeint, als es zunächst verstanden wurde. Einer Ankurbelung der Konjunktur steht nämlich keineswegs entgegen, dass auch Jahre später noch kein syrischer Asylsucher einen Arbeitsplatz an den Fließbändern des Stuttgarter Konzerns gefunden hatte, denn die illegal nach Deutschland strömenden Ausländer führten neben ihrem Mobiltelefon meist nur das mit sich, was sie am Leibe trugen. Dementsprechend hoch war ihre Nachfrage bei Verbrauchsgütern des täglichen Lebens. Dauerhaft dürfte der Konsum einer mehrköpfigen syrischen Familie ebenfalls deutlich über dem eines saturierten deutschen Rentners liegen. Bezahlen werden die Zeche indes die deutschen Steuerzahler.
    Dirk Pelster

    Kommentare paz
    Christian R.:
    24.01.2019, 20:28 Uhr
    Es zeigt sich einmal mehr dass die vermeintlichen Vorteile wie die von Daimler-Chef Dieter Zetsche zitierten, wenn überhaupt, nur kurzfristig sind und am Ende mehr als zunichte gemacht werden durch Langzeitentwicklungen und Rückkopplungseffekte.

    Beispiel für Rückkopplungseffekte: Fähige Fachkräfte finden Deutschland zu unattraktiv zur Niederlassung und einheimische Fachkräfte wandern ab, oder im Ausland lebende Deutsche kehren nicht zurück, allesamt weil sie die aus dem Ruder laufende Alimentierung ins Land strömender und sich demographisch breiter machender Asylanten nicht mehr mittragen wollen und Angst haben Opfer zu werden. Wer will investieren dort wo in 10-20 Jahren Massenunruhen drohen könnte ?

    Somit sinkt das Gesamtsteueraufkommen weiter, und die Pro-Kopf Besteuerung der verbleibenden Wertschaffenden steigt weiter, folglich also eine weitere Abwanderung die in diesen Teufelskreis mündet. Der ganze Teufelskreis unterliegt einer zunächst nur von wenigen bemerkten Beschleunigung. Letztere offenbart sich aber schliesslich in katastrophalem Aussmasse, nämlich dann wenn ganze Industriezweige samt Fachkräften auswandern und dorthin gehen wo es Recht und Ordnung gibt. Stabilität zieht fähige Leute und Kapital an, und China, USA, Singapur, Australien, Japan oder auch Ungarn, Norwegen, Schweiz, Österreich werden da eher punkten.

    Wolfgang Knöll:
    24.01.2019, 18:28 Uhr
    Trifft voll zu, jedoch die jetzige Regierung unter Fr.Merkel wird alles tun damit Deutschland kaputt geht. Die Grünen sind auch nicht besser als die jetzige GROKO und beteiligen sich am Untergang.

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    • gelbkehlchen schreibt:

      Die hier ansässige Wirtschaft wäre meiner Meinung nach verpflichtet, eigene Leute, Deutsche, auszubilden, weil sie auch von der noch guten Infrastruktur, aufgebaut vom deutschen Steuerzahler, profitiert. Insofern wäre sie verpflichtet, etwas zurück zu geben.

      Und zu dem Lügner Dieter Zetsche:

      Hier fake news vom Mainstream: Hier in diesen beiden Artikel der FAZ. im Abstand von einem Jahr geschrieben, wird deutlich demonstriert, wie scheinheilig und lügnerisch große Teile der „Eliten“ sind.

      Zetsche, Chef von Daimler Benz, sagte am 15.9.15:
      Flüchtlinge könnten Wirtschaftswunder bringen
      http://www.faz.net/…/daimler-chef-zetsche-fluechtlinge…

      Dann am 4.7.16 erscheint folgender Artikel in der FAZ mit einen Bild von Zetsche:
      Dax-Konzerne stellen nur 54 Flüchtlinge ein
      http://www.faz.net/…/welcher-konzern-stellte…

      Also noch nicht einmal in 1 Jahr wurde Zetsche als Lügner entlarvt.

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      • Artushof schreibt:

        Als Deutscher für Deutsche „etwas“ zu tun ist nicht mehr zeitgemäß.
        Lieber lügen wir uns durch die Tage und vor allem in der Öffentlichkeit.
        Was schert mich das Geschwätz von gestern.
        Wie war das noch gleich, da war jüngst einem Rentner mit Gattin aus einer Gemeindewohnung (150 qm / seit mehr als 20 bewohnt) zwangsevakuiert worden. Eine kleinere Wohnung wurde gestellt, zu gleichen Konditionen. Er als Deutscher mußte mit seiner Gattin Platz machen für Neuankömmlinge aus einem fernen Land.
        Gutmenschengesetze machen es möglich.
        Unabhängig davon, daß eine so große Wohnung möglicherweise zu groß ist, hat der Deutsche keinen Bestandsschutz. Jeder, der als Nichtdeutscher aus fernen Ländern über die offene Grenze spaziert, darf sich dessen sicher sein, daß er eine Wohnung erhält.

        Nie wieder Deutschland……….schon vergessen?

        30% plus X
        alles andere macht wohl keinen Sinn.

        Ach ja, die Franzosen haben wieder einen Schritt vorgelegt.
        Der tägliche gefährliche Genderwahn hat gesiegt
        Ab sofort heißt es nicht mehr Vater, jetzt nur noch Elternteil 1
        Und für die Frau Mama gilt jetzt Elternteil 2

        Merkeln wir eigentlich noch, was da und bei uns passiert ?

        Es gibt nur eine Alternative

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  4. Walter Roth schreibt:

    Ich habe das alles ganz genau gelesen.

    Ich als Schweizer weiss, dass alles was in Deutschland passiert einen sehr grossen Einfluss darauf hat wie sich die Schweiz entwickelt.

    Hier gibt es ja Kreise die unbedingt ein Verfassungsgericht haben wollen.
    Ein Bundesgericht haben wir, aber Links will eben das Volksinitiativen der SVP überprüft werden können. Und das dürfte dann so ausfallen wie in Deutschland wenn die AfD etwas geklärt haben möchte. Demokratie ist dann nicht mehr……
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    Das nach einer Verhandlung die klagende Partei nicht Recht bekommt ist das eine, das aber gar keine Verhandlung mehr stattfindet …….weil man fürchtet dabei zu unterliegen, das ist schon starker Tobak.
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    Ja man unterbindet damit die Diskussion über etwas was absolut illegal war.
    Das damals der Bundestag so etwas nicht vorhergehend Diskutierte, das ist keine Demokratie.

    Unsere 7 Schweizer Bundesräte sind ein kläglicher Verein von charakterschwachen Gesellen, so wie Merkel auch. Bei unseren Bundesratswahlen versucht jede Partei den möglichst schwächsten Kandidaten der jeweils anderen ins Amt zu hieven. Man schädigt die anderen damit so gut es geht.
    Starke Charkatere wie einst ein Alfred Escher ( der Erbauer des Gotthardtunnels ) schafften es in der Folge auch nie in ein solches Amt, einen Bundesrat Blocher der quasi aus „Versehen“ gewählt wurde, ihn fürchteten sie alle, ……..den wählte man in einer generalstabsmässigen Intrige ab.

    Auch ein Verfassungsgericht in der Schweiz würde bald einmal die selbe Schlagseite bekommen wie das Deutsche. Da wäre es ehrlicher man würde es gleich so machen wie in den USA wo die Parteien die Kandidaten von Anfang an nach parteipolitischen Gesichtspunkten aufstellen.

    Ich warne die Deutschen seit mittlerweile 30 Jahren davor, das sie ihr Demokratie verlieren werden.

    Aber ein Bundesverfassungsgericht welches seine Arbeit einfach verweigert, also das ist untrügliches Zeichen zum Anfang einer neuen Diktatur.

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  5. Karl Schippendraht schreibt:

    Könnte Voßkuhle womöglich ein heimlicher unehelicher Sohn von Roland Freisler sein ?

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  6. gelbkehlchen schreibt:

    Und dann wird den Polen vorgeworfen, ihre Justiz würde durch die Politik beeinflusst.
    Das BVG beutet das eigene Volk aus, von dem es bezahlt wird.
    In einer Volksherrschaft muss immer das Volk entscheiden und NICHT juristische Spitzfindigkeiten. Auch nach Art.20 GG. Schämen die Richter sich eigentlich nicht, wenn sie dann am Ende eines Urteils kackfrech behaupten „im Namen des Volkes“.

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    • ceterum_censeo schreibt:

      Der Artikel von Ulrich Vosgerau, veröffentlich bei Vera Lengsfeld,

      steht unter der Überschrift:

      „Das Bundesverfassungsgericht ist desertiert“.

      Absolut richtig, und Deserteure wurden früher an die Wand gestellt.

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