(www.conservo.wordpress.com)
von ceterum_censeo
„Das Strache-Video ist eine Straftat!“ – So Autor Vera Lengsfeld, veröffentlicht am 23.05.2019 (https://vera-lengsfeld.de/2019/05/23/das-strache-video-ist-eine-straftat/)
Zunächst dazu Vera Lengsfeld:
„Bei all der künstlichen Aufregung in Medien und Politik über die „unverzeihlichen Entgleisungen“ des Ex-Politikers Heinz-Christian Strache wird ein Aspekt völlig ausgeblendet: Strache redet sich um Kopf und Kragen, hat aber offensichtlich nichts von dem getan, wovon er privat schwadroniert hat. Jedenfalls behaupten bisher weder Spiegel noch Süddeutsche, dass die Wahlkampf-Millionen tatsächlich geflossen seien und Strache, seit er in Regierungsverantwortung war, Staatsaufträge für erhaltene Millionen vergeben hätte. Das Ganze ist also nichts mehr als eine Luftnummer.
Tatsache ist dagegen, dass die Herstellung dieses Videos eine Straftat war. Das kann man inzwischen bei Juristen, die Recht und Gesetz noch ernst nehmen, nachlesen. Nicht nur das. Dieses Video ist, wie einer meiner Leser treffend feststellte, „ein ungeheuerlicher Anschlag auf die Privatheit aller Bürger. Ein Zivilisationsbruch, eine unverhohlene Drohung, es mit jedem so zu halten, der sich nicht fügt. Terror auf Kaviar – ganz ohne Bombe.“
Wollen wir das wirklich akzeptieren und in Zukunft unter solchen Bedingungen leben? Haben die Politiker, die sich heute freudig dieses kriminellen Videos bedienen, um vom eigenen Versagen abzulenken, in der hoffentlich trügerischen Hoffnung, die Europawähler davon abzuschrecken, andere Parteien als diejenigen zu wählen, die für den jämmerlichen Zustand Europas verantwortlich sind, nicht die leise Furcht, dass sich diese Praktiken auch einmal gegen sie richten könnten? Soll den Medien tatsächlich ab jetzt gestattet sein, sich künftig kriminell produzierter Videos problemlos zu bedienen?
Mit der Veröffentlichung des „Skandal-Videos“ hat das Relotius-Magazin allem Anschein nach gegen Gesetze verstoßen.
Die Juristen von Haug&Höfer stellen fest: „Liest man in § 201a StGB einige Zeilen weiter, stößt man auf die Nummer 3: Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine durch eine Tat nach den Nummern 1 oder 2 hergestellte Bildaufnahme gebraucht oder einer dritten Person zugänglich macht und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt. Das ist hier der Fall. Die Abbildung von Herrn Strache im Unterhemd und mit Kippe und Blondine wurden mittlerweile hunderttausenden dritten Personen zugänglich gemacht, die Herr Strache allesamt nicht in diese Wohnung eingeladen hatte. Weil es womöglich gegen § 201a Absatz 1 Nummer 3 StGB verstößt, hätte DER SPIEGEL dies lieber bleiben lassen.“
Dazu ceterum_censeo:
So weit, so gut.
Das ist vom Ansatz her auch richtig, jedenfalls dann wenn sich die Straftat(en) – unbefugtes Aufnehmen sowie das Veröffentlichen – in Deutschland und unter der Geltung deutschen Stafrechts abgespielt haben.
Aha! Liegt da der ‚Hase im Pfeffer#? Gilt das auch für den vorliegenden Strache/Ibiza Fall?
DEUTSCHES Strafrecht? – Wir ahnen es: § 201 a –
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. | von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt eine Bildaufnahme herstellt oder überträgt und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt, |
Dem Buchstaben nach – tatbestandlich formell erfüllt:
– andere Person, Wohnung/geschützter Raum, unbefugt hergestellte Bildaufnahme, sicher auch der ‚höchstpersönliche Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt‘, wie im Folgenden auch zutreffend dargestellt.
Aber – ist im konkreten Fall das Herstellen der unbefugten Aufnahme („Haupttat“) schon nach deutschem Recht strafbar?
Nun, das Ganze ereignete sich auf Ibiza, das noch (?) nicht deutsches Bundesland ist und somit nicht in den Geltungsbereich des deutschen Strafrechts fällt.
Der Verletzte – Strache, sowie auch Gaudenus, sind österreichische Staatsbürger. Der Lockvogel ist angeblich Russin resp. Baltischer Staatsangehörigkeit.
StGB § 7 Abs.
(2) Für andere Taten, die im Ausland begangen werden, gilt das deutsche Strafrecht, wenn die Tat am Tatort mit Strafe bedroht ist oder der Tatort keiner Strafgewalt unterliegt und wenn der Täter
1. | zur Zeit der Tat Deutscher war oder es nach der Tat geworden ist oder… |
Ohne jetzt allzusehr in das spanische Strafrecht einzusteigen, unterstelle ich einmal, daß eine solche ‚Aktion‘ auch nach dortigem Recht strafbewehrt ist.
Fazit: Ist also der Täter – ‚Urheber‘ der unbefugten Aufnahme tatsächlich Deutscher, so ist eine Strafbarkeit dieser Tat nach deutschem Strafrecht – § 201 a Abs. Nr. 1 gegeben.
Zweitens.
Die Veröffentlichung durch Spiegel und Alpenprawda a.k.a. ‚Süddeutsche Zeitung‘:
Hier gilt zunächst, wie bei Vera Lengsfeld richtig dargestellt, Abs. 1 Nr. 3, 201 a StGB,
Nummer 3: Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine durch eine Tat nach den Nummern 1 oder 2 hergestellte Bildaufnahme gebraucht oder einer dritten Person zugänglich macht und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt.
Klar: Die Verantwortlichen, Redaktuere, pp. bei beiden Zeitungen , deren Sitz zudem in Deutschland liegt, und die Tat in Deutschland begangen ist, unterfallen durch die Veröffentlichung deutschem Strafrecht und prinzipiell der Norm des § 201 a.
Also strafbar? – Gilt das uneingeschränkt?
Das kommt auf jeden Fall dann in Betracht, wenn – wie sich inzwischen herauszustellen scheint – der (Haupt- oder Vortäter – ‚Urheber‘) Täter tatsächlich Deutscher ist
In diesem Fall liegt zweifellos eine nach deutschem Recht verfolgbare ‚Haupttat‘ i.S. des § 201 a Nr. 1 vor, so daß das Merkmal „ … eine durch eine Tat nach den Nummern 1 oder 2 hergestellte Bildaufnahme gebraucht oder einer dritten Person zugänglich macht …“ gegeben ist.
Wie auch bei Vera Lengsfeld weiter: „ Die Abbildung von Herrn Strache im Unterhemd und mit Kippe und Blondine wurden mittlerweile hunderttausenden dritten Personen zugänglich gemacht, die Herr Strache allesamt nicht in diese Wohnung eingeladen hatte. Weil es womöglich gegen § 201a Absatz 1 Nummer 3 StGB verstößt, hätte DER SPIEGEL dies lieber bleiben lassen.“
Daß „dadurch der höchstpersönliche Lebensbereich der abgebildeten Person – Herr Strache – verletzt“ ist kann nicht zweifelhaft sein.
Und jetzt wird’s etwas ‚juristischer‘:
Alles gut, soweit eine Vortat („ … durch eine Tat nach den Nummern 1 oder 2 hergestellte Bildaufnahme gebraucht …“ ) vorliegt, also nach deutschem Recht verfolgt werden kann.
Was aber, wenn der Täter der im Ausland begangenen Tat NICHT Deutscher sein sollte und diese – das unbefugte Herstellen der Aufnahme im Ausland – nicht nach deutschem Recht verfolgt werden kann?
Liegt dann auch i.S.d. § 201 a Nr. 3 die erforderliche eine durch eine Tat nach den Nummern 1 oder 2 hergestellte Bildaufnahme gebraucht oder einer dritten Person zugänglich macht …. Modalität vor, da es an einer nach deutschem Recht verfolgbaren Haupttat (‚ nach den Nummern 1 oder 2 hergestellte…‘) mangeln könnte?
Entfiele also womöglich trotz der prinzipiell nach deutschem Recht strafbewehrten Tat trotzdem für die beiden Zeitungen die Strafbarkeit hinsichtlich der Veröffentlichung?
Interessante strafrechtliche Frage, über die am Ende wohl erst Staatsanwaltschaft und Gericht zu entscheiden haben werden.
* * *
Weiter zum Ganzen zutreffend Vera Lengsfeld:
Dem Spiegel und der Süddeutschen scheint klar zu sein, dass sie sich mit der Veröffentlichung eines solchen Videos auf sehr dünnes Eis begeben haben. Beide Blätter veröffentlichten lange Rechtfertigungen, die aber nicht überzeugen können. Was ein Mensch privat von sich gibt, hat die Öffentlichkeit nicht zu interessieren. Ob ich mich für die Königin von Saba oder für Heidi Klum halte, weil ich heimlich scharf auf Tom Kaulitz bin, geht die Öffentlichkeit nichts an, so lange ich sie mit meinen Phantasien verschone. Auch kann ich mir eine lustige Party vorstellen, wo ich mir mit meinen Blogger-Kollegen ausmale, dass wir heimlich den Spiegel bei der nächsten Gelegenheit kaufen, das Personal feuern und das Magazin zur Parteizeitung der AfD umfunktionieren. Das ist für die Öffentlichkeit irrelevant, solange es ein privater Gag bleibt.
Ich kann keinerlei öffentliches Interesse an dem betrunkenen Gerede eines Politikers erkennen, das in einem privaten Umfeld stattfand und so weit wir wissen, keinerlei praktische Konsequenzen hatte. Warum gibt es keinen #aufschrei, wenn die deutsche Presse die Unverletzlichkeit der Wohnung, die Vertraulichkeit des gesprochenen Wortes und das Recht am eigenen Bild so gröblich missachtet?
Es hat aber natürlich ein Interesse an der Veröffentlichung gegeben, von allen, die sofort ihr politisches Süppchen aus diesem Video gekocht haben. Hier wird eins offensichtlich: Diejenigen, die uns mit allem propagandistischem Nachdruck immer wieder einhämmern, dass Vergewaltigungen, Messerstechereien, ja sogar Terrorattentate auf gar keinen Fall verallgemeinert werden dürften, erklären jetzt gebetsmühlenartig das trunkene Gerede von Strache sei typisch für seine Partei, für die AfD, ja alle Rechtspopulisten Europas. Mit Rechten sei kein Staat zu machen, tönt es aus der SPD, deren österreichische Schwester im Burgenland nicht daran denkt, ihre Regierungskoalition mit der FPÖ zu beenden.
Die Veröffentlichung des Videos kommt auch aus einem anderen Grund der deutschen Politik zupass. Gerade wurde ein wirklicher Skandal aufgedeckt.
Die Verhandlungen des höchst umstrittenen UN-Migrationspaktes, die allem Anschein nach hauptsächlich von Deutschland vorangetrieben, vielleicht sogar initiiert wurden, haben entgegen den Beteuerungen des Auswärtigen Amtes teilweise hinter verschlossenen Türen stattgefunden. Der ehemalige Justizminister und jetzige Außenminister wurde ganz offiziell vom Tagesspiegel der Lüge hinsichtlich seiner Aussage zur Öffentlichkeit der Sitzungen zum “Migrationspakt” überführt.
Statt der deutschen Politik auf die Finger zu schauen, soll die Öffentlichkeit mit dem Blick nach Österreich abgelenkt werden.
Wie war noch mal der Spruch des EU-Kommissionspräsidenten Jean-Claude Juncker?
„Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter – Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt.”
Der Migrationspakt sollte erst an der Öffentlichkeit vorbei gelotst werden, dann, als das schief ging, wurde versichert, er sei nur eine unverbindliche Absichtserklärung. Inzwischen sickerte durch, dass er verbindlich für alle EU-Länder gemacht werden soll, auch diejenigen, die den Pakt abgelehnt haben. Das soll die Öffentlichkeit aber nicht mitkriegen. Noch mal Juncker: „Wenn es ernst wird, muss man lügen.” Oder Gesetze brechen. Die werden, seit Angela Merkel Kanzlerin ist, sowieso wie unverbindliche Absichtserklärungen behandelt.
Wie wahr!
Seit dem 22.11.2005 um 14 Uhr 24, als die ehemalige FDJ-Funktionärin Angela Dorothea Merkel, zur 1. Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland vereidigt wurde, werden Demokratie, Rechtssaat und Marktwirtschaft immer mehr abgebaut. Inzwischen wird schon über Enteignungen, wie sie im Sozialismus gang und gäbe waren, nachgedacht.
Mit dem 22.11.2005 begann auch der wundersame Aufstieg der bis dahin bedeutungslosen „Antifa“, Schild und Schwert der Demokratie, um Abweichler zur Räson zu bringen. In Merkel-Deutschland wird nicht mehr diskutiert, sondern auf Linie gebracht. Wer sich dem widersetzt, wird ausgegrenzt. Mit Merkel begann der Umbau einer ehemals konservativen CDU zu einer linken Vereinigung.
Mit dem Ausfall der Union als Korrektiv begann eine gegen die Bürger gerichtete Politik.
Statt sich um die wahrlich ernsten Probleme Deutschlands zu kümmern, wird die Rettung der Welt als Ziel definiert, samt der damit verbundenen moralischen Hybris. Alle, die diesen Weltrettungsphantasien kritisch gegenüberstehen und meinen, dass sie als Politiker zuvörderst ihrem Land verpflichtet sind, werden in einem wahren Rundumschlag verunglimpft: von Trump bis Farange, von Salvini bis Orbán. In diesem Kampf gilt die Verletzung von Straches Grundrechten offenbar als quantité négligeable und legitimer Kollateralschaden.
Immer wieder hört man im Zusammenhang mit dem österreichischen Stracheskandal das Wort “Aufklärung”. Aufklärung wäre hier bitter nötig. Wer hat sich diese perfide Falle ausgedacht? Wer hat den Raum verwanzt? Wer sind die Auftraggeber?
Aber Spiegel und Süddeutsche haben bereits klar gemacht, dass sie zur Aufklärung nichts beitragen wollen. Sie werden ihre Quelle nicht nennen.
Jeder muss sich die Frage selbst beantworten, wie das zu bewerten ist, nicht nur juristisch.
Nach Anti-Strache-Video-Affäre – Österreichs Parlament stürzt die Regierung von Sebastian Kurz !
https://www.t-online.de/nachrichten/id_85830732/misstrauensvotum-in-oesterreich-parlament-stuerzt-kanzler-sebastian-kurz-.html
Nach Anti-Strache-Video-Affäre – Österreichs Parlament stürzt die Regierung von Sebastian Kurz !
Das war es für Sebastian Kurz: Das Parlament hat Österreichs Bundeskanzler das Vertrauen entzogen. Seine Regierung ist Geschichte.
Mit einem Misstrauensvotum hat die Opposition Österreichs Kanzler Sebastian Kurz und sein gesamtes Kabinett gestürzt. Der SPÖ-Misstrauensantrag erhielt eine Mehrheit der Stimmen. Damit scheidet zum ersten Mal in der Geschichte Österreichs ein Bundeskanzler auf diese Art aus dem Amt.
Nun muss Bundespräsident Alexander Van der Bellen eine Übergangsregierung benennen. Sie muss die Geschäfte bis zu den vorgezogenen Neuwahlen im September führen. Die hatte Kurz schon kurz nach Bekanntwerden der Vorwürfe gegen die FPÖ in der sogenannten Ibiza-Affäre angekündigt. Der damals noch Vizekanzler und FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache war dabei gefilmt worden, wie er einer angeblichen Russin politische Gefälligkeiten im Gegenzug für Wahlkampfunterstützung versprach.
Hitzige Debatte im Nationalrat
Die historische Debatte im Nationalrat war vor der Abstimmung durch scharfe gegenseitige Vorwürfe über eine vorzeitige Ablösung von Kurz und seiner Regierung geprägt. Der Chef der konservativen ÖVP trage Verantwortung für das aktuelle Chaos, sagte der stellvertretende SPÖ-Fraktionschef Jörg Leichtfried. „Die Regierung Kurz ist gescheitert.“
Die SPÖ-Vorsitzende Pamela Rendi-Wagner hatte am Nachmittag offiziell den Misstrauensantrag gestellt. „Herr Bundeskanzler, Sie und ihre ÖVP-Regierung genießen das Vertrauen der sozialdemokratischen Abgeordneten nicht“, sagte sie. Das Vorgehen des Kanzlers sei ein „schamloser, zügelloser und verantwortungsloser Griff nach der Macht“.
Bereits vor der Debatte hatte die rechte FPÖ deutlich gemacht, dass sie den SPÖ-Misstrauensantrag unterstützen wird. Damit schien die Abberufung von Kurz so gut wie sicher, denn FPÖ und SPÖ haben gemeinsam eine Mehrheit im österreichischen Parlament.
https://www.t-online.de/nachrichten/id_85830732/misstrauensvotum-in-oesterreich-parlament-stuerzt-kanzler-sebastian-kurz-.html
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MerkeL’s Bundesnachrichtendienst (BND) hatte dass Anti-Strache-VIDEO gemacht ! Laut der Österreichischen Zeitung „Kronen-Zeitung“ !
Die Kronen-Zeitung will herausgefunden haben, dass neben dem bereits bekannten Detektiv und dem bekannten Anwalt noch zwei Figuren aus der privaten Spionagebranche (einer davon mit staatlich-geheimdienstlicher Vergangenheit) an dem Plan gegen Strache und Gudenus beteiligt gewesen sein sollen. Für die Rolle der Russin hätten man angeblich eine bosnische Studentin für 7000 Euro Tagesgage angemietet. Ihr Studienfach Agrarwissenschaften hätte es möglich gemacht Gudenus davon zu überzeugen, sie meine es ernst mit dem Kauf seines Waldgrundstücks. Dennoch wäre sie leicht zu enttarnen gewesen. Es hätte in der verwanzten Villa neben Alkohol noch „andere rauschhaltige Substanzen in hohem Reinheitsgrad“ gegeben. Genaues zu diesen Substanzen wird nicht verraten. Gudenus hat sich vorab schonmal erklärt, er hätte einen Blackout gehabt. Strache sagt, er hätte nie Drogen genommen. Bei 400.000 Euro Kosten hätte das Team Käufer gesucht und mindestens 1,5 Millionen gefordert. Verkauft worden sei es für 600.000 Euro. An wen? Und wie bekam es die Presse? Der BND und der spanische Geheimdienst sollen von der Existenz des Videos gewusst haben.
http://recentr.com/2019/05/27/der-kommentierte-newsblitz-recentr/
Nach den Österreichischen Neuwahlen will Kurz-ÖVP mit den GRÜNEN KOALIEREN !
GRÜN-SCHWARZE-HÖLLE IN ÖSTERREICH DANK MERKEL, KURZ, SOROS UND BND !
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Interessant dürfte hier die Auslegung der DSGVO sein.
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Einmal mehr zeigt #SPD ihr wahres Gesicht! ++ In #Koblenz musste die Polizei gestern Abend eine #AfD-Wahlkampfveranstaltung räumen. Ganz vorne bei den Störeren mit dabei: Dr. Anna Köbberling, Mitglied der @SPDFraktionRLP.
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Ganz gut gemacht, c_c! Die gesamte Fakte kann ich zwar nicht alle individuell beurteilen, aber klar ist ’s, dass Sie die Materie sorgfältig betrachtet haben und sich gewissensvoll dokumentiert! Komplimente!
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Über PI-Nwes gefunden.
Dort gibt auch einen guten Text von Stürtzenberger und ein Interview Video mit Dr.Curio. Dr.Curio in seiner unnachahmlichen Art…
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Curio: Deutschland hat das Recht, Nationalstaat, Vaterland und Heimat zu sein
ca 1 Stunde
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Strache erstattet Anzeige. Auch die Bundesregierung geht gegen mutmaßlichen Drahtzieher vor
[Siehe hierzu auch die offizielle Presseerklärung von Heinz-Christian Strache]
Nachdem neue Informationen über die Drahtzieher und Mittelsmänner der Video-Aktion bekannt wurden, hat Heinz-Christian Strache nun Anzeige gegen mindestens drei Personen erstattet [siehe Berichte »Focus-Online«, »Standard«].
Inzwischen wurde bekannt, dass der iranischstämmige Anwalt Ramin M., der zu den Machern gehört, bereits mehrmals versuchte, belastendes Material gegen Strache zu produzieren und an die Öffentlichkeit zu lancieren [siehe Bericht »OE24«]. Er und der in München tätige Detektiv Julian H. kennen sich seit längerer Zeit und kooperieren miteinander.
Auch die deutsche Bundesregierung schreitet ein. Einer der Drahtzieher, nämlich der in München ansässige und tätige österreichische Detektiv Julian H., behauptet in seiner Internet-Selbstdarstellung, dass auch das Bundesinnenministerium und das Bundeskriminalamt sowie europäische Regierungen zu seinen Klienten gehören. Die Bundesregierung und das Bundeskriminalamt bestreiten dies und wollen nun gegen den Detektiv wegen dieser Falschbehauptungen vorgehen.
Jetzt geht es gegen die Video-Drahtzieher
Das Ibiza-Video hat nicht nur Konsequenzen für Strache, Gudemus und die FPÖ. Der Wind dreht sich jetzt gegen die Macher und Hintermänner des Video-Attentats.
Quelle:
https://www.freiewelt.net/nachricht/jetzt-geht-es-gegen-die-video-drahtzieher-10077916/
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Noch nie wurde eine Europawahl von einer solchen Schmutzkampagne überschattet
Jede Stimme zählt, damit sich in Europa etwas ändert!
Liebe Leser
was für eine verrückte Woche, was für ein Wahlkampfendspurt: In Österreich lässt sich Bundeskanzler S.K von einer medialen Linksfront treiben und sprengt seine eigene erfolgreiche Regierung in die Luft, weil vor zwei Jahren zwei hochrangige FPÖ-Politiker, darunter der nachmalige und sofort zurückgetretene Vizekanzler, in eine kostspielig und perfide inszenierte Falle gelaufen sind, vor versteckter Kamera unentschuldbare Dummheiten von sich gegeben haben und dafür in den Medien gnadenlos vorgeführt wurden.
Das deutsche Parteien-Establishment warnt derweil hämisch im Einheitschor vor bösen »Nationalisten« und »Populisten« und tut in plattestem Öko- und EU-Populismus selbst so, als wären sie die einzigen, die den Kontinent, ach was, den ganzen Planeten retten könnten. Mit neuen Steuern, Vorschriften und Verboten natürlich.
Und während der Bundespräsident mit ausgesuchten Vorzeige-Migranten und Kopftuch-Damen bei Kaffee und Kuchen den siebzigsten Geburtstag des Grundgesetzes feiert, haben laut einer alarmierenden »Allensbach«-Umfrage fast zwei Drittel aller Deutschen Furcht vor Tabus und Sprechverboten im öffentlichen Raum und meinen, man müsse heute »sehr aufpassen, zu welchen Themen man sich wie äußert«.
Höchste Zeit also, dass…
https://www.deutschland-kurier.org/klartext-des-chefredakteurs-10/
Gutes Plädoye für die Wahl. Auch wenn Euch die AfD nicht passt, dann wählt halt eine der vielen kleinen christlichen, konservativen, tierfreundlichen Parteien.
Aber geht hin, denn die Wahlbeteiligung und damit die Gesamtprozente sind das entscheidende.
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Lieber cc., Danke für den großartigen Beitrag. Ich hatte vorhin schon kommentiert, es aber mal wieder irgendwie verloren. Daher noch schnell mein Gedanke zu diesem Video: Ich persönlich habe ja von Deinem Beitrag profitiert, weil ich keine Ahnung über Rechtslagen habe. Hab mir daher gestern schon mal ein paar Vids auf youtube angeschaut, auf denen H.C. Strache sich jetzt wieder kämpferisch zeigt. Das kommt dort aktuell gar nicht gut an, zu tausenden sind die Österreicher heftig am lästern, schimpfen, beleidigen usw. Da kriegt er eher noch von Deutschen ein wenig Rückenwind, indem sie daran erinnern, das wir es mit einer HorrorRaute zu tun haben und das sie froh sein sollten, das es bei ihnen nur um betrunkenes Geschwätz ging und nicht um Taten, wie bei der Raute.
Von daher ist das Vernichtungswerk ohnehin ausgeführt, auch wenn die Durchführung illegal war. Es zeigt aber auch, wenn es möglich ist, mit illegalen Mitteln ganze Regierungen zu sprengen weil die verräterischen Medien es allein mit Geschwätz legalisieren, sind wir schon weit außerhalb unserer Vorstellung von einem Rechtsstaat. Das haben wir als Patrioten mithin alle gemeinsam. Was wir hoffentlich auch gemeinsam haben, ist die Abneigung gegen bösartige und respektlose Kommentare unter Artikeln, die zumindest Respekt verdient hätten. Gerade sagte ich noch zu unserem Peter Helmes, der Wind würde jetzt stärker ums Eck kommen…..und so sieht es heute auch in diesem Kommentarbereich aus. Daher verschwinde ich lieber schnell, hab selbst genug an der Backe und kämpfe hier gerade um ein wenig Haltung. Aber noch schnell ganz liebe Grüße an Dich und alle aufrechten Patrioten und an den lieben Peter natürlich ebenso. herzlichst Freya
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Niederlande – 65% der Geert Wilders PVV Wähler blieben bei der EU Wahl zu Hause!Trotz Justizskandal!
https://luegenpresse2.wordpress.com/2019/05/24/niederlande-65-der-geert-wilders-pvv-waehler-blieben-bei-der-eu-wahl-zu-hausetrotz-justizskandal/
WAS WAR DA LOS?GEHT ZUR WAHL!
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Hat`s in den Niederlanden geregnet?
https://www.wetter.com/wetter_aktuell/rueckblick/niederlande/amsterdam/NL0NH0013.html
???
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Nein, geregnet hat es bestimmt nicht: Ich selbst bin gegangen und habe gleich zwei Stimmen ausgebracht, wovon eine Vollmachtstimme für meinen Sohn. Ich muss aber auch gestehen, dass ich über dies nicht erstaunt bin, da ich es schon lange im Voraus erwartete. Und Weshalb? Weil Wilders – leider, muss ich sagen – schon seit längeren Zeit ernsthafte taktische Fehler macht, und dadurch seinen Anhänger von sich verfremden lässt. Was er selbst nicht zugeben will.
Ich weiss nicht, ob die Niederländische Sprache sich für Sie deutlich genug lesen lässt, aber wenn ja: Be my guest: Ich habe inzwischen darüber mein eigenes Artikel geschrieben. Herr Helmes hat es jedenfalls gelobt:
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…!!
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…!!
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Pingback: „Das Strache-Video ist eine Straftat!“ – Aber ist es das tatsächlich? – alternativ-report.de
Wenn hier einer dumm blökt, dann sind leider SIe es. Was ist das überhaupt für ein Ton hier, Sie erbärmlicher Troll.
Ihre unqualifizierte und beleidigende Äußerung entlarvt sich als das was sie ist.
Was den ‚HAMMEL‘ angeht, sind bei Ihnen zu Haus wohl sämtliche Spiegel zerbrochen.
Hätten Sie ein Gehirn, dazu Sie zuvor eingeschaltet hätten, wäre ihnen aufgegangen, daß SÄMTLICHE (!) von Ihnen aufgeführten Punkte vorliegend in GAR keiner Weise einschlägig und relevant sind.
Wo z.B. in meinem Artikel, der sich ausschließlich mit der ‚causa Strache‘ befaßt, ist von ‚Drogenhandel an einem deutschen Bahnhof‘ die Rede?
Zitat: ‚Bei Taten, die dementsprechend <im Inland begangen werden, ist irrelevant, ob der Täter Deutscher oder Ausländer ist … ‚
Aha, ein unzweifelhaft und unbestritten auf IBIZA gedrehtes Video ist auf einmal eine ‚Im Inland‘ begangene Tat‘? So einen Mist können offenbar nur Sie glauben.
Genau so sieht es mit dem letzten Absatz aus: IBIZA = INland? Wie blöde kann man sein?
Schwafeln sie doch nicht vom Strafrecht, wenn Sie davon nicht die geringste Ahnung haben.
Nach alledem bestätigen Sie hiermit meinen Eindruck, daß Sie ganz offensichtlich überhaupt nicht über die geistigen Fähigkeiten verfügen, die Ausführungen verständig zu lesen und zu begreifen.
Verbreiten Sie ihren Mist woanders.
Das muß angesichts der „Qualität“ ihrer Äußerungen gesagt werden. Ansonsten,
auf einer solchen abwegigen und unqualifizierten Basis werde ich mit Ihnen keinerlei Diskussion führen.
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Für Straftaten, die im Ausland begangen werden, gilt zunächst gemäß dem Territorialitätsprinzip das örtlich anwendbare Strafrecht. Für besonders schützenswerte inländische (deutsche) Rechtsgüter oder international geschützte Rechtsgüter sehen §§ 5,6 StGB dennoch deutsches Strafrecht vor, unabhängig vom Ort der Tat und der Nationalität des Täters.
Beispiele für den Schutz besonderer deutscher Rechtsgüter nach § 5 StGB: Vorbereitung eines Angriffskriegs auf Deutschland, Hochverrat, Gefährdung des demokratischen Rechtsstaats, Entziehung eines Kindes, besondere Straftaten gegen die Umwelt, Organhandel
Beispiele für den Schutz internationaler Rechtsgüter nach § 6 StGB: Kernenergie-, Sprengstoff- und Strahlungsverbrechen, Angriffe auf den Luft- und Seeverkehr, Menschenhandel, unerlaubter Vertrieb von Betäubungsmitteln
Andere Taten, die im Ausland gegen einen Deutschen begangen werden, sind nach § 7 S.1 StGB ebenfalls nach deutschem Strafrecht zu beurteilen, wenn die Tat auch am Tatort mit Strafe bedroht ist oder der Ort keiner Strafgewalt unterliegt.
Beispiele: Ein deutscher Tourist wird im Urlaub in Thailand ausgeraubt. Auch dort ist Raub unter Strafe gestellt, so dass deutsches Strafrecht gilt.
Ebenso sind Auslandstaten nach deutschem Recht strafbar, wenn sie auch am Tatort mit Strafe bedroht sind und der Täter bei der Tat Deutscher war oder es nachher geworden ist, § 7 S.2 1.Alt. StGB.
Beispiel: Ein Deutscher betreibt in Paris illegalen Waffenhandel oder ein Schwede begeht in Stockholm eine schwere Körperverletzung und erhält später die deutsche Staatsangehörigkeit.
Der letzte Fall von Auslandstaten, die deutschem Strafrecht unterfallen, sind Taten, die im Ausland von Ausländern begangen werden. Ist die Tat auch am Tatort strafbedroht und wird der Täter im Inland (Bundesrepublik Deutschland) betroffen, so kommt es auf die Frage der Auslieferung an. Das deutsche Strafrecht findet nur Anwendung, wenn das Auslieferungsgesetz seine Auslieferung grundsätzlich zwar gestattet, der Ausländer aber nicht ausgeliefert wird, weil das erforderliche Auslieferungsersuchen des anderen Staates nicht gestellt oder von deutschen Behörden abgelehnt wird oder aber die Auslieferung nicht ausführbar ist, § 7 S.2. 2.Alt. StGB.
Ganz nebenbei gibt es noch :
die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) sowie zahlreiche strafrechtliche Einzelabkommen. Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte hat dementsprechend auch große Auswirkungen auf das deutsche Strafverfahren. Im neuen Vertrag von Lissabon, der nächste Woche zum 01.12.2009 in Kraft tritt, werden zudem die Vorschriften über die strafrechtliche Zusammenarbeit in der EU in den neuen Vertrag über die Arbeitsweise der EU (VAEU) integriert. Die Zusammenarbeit auf dem Gebiet von Polizei und Justiz (PJZS) ist bereits weit fortgeschritten, Beispiele dafür sind etwa:
Europol: das europäische Polizeiamt, das v.a. für die internationale Gewinnung und den Austausch von Informationen zuständig ist.
Das Europäische Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen.
Das Schengener Durchführungsübereinkommen (SDÜ), das die vereinfache Auslieferung innerhalb der Mitgliedsstaaten regelt.
Eurojust, als Einrichtung, die die Zusammenarbeit zwischen Staatsanwaltschaften und Justizen der Mitgliedsstaaten verbessern soll, insbesondere bei Schwerkriminalität.
Der europäische Haftbefehl.
Der Europäische Haftbefehl (EUHB) ist ein besonderer, für die EU-Mitgliedsstaaten vereinheitlichter Haftbefehl, der die Auslieferung von Straftätern innerhalb der EU wesentlich erleichtert. Das ersuchte Land erkennt den europäischen Haftbefehl eines anderen EU-Staates ohne weitere eigene juristische Prüfung an, nimmt den Täter auf Grundlage dieses Haftbefehls fest und überstellt ihn an das ersuchende Land. Die meisten EU-Staaten liefern auf Grundlage des EUHB auch eigene Staatsbürger an EU-Staaten aus, holen sie jedoch zur Strafvollstreckung wieder zurück in den Heimatstaat.
Die Umsetzung des EUHB in deutsches Recht wurde zunächst vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig und somit für ungültig erklärt, weil sie zu sehr in das Recht auf Auslieferungsfreiheit des Art. 16 Abs. 1 GG und die Garantie des Rechtswegs nach Art. 19 GG eingriff (BVerfG, Urteil v. 18.07.2005, Az.: 2 BvR 2236/04). Nach entsprechender Anpassung des Umsetzungsgesetzes konnte der Europäische Haftbefehl schließlich am 02.08.2006 in Kraft treten.
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Pingback: Das Attentat auf HC Strache – Willibald66's Blog/Website-Marketing24/Verbraucherberatung
Lieber cc. Ein großartiger Beitrag, der so einige Aufklärung bringt. Zumindest für diejenigen, die sich NOCH für rechtliche Sachverhalte interessieren. Du schreibst, seit Merkel habe sich der Rechtsstaat mehr und mehr aufgelöst – genau so sehe ich das auch. Wenn es heute überhaupt möglich und angesagt ist, aus einer solchen Straftat dieser Mafia-Falle noch politisch zu profitieren, weil Medien derlei Verhaltensabgründe allein mit Geschwätz legitimieren, ist das ein treffendes Beispiel dafür, wie Recht Du einfach hast.
und hier:
„Immer wieder hört man im Zusammenhang mit dem österreichischen Stracheskandal das Wort “Aufklärung”. Aufklärung wäre hier bitter nötig. Wer hat sich diese perfide Falle ausgedacht? Wer hat den Raum verwanzt? Wer sind die Auftraggeber?“
Hierzu habe ich gestern auch ein wenig recherchiert, doch vor allem fiel mir auf, das unter dem neuesten Statement von H.C.Strache bei youtube, in dem er sich kämpferisch gibt, vernichtende Kommentare stehen und zwar zu mindestens 90 Prozent. Offenbar ist es den Menschen, wenn nicht unbedingt einerlei, wer hinter der Falle steckt mindestens aber nur zweitrangig. Die Katze ist quasi für die meisten aus dem Sack und das kann leider keine Aufklärung in welcher Richtung auch immer rückgängig machen. Ich würde mich persönlich dennoch freuen, wenn Drahtzieher und Hintermänner aufgedeckt und ebenso öffentlich gemacht würden, wie man jetzt das Leben eines Strache vernichtet. Nochmals Danke für den Beitrag, ganz großes Kino ! und liebe Grüße an Dich von Freya
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Ob das Video in Spanien oder Thailand gemacht wurde, tut nichts zur Sache!
Das hieße ja alle ausländischen Straftaten wären in Deutschland nicht verfolgbar!
Ich hoffe Spiegel, Süddeutsche und evtl. Beteiligte BRD Hofnarren werden schonungslos aufgedeckt und die gesamte Story entwickelt sich zum Bumerang! Dieser zwielichtige Privat Dedektiv warb ja auf seiner Webseite( inzwischen gelöscht) sogar mit der Bundesregierung als eine seiner Kunden!
Da wird noch einiges kommen…
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Herr Heinz-Christian Strache und Der Graf wurden unter den falschen Vorwandt eines PRIVATEN TREFFEN’S IN DIE FALLE HEREIN GELOCKT und dann WURDEN Herr Heinz-Christian Strache und Der Graf UNTER DROGEN GESETZT und DAZU GEBRACHT DIESE AUSSAGEN ZU MACHEN IM DROGEN-RAUSCH !
TÄTER haben dieses Verbrechen’s sind ANTIFA-Mitglieder mit Verbindungen zur DDR-MfS-STASI und KGB und Englischen Freimaurer-Logen !!!!!
Klicke, um auf Art_2019-383_Strache-Bombe.pdf zuzugreifen
https://www.freiewelt.net/nachricht/sogar-schaeuble-haelt-geheimdienste-hinter-strache-video-fuer-moeglich-10077901/
https://www.freiewelt.net/nachricht/ex-bnd-chef-spricht-von-gezielter-wahlmanipulation-10077877/
https://www.fpoe.at/artikel/neue-silberstein-methoden-im-wahlkampf/
https://kurier.at/politik/inland/strache-video-der-schnueffler-der-auf-ibiza-regie-fuehrte/400502551
http://www.pi-news.net/2019/05/ibiza-agitprop-stecken-kurz-und-benko-hinter-der-veroeffentlichung/
http://www.pi-news.net/2019/05/ibiza-wien-muenchen-wie-die-kriminellen-mittelsmaenner-aufflogen/
https://www.bitchute.com/video/x8_aQvujebU/
https://recentr.media/cat/default/video/fp-lngst-infiltriert-stecken-insider-hinter-dem-ibiza-skandal-
Herr Heinz-Christian Strache und Der Graf wurden unter den falschen Vorwandt eines PRIVATEN TREFFEN’S IN DIE FALLE HEREIN GELOCKT und dann WURDEN Herr Heinz-Christian Strache und Der Graf UNTER DROGEN GESETZT und DAZU GEBRACHT DIESE AUSSAGEN ZU MACHEN IM DROGEN-RAUSCH !
TÄTER haben dieses Verbrechen’s sind ANTIFA-Mitglieder mit Verbindungen zur DDR-MfS-STASI und KGB und Englischen Freimaurer-Logen !!!!!
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JEDER SOLLTE JETZT STRAFANZEIGEN STELLEN GEGEN „Julian Thaler alias Julian H. (Privat-Detektiv aus München)“ und „Ramin Mirfakjrai, iranischtämmiger Rechtsanwalt in Wien (untergetaucht) STELLEN !!!! UM DADURCH VIEL MEHR DRUCK IN DIESEM STRAFERMITTELUNGSVERFAHREN ZUERZEUGEN GEGEN POLITIK, JUSITZ UND MEDIEN !!!!
http://www.pi-news.net/2019/05/ibiza-wien-muenchen-wie-die-kriminellen-mittelsmaenner-aufflogen/
Klicke, um auf Art_2019-383_Strache-Bombe.pdf zuzugreifen
http://www.pi-news.net/2019/05/ibiza-wien-muenchen-wie-die-kriminellen-mittelsmaenner-aufflogen/
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Erst Höhenflug, dann Absturz: Der Kreislauf der Schmutzigen Tricks in MEDIEN und POLITIK !
https://recentr.media/cat/news/video/erst-hhenflug-dann-absturz-der-kreislauf-der-schmutzigen-tricks
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Vielleicht haben Sie die Ausführungen nicht ganz genau gelesen… Natürlich sind ausländische Straftaten wo auch immer begangen, in Deutschland nicht strafbar.
Es sei denn…. (sh. oben bei genauerer Lektüre).
Mag sein, daß es eine irgendwie geartete ‚deutsche‘ Tatbeteiligung geben mag. An diesbezüglichen Spekulationen beabsichtige ich mich jedoch nicht zu beteiligen.
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Vielleicht erstmal den Kopf einschalten, bevor man SINNLOS anfängt rumzublöken, wie ein DUMMER Hammel und damit meint, besonders schlauer zu sein- obwohl man vom Tuten und Blasen keine Ahnung hat!!!
Internationales Strafrecht: Das Verbrechen kennt keine Grenzen
Rechtstipp vom 26.11.2009
(257)
Ob Drogenschmuggel, Kriegsverbrechen, Menschenhandel, Steuerbetrug, illegaler Waffenhandel, Geldwäsche oder Online-Betrug – sie alle sind Delikte die schon immer, und mit der Globalisierung noch mehr, auf internationaler Ebene stattfinden. Und so drängt sich stets auch die Frage auf, nach welchem Strafrecht sind die Täter zu verurteilen, müssen sie an ein anderes Land ausgeliefert werden, welche Gerichte sind zuständig und welches Land wird die Strafe vollstrecken? Nachfolgend gibt die anwalt.de-Redaktion einen Überblick über das internationale Strafrecht und die Anwendbarkeit von deutschem Strafrecht.
Wann gilt das deutsche Strafrecht?
a) Im Inland
Gemäß § 3 Strafgesetzbuch (StGB) gilt das deutsche Strafrecht zunächst für alle Taten, die im Inland, d.h. innerhalb des Staatsgebiets der Bundesrepublik Deutschland begangen werden (Territorialitätsprinzip). Zum deutschen Strafrecht zählen dabei sämtliche Normen der Bundesrepublik und der Bundesländer.
Gemäß § 9 StGB ist eine Tat dann im Inland begangen, wenn der Täter (zumindest teilweise) im Inland gehandelt hat oder wenn der Taterfolg im Inland eingetreten ist oder nach Vorstellung des Täters hätte eintreten sollen.
Beispiele: Drogenhandel an einem deutschen Bahnhof (Handlung im Inland), Drogeneinfuhr über die deutsche Grenze per Post (Taterfolg im Inland), Drogeneinfuhr wird an der Grenze durch den Zoll verhindert (Erfolg hätte im Inland eintreten sollen).
§ 4 StGB erweitert den Anwendungsbereich des deutschen Strafrechts auch auf alle Taten, die auf einem Schiff oder Luftfahrzeug begangen werden, das unter der Bundesflagge fährt oder das Staatszugehörigkeitszeichen der Bundesrepublik führen darf (Flaggenprinzip).
Beispiele: Das Kapern deutscher Schiffe in ausländischen Gewässern durch Piraten, die Entführung eines deutschen Flugzeugs während des Flugs.
Bei Taten, die dementsprechend im Inland begangen werden, ist irrelevant, ob der Täter Deutscher oder Ausländer ist. In jedem Fall ist deutsches Recht anwendbar…
Und genauso sieht das mit dem Video aus!
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