Aufkauf von Staatsanleihen durch EZB teils verfassungswidrig

(www.conservo.wordpress.com)

Eigener Bericht *)

Weitreichende Entscheidung in Karlsruhe: Der Kauf von Staatsanleihen durch die Europäische Zentralbank (EZB) verstößt gegen das Grundgesetz – zumindest in Teilen. Das ist ein historisches Urteil. Der Aufkauf von Staatsanleihen durch die EZB verstößt teilweise gegen das Grundgesetz, weil Bundesregierung und Bundestag die EZB-Beschlüsse nicht geprüft haben. Dieses Urteil verkündete das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Dienstag.

Die Beschlüsse der Notenbank seien kompetenzwidrig ergangen, entschieden die Karlsruher Richter mit dem am Dienstag verkündeten Urteil. Bundesregierung und Bundestag hätten durch ihr tatenloses Zusehen Grundrechte verletzt.

Der Senat stellte aber keine verbotene Staatsfinanzierung fest. Die aktuellen Corona-Hilfen der EZB waren jedoch nicht Gegenstand der Entscheidung. (Az. 2 BvR 859/15 u.a.)Historisches Verfassungsurteil

Das Gericht stelle erstmals in seiner Geschichte fest, dass Handlungen und Entscheidungen europäischer Organe offensichtlich nicht von der europäischen Kompetenzordnung gedeckt seien, sagte Präsident Andreas Voßkuhle bei der Urteilsverkündung. Sie könnten daher in Deutschland keine Wirksamkeit entfalten.

Das Urteil erging mit sieben zu eins Stimmen. „Bundesregierung und Deutscher Bundestag sind aufgrund ihrer Integrationsverantwortung verpflichtet, der bisherigen Handhabung der PSPP (das EZB-Aufkaufprogramm) entgegenzutreten“, heißt es in dem Urteil.

Zwischen März 2015 und Ende 2018 hatte die Notenbank rund 2,6 Billionen Euro in Staatsanleihen und andere Wertpapiere gesteckt – den allergrößten Teil über das Programm PSPP (Public Sector Purchase Programme), auf das sich das Urteil bezieht. Zum 1. November 2019 wurden die umstrittenen Käufe neu aufgelegt, zunächst in vergleichsweise geringem Umfang von 20 Milliarden Euro im Monat.

Verfassungsrichter stellen sich gegen Europäischen Gerichtshof

Über Anleihenkäufe kommt viel Geld in Umlauf, das heizt normalerweise die Inflation an. Die EZB strebt mittelfristig eine Teuerungsrate knapp unter 2,0 Prozent an. Denn stagnierende oder fallende Preise können Verbraucher und Unternehmen verleiten, Investitionen aufzuschieben. Das kann die Konjunktur bremsen.

Mit ihrem Urteil stellen sich die Verfassungsrichter gegen den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Dieser hatte dem Kaufprogramm im Dezember 2018 gegen massive Bedenken aus Karlsruhe seinen Segen erteilt. Diese Vorabentscheidung aus Luxemburg sei „schlechterdings nicht mehr nachvollziehbar“, hieß es in der Entscheidung der deutschen Verfassungsrichter.

Die Deutsche Bundesbank ist der größte Anteilseigner der EZB, mit etwas mehr als 26 Prozent. Entsprechend groß ist ihr Kaufvolumen.

EZB weitete Anleihenkäufe in Corona-Krise noch aus

Wegen der Corona-Pandemie verkündeten nur fünf der acht Richter des Zweiten Senats das Urteil. Ursprünglich sollte das schon am 24. März passieren. Der Termin musste wegen der Ausbreitung des Virus aber verschoben werden.

Um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise abzufedern, hat die EZB ihre Anleihenkäufe noch einmal deutlich ausgeweitet. Laufende Kaufprogramme wurden aufgestockt, um 120 Milliarden Euro bis Ende 2020. Dieses Geld soll vor allem in Unternehmenspapiere fließen. Ein Extra-Krisenprogramm mit 750 Milliarden Euro soll mindestens bis Jahresende laufen – und bei Bedarf „ohne Einschränkung“ ausgeweitet werden. Diese Programme waren nicht Gegenstand des Verfahrens.

Anlass für das Urteil waren vier Verfassungsbeschwerden aus den Jahren 2015 und 2016. Geklagt hatten unter anderen der frühere CSU-Vizeparteichef Peter Gauweiler sowie die Ex-AfD-Politiker Bernd Lucke und Hans-Olaf Henkel. Eine weitere Klägergruppe wurde von dem Berliner Finanzwissenschaftler Markus Kerber vertreten.

Verwendete Quellen:

www.conservo.wordpress.com       5.5.2020

Über conservo

ÜBER MICH, CONSERVO Liebe Leser, dieser Blog ist ein besonderer Blog. Er wurde 2010 von Peter Helmes gegründet, und ich führe ihn seit dem 1.11.2020 in seinem Sinne fort. Dieser Blog ist konservativ, er ist christlich, und er ist abendländisch. Allein das macht ihn in den diesen unruhigen Zeiten zu einem Exoten. „Ich bin das Licht der Welt. Wer mir nachfolgt, der wird nicht wandeln in der Finsternis, sondern wird das Licht des Lebens haben.“ (Joh 8, 12) Heute steht alles auf dem Kopf. Was früher noch galt, gilt heute nicht mehr. Grenzen wurden aufgehoben, Geschlechter abgeschafft, die traditionelle Familie ist unter Dauerbeschuss, wer am meisten Minderheitenmerkmale auf sich vereint, darf – zumindest in Deutschland – fordern, was er will. Das Christentum steht weltweit mit dem Rücken zur Wand. Lau sind sie geworden – die Christen hier im Lande, aber auch die orientalischen Christen, die sich nach der Flucht aus dem Orient hier ein neues Leben aufbauen konnten, und dennoch angesichts der Islamisierung schweigen. Finanzstarke und einflussreiche Interessengruppen unter Klaus Schwab, Bill Gates, George Soros u.v.m. setzen weltweit den Great Reset mit seiner neofeudalistischen Ökodiktatur mittels Massenmigration, Globalisierung, Plandemien und mit Hilfe gekaufter Politiker, Journalisten und „Sozialen“ Medien gegen die Interessen der Völker mit nie gekannter Brutalität durch. Die geistige und seelische Not der Menschen steigert sich tagtäglich inmitten dieser finsteren Zeit. Gerade westliche Menschen scheinen jeglichen Halt, Glauben und ihre natürliche Wehrhaftigkeit verloren zu haben. Jeder wird im Leben auf seinen Platz gestellt. Jedes Volk hat sein Schicksal und muss es in seinem eigenen Land bewältigen. Migration und der entgrenzte Einheitsmensch sind nicht unsere Bestimmung. Dennoch wird erneut versucht, dem Menschen als freiem und göttlichem Wesen unter Tarnworten wie „Solidarität“, „Vielfalt“ und „Humanität“ die teuflische Gleichheitslehre des Kommunismus aufzuerlegen. Dies ist wider die Natur und wider jedes menschliche und göttliche Gesetz. „Hütet euch vor dem Sauerteig der Pharisäer, das heißt vor der Heuchelei. Nichts ist verhüllt, was nicht enthüllt wird, und nichts ist verborgen, was nicht bekannt wird. Deshalb wird man alles, was ihr im Dunkeln redet, am hellen Tag hören, und was ihr einander hinter verschlossenen Türen ins Ohr flüstert, das wird man auf den Dächern verkünden.“ (Luk, 1 - 3) Dank Peter Helmes analysieren langjährige, hervorragende Kolumnisten, basierend auf christlichen Werten, in aller Klarheit das heutige Tohuwabohu aus verschiedensten Blickwinkeln: Die Geißel der Globalisierung, geostrategische Interessen, die Massenmigration und importierte Gewalt, das Versagen der Politiker und der Verlust unserer Werte, Kultur und Heimat. Die Kolumnen wie auch die Diskussionen sind offen, respektvoll und tabufrei; denn nur so kann man die drängenden Themen der Zeit in der Tiefe analysieren, Machtstrukturen herausarbeiten und Roß und Reiter benennen. Nur so können wir uns auf uns selbst und unsere Stärken rückbesinnen und Deutschland, unsere Heimat, verteidigen. „Wenn ihr bleiben werdet an meinem Wort, so seid ihr wahrhaftig meine Jünger und werdet die Wahrheit erkennen, und die Wahrheit wird euch frei machen.“ (Joh, 32 – 33) Nochmal: Wir stehen mit dem Rücken zur Wand. Deshalb sind unsere westlichen Wurzeln, Werte und unser Glauben nötiger denn je. Sie geben uns den Rückhalt, um aufzustehen und zu sagen: „Nein. Bis hierher und nicht weiter. Es ist jetzt genug!“ Wie schon Peter, lade ich Euch ein, alles zu kommentieren, zu korrigieren und zu kritisieren. Eine kleine Regel muss ich leider einbauen. Unterschiedliche Ansichten können durchaus in aller Härte debattiert werden. Wer jedoch andere Foristen mehrfach persönlich angeht, beleidigt oder unflätig beschimpft, wird nach einer dreimaligen Verwarnung vom Diskussionsforum ausgeschlossen. Maria Schneider Beiträge bitte an Maria_Schneider@mailbox.org Haftungsausschluß: Für die Inhalte von verknüpften Seiten übernehme ich keine Haftung. Rechtlicher Hinweis: Mit Urteil vom 12. Mai 1998 – 312 O 85/98 -, Haftung für Links, hat das Landgericht Hamburg entschieden, daß man durch das Anhängen eines Links den Inhalt der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann nur dadurch verhindert werden, indem man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert. Ich distanziere mich hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten in meinen emails und auf den Seiten der „sozialen Medien“ und mache mir diese Inhalte nicht zu Eigen. Diese Erklärung gilt für alle in und mit meiner Internetadresse/emails angebrachten Links. Die verlinkten Seiten wurden zum Zeitpunkt der Verlinkung auf mögliche Rechtsverstöße überprüft. Zu diesem Zeitpunkt waren keine Rechtsverstöße ersichtlich. Eine permanente inhaltliche Kontrolle der verlinkten Websites ist ohne konkrete Anhaltspunkte einer Rechtsverletzung nicht zumutbar. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden jedoch derartige Links umgehend entfernen. Maria Schneider 10.11.2020
Dieser Beitrag wurde unter AfD, Allgemein, CSU, EU, Europäische Kommission, Merkel, Politik, Politik Deutschland, Politik Europa, Wirtschaft abgelegt und mit , , , , , , , , , , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

23 Antworten zu Aufkauf von Staatsanleihen durch EZB teils verfassungswidrig

  1. ceterum_censeo schreibt:

    Bloomberg: „Karlsruhe gebührt Dank für EZB-Urteil – jetzt müssen Euroländer Farbe bekennen“
    Von Reinhard Werner 7. Mai 2020 – Epoch Times –

    Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe zum Anleihekauf der EZB, das am Dienstag (5.5.) veröffentlicht wurde, stellt ein Novum in der Geschichte der EU-Institutionen dar: Das BVerfG setzt sich über den EuGH hinweg und gibt den Akteuren Hausaufgaben auf.
    In einer Kurzanalyse des Urteils des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe zum EZB-Anleihenkauf für das Portal „Bloomberg“ spricht der frühere Handelsblatt-Chefredakteur Andreas Kluth von einem Richterspruch, für den dem Höchstgericht „unser Dank“ gebühre.

    Urteil von notwendiger Pedanterie gekennzeichnet

    Das Urteil möge pedantisch daherkommen, wie man es mit einer Klischeevorstellung vom Deutschen verbinde. Dennoch oder vielleicht gerade deshalb sei es „historisch“, denn zum ersten Mal habe ein nationales Höchstgericht sich über eine Erkenntnis des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hinweggesetzt.

    Das Karlsruher Gericht habe die umstrittene Praxis des „Public Sector Purchase Program“ (PSPP), so der technische Name für das umstrittene Staatsanleihekaufprogramm der EZB, nicht komplett über den Haufen geworfen.

    Allerdings habe es der deutschen Regierung, dem Bundestag und der Bundesbank ebenso wie der EZB ein Bündel an Hausaufgaben mitgegeben, die zu erfüllen seien, will man diesen Mechanismus behalten.

    Die EZB stehe nun in der Pflicht, binnen dreier Monate zu begründen, warum ihre Anleihekäufe „verhältnismäßig“ seien. Bundesregierung und Bundestag wird aufgetragen, auf das Gebaren der EZB ein Auge zu werfen. Andernfalls gäbe es keine Grundlage mehr für die Beteiligung der Deutschen Bundesbank an der Politik der „Quantitativen Lockerung“ – was einem faktischen Ende des Vorhabens insgesamt gleichkäme.

    EZB nicht gewählt – doch kann nationale Budgets beeinflussen

    Immerhin hätte das Bundesverfassungsgericht die EZB vom Vorwurf freigesprochen, sie erweitere eigenmächtig ihre Kompetenzen, indem sie die Grenze zwischen Geld- und Wirtschaftspolitik verwische und dass die Anleihenkäufe einem getarnten Bemühen gleichkämen, Geld zu drucken, um Regierungsdefizite zu finanzieren. Die Regierungen hätten lange genug in Eigenregie den Ungleichgewichten innerhalb der Eurozone entgegenwirken können.
    Das Urteil lege aber Wert auf Verhältnismäßigkeit und demokratische Legitimation, die zu kurz zu kommen drohe.

    Die EZB sei nicht gewählt und agiere unabhängig. Dennoch tragen die Nationalbanken das Risiko für mögliche Verluste infolge von Schritten der EZB, die sie nachvollziehen müssten – und am Ende die Regierung, die im schlimmsten Fall dafür mit Budgetmittel geradestehen müsste. Darüber hätte der Bundestag entscheiden müssen, um der Praxis die Legitimation durch die Wähler zu verleihen. Dies sei jedoch nicht geschehen.
    Die EZB würde potenziell die Budgetsouveränität der Mitgliedstaaten unterhöhlen, was nicht Bestandteil europäischer Verträge sei und auch nicht auf lediglich europäischer Ebene geheilt werden könne – weil die EU „sich nicht zu einem Bundesstaat entwickelt hat“. Deshalb, so das Urteil, seien Spannungen, die sich aus dem Design der Europäischen Union ergeben, in einer kooperativen Art und Weise zu lösen.
    Euro-Länder müssen Farbe bekennen

    Die Botschaft aus Karlsruhe laute, dass es nicht zum Dauerzustand werden könne, über Umwegkonstruktionen wie EZB-Politik oder Europäischem Stabilitätsmechanismus (ESM) Rettungs- und Erhaltungsmaßnahmen zugunsten des Euro an den Parlamenten vorbei zu betreiben, obwohl sie potenziell deren Budgethoheit berühren.
    „Wenn Ihr den Euro dauerhaft retten wollt“, so laute der Auftrag der Richter, „dann schreibt neue Regeln in die europäischen Verträge und erklärt sie den Wählern.“
    Sollten einige Euro-Länder aber nicht bereit sein, eine vollständige Währungsunion zu akzeptieren, die auch gemeinsame Schuldenhaftung und ein gemeinsames Budget beinhalte, dann müssten sie so ehrlich sein, dies offen zu sagen.
    In diesem Fall müsse man über eine schrittweise und vorsichtige Entflechtung der Eurozone in ihrer heutigen Form sprechen.

    Gefällt 1 Person

  2. ceterum_censeo schreibt:

    Halterhaftung und Rundum-Blitzer: Autofahrer-Abzocke dreister als gedacht

    Mußte ja so kommen: NICHTS anderes ist der Zweck der KLAMMHEIMLICH unter dem Deckmantel der beginnenden ‚Corona‘ – Hysterie von BuntesTag u. BunTesrat durchgezogenen sog. ‚StVO – Novelle‘: ABZOCKE, ABZOCKE,
    und nochmal ABZOCKE!”
    Und dazu : haufenweise schon bei geringsten ‚Überschritungen‘ Führerscheine zuhauf einzu kassieren (=”Fahrverbote”) –
    Ein richtig schönes ‚GRÜNES‘ Kuckucksei, das uns der erbärmliche Milliardenversenker SCHEUERLAPPEN da ins Nest gelegt hat! WIDERSTAND ist angesagt.

    JouWatch schreibt jetzt dazu weiter:

    Berlin – Mit seiner Autofahrer-Abzocke per Neuauflage des Bußgeldkataloges geht der Staat neue Wege: Nicht nur kosten Geschwindigkeitsübertretungen oder Rotlichdelikte künftig drastisch mehr; sie werden auch lückenloser überwacht: Weil immer noch zu viele Verkehrsteilnehmer nicht persönlich ermittelt werden können, werden nun andere Saiten aufgezogen.

    Weil bei bundesweit jährlich rund einer Million Tempo-, Abstands- und Rotlichtverstößen die Verantwortlichen nicht ermittelt werden konnten – weder Fahrer noch Halter, wenn etwa das Kennzeichen nicht feststellbar ist -, sollen neue technische Hilfsmittel zum Tragen kommen: Ab sofort soll, wie „Bild“ berichtet, auch das berüchtigte „Blitzen von hinten“ erlaubt werden.

    Was in Nachbarländern Deutschlands – etwa der Schweiz oder Frankreich – bereits gang und gäbe ist, wird dann auch auf deutschen Straßen Alltag. Die neueste Generation der Blitzer-Säulen hat die Technik bereits implementiert, bislang wurde sie nur noch nicht angewandt. Da aber bei den Frontfotos oftmals das Kennzeichen verdeckt oder nicht lesbar ist (oder der Fahrer mit verspiegelter Folie, Sprays oder anderen Methoden das vordere Nummernschild unkenntlich macht), soll nun über ein nachgeführtes Foto von hinten für mehr Klarheit gesorgt werden.

    Höhere Strafen, mehr Kontrollen
    Damit nicht genug: Ab sofort sollen, wenn der Fahrer nicht ermittelbar ist (oder über Wahrnehmung des Zeugnisaussage-Verweigerungsrechts des Halters nicht mitgeteilt wird), die Fahrzeughalter für mit ihren PKW begangene Verstöße haften. Die Forderung hatten namhafte Experten, etwa der Verkehrsprofessor Dr. Dieter Müller von der Hochschule der Sächsischen Polizei(!), seit längerem erhoben.

    Wie erst jetzt bekannt wurde, haben die Verkehrsminister diese einschneidenden Änderungen bereits Ende März beschlossen – weitgehend unbemerkt von der voll und ganz auf die Corona-Pandemie fokussierten Öffentlichkeit.

    Die empfindlichen Strafverschärfungen durch die neue StVO, die Punkte und Fahrverbote schon bei erheblich niedrigschwelligeren Übertretungen vorsieht, sind somit nur ein Teil der Hiobsbotschaft für Autofahrer; der andere Teil ist, dass künftig weit öfter als bislang durchgegriffen wird. (DM) —-

    Übrigens – Der oben abgebildete ‚Blitzeranhänger‘ ist angesichts des ‚roten Auges‘ irgendwie noch als ‚Blitzer‘ zu erkennen.
    Viel perfider ist die inzwischen auch mehr und mehr flächendeckend eingesetzte Technik des sog. ‚Einseiten‘ – Meßgeräts. Aufgrund anderer Technik ‚blitzt‘ dies überhaupt nicht mehr, sondern arbeitet mit der Messung von ‚Helligkeitsunterschieden‘.

    Folge: der ‚Erwischte‘ merkt zunächst gar nichts davon, ‚geblitzt‘ worden zu sein, sondern erfährt von seinem ‚Glück‘ u.U. erst Wochen später, nämlich wenn der Bußgeldbescheid kommt.

    Und diese Dinger gibt es teilweise auch eingebaut in spezielle Anhänger, oder aber diese Dinger – vollständig ‚mobil‘ – stehen abseits der Straße nach Wegelagererart und Heckenschützenmanier hinter irgendwelchen Hecken. Perfide, so in großem Umfang Hetzjagd(!) auf Aurofahrer zu machen und Autofahren mittels der ’neuen‘ Regelungen geradezu zu kriminalisieren.

    Aber dafür noch mehr Narrenfreiheit für Radfahrer – ersichtlich und eingestandenermaßen ein Lieblingsprojekt des wohl mittlerweile auch tiefgrün angestrichenen Scheuerlappens. (cc.)

    Gefällt 1 Person

    • Habicht schreibt:

      Wir schleichen so vor uns hin, nichts zu suchen war unser Sinn. Der Scheuer mag halt Schneckentempo, wenn er in seiner Staatskarosse gefahren wird. Wir sind dann genau identifizierbar, nicht wie die Pass wegwerfenden Asyschätzchen, die an mehreren Orten Sozialgeld abfassen, mit immer mehr erfundenen Identitäten.

      Like

  3. Ulfried schreibt:

    Lieber Peter,
    bitte bring diesen Beitrag von mir, mit dem ich mich an alle hier wende. Bitte lest das genau und spendet an:
    DIE DEUTSCHEN KONSERVATIVEN e. V.
    https://www.konservative.de/
    Hier der Wortlaut von Peter Siegerist an mich:
    Sehr geehrter lieber…Ulfried,
    das wird von fast allen Medien verschwiegen: Der grüne Höhenflug wurde bei den bayerischen Kommunalwahlen gestoppt. Grünen- Chef Habeck, der sich schon als Bundeskanzler sah, hat kräftig einen auf die Mütze bekommen. Die CSU ist als klarer Wahlsieger hervorgegangen und kehrt allmählich zu alter Stärke zurück…“
    Ich mache es kurz:
    Die DIE DEUTSCHEN KONSERVATIVEN e. V.
    haben den „grünen“ schon mal eine Bundestagswahl verhagelt mit Joachim Siegerist und Peter Helmes. Damals war die Kampagne auf die Pädophilie der „grünen“ ausgerichtet und hatte vollen Erfolg. Und sind jetzt wie damals gilt es diesen Neo- Faschismus zu bekämpfen und da stehen die
    DIE DEUTSCHEN KONSERVATIVEN e. V. an vorderster Front.
    Die beiden Aufklärungs- Broschüre von Peter Helmes über die „grünen:
    „DEUTSCHLAND VERRECKE“ und „DAS THEATER UM GRETA UND DIE KLIMA- HYSTERIE“ müssen gedruckt und verbreitet werden. Joachim Siegerist:
    „WIR KÖNNEN DIE GRÜNEN KLEINER BEKOMMEN WENN WIR JETZT NICHT AUFGEBEN“
    Hier schreibt Peter Helmes klar und deutlich:
    „Corona und die (geplante?) Zerstörung, unserer Gesellschaftsordnung“
    Von Peter Helmes:
    Die Virus-Pandemie zeigt: Die „Große Transformation“ ist die schlimmste und gefährlichste politisch-ideologische Irrlehre seit Hitler und Stalin
    Warum traf uns – wie ein Blitz aus heiterem Himmel – die Corona-Pandemie als neues Mittel finsterer Mächte, unsere demokratischen Staatsstrukturen, unsere freie Gesellschaft und unser Wirtschaftssystem mit seiner bewährten Sozialen Marktwirtschaft zu stürzen und durch global ausgerichtete freiheitsvernichtende autoritäre Regierungsformen zu ersetzen?

    DIE DEUTSCHEN KONSERVATIVEN e. V. brauchen jetzt dringende Unterstützung.
    Ich habe bereits gespendet und ihr alle hier bei CONSERVO könnt das auch unter:
    Spendenkonto:
    Deutsche Postbank
    IBAN.: DE 86 2001 0020 0033 3332 05
    BIC.: PBNKDEFF
    Stichwort: SONDERSPENDE
    Ich kann euch allen versichern, daß die Spende gut angelegtes Sponsoring ist für unser Deutschland.
    Ich selbst bin mit den DIE DEUTSCHEN KONSERVATIVEN e. V.
    seit vielen Jahren verbunden. Jetzt gilt es! Bitte helft! Patriotismus besteht nicht nur aus Worten…
    L. G. Ulfried

    Gefällt 2 Personen

    • Ingrid schreibt:

      Dieses Schreiben habe ich auch bekommen lieber Ulfried und auch von mir wird wieder eine Spende kommen.
      Die Deutschen Konservativen werden jetzt noch dringender gebraucht, denn wenn ich mir anschaue was in den letzten Wochen so über uns gekommen ist, mit Entlassungen und Pöstchengeschachere und mit den ganzen Beschlüssen der Fünferbande, dann muss man sagen, diese Leute gehören alle vor Gericht, weil sie unser Grundgesetz mit Füssen treten und ihr Volk verachten und in Haft nehmen.
      Danke Ulfrid für den Tipp, denn damit honorieren wir auch Peters ganze schwere Arbeit, die er für uns und besonders für unser geliebtes Vaterland macht.

      Liebe Grüße an euch
      Ingrid

      Gefällt 1 Person

      • conservo schreibt:

        @ Ingrid, Ulfried: Ihr Lieben, Ihr wißt, daß ich noch niemals für mich (oder conservo) um eine Spende gebeten habe – schon deshalb, weil ich conservo „frei“ halten möchte von jeder Einflußnahme, also keine Spende, keine Anzeigen, kein Honorar für mich.

        Aber ich bitte um Spenden für die Deutschen Konservativen und danke Euch für das schon Geleistete. Wir brauchen dieses Geld dringend.

        Vielen herzlichen Dank für Deinen Aufruf, lieber Ulfried, den ich nachher veröffentlichen werde.

        Herzliche Grüße an Euch!
        Peter

        Like

  4. Semenchkare schreibt:

    OT !!
    **************

    SPD-Abgeordneter Johannes Kahrs legt Bundestagsmandat nieder

    Berlin – Der Chefhaushälter der SPD-Bundestagsfraktion, Johannes Kahrs, hat in der SPD-Fraktionssitzung am Dienstag angekündigt, sein Bundestagsmandat und sämtliche Ämter etwa als Obmann im Haushaltsausschuss und als Sprecher des Seeheimer Kreises niederlegen zu wollen. Das berichten die „Rheinische Post“ und die „Bild“ (Mittwochausgaben) unabhängig voneinander unter Berufung auf Fraktionskreise. Laut Berichten reagierte Kahrs damit auf die Entscheidung von Fraktionschef Rolf Mützenich sowie des Fraktionsvorstandes, die bisherige Fraktionsvizechefin Eva Högl für das Amt der Wehrbeauftragten zu nominieren.

    Der 56-jährige Kahrs hatte selbst Interesse an dem Amt bekundet, das derzeit noch der SPD-Politiker Hans-Peter Bartels innehat. Auch Bartels wollte das Amt weiter ausüben. Kahrs ist seit 1998 Mitglied des Deutschen Bundestages.

    So zumindest die offizielle Version. Es geht nämlich auch das Gerücht, dass Kahrs bei seinem juristischen Staatsexamen geschummelt haben soll. Der Youtuber Kilic soll das während eines Telefongespräches angeblich aus dem Politiker herausgekitzelt haben. Ob das allerdings wahr ist, muss wohl noch bezweifelt werden. (Quelle: dts)

    https://www.journalistenwatch.com/2020/05/05/spd-abgeordneter-johannes/

    …!!

    Gefällt 2 Personen

    • volksvertreter schreibt:

      Da hat wohl einer noch die Gaddafi Bilder im Kopf?

      Gefällt 1 Person

      • ceterum_censeo schreibt:

        Schau mal nach neben an: da ist KOPF AB – Verdient, erbärmlicher K.

        Like

      • ceterum_censeo schreibt:

        Übrigens …….

        Die AfD geht bei der Wehrbeauftragten-Wahl am Donnerstag mit einem eigenen Kandidaten ins Rennen. Gegen die SPD-Kandidatin Eva Högl tritt der Abgeordnete Gerold Otten an. Die Ehefrau von Klaus-Peter Bartels, Susanne Gaschke, trat derweil aus der SPD aus.

        Die AfD geht bei der Wehrbeauftragten-Wahl am Donnerstag mit einem eigenen Kandidaten ins Rennen. Gegen die SPD-Kandidatin Eva Högl werde der Abgeordnete Gerold Otten antreten, teilte die AfD-Bundestagsfraktion am Mittwoch mit. Der 64-jährige Otten hatte im vergangenen Jahr bereits dreimal erfolglos als Bundestagsvizepräsident kandidiert. Der ehemalige langjährige Berufssoldat ist Mitglied des Bundestags-Verteidigungsausschusses.

        Am Donnerstag soll der Bundestag den neuen Wehrbeauftragten wählen. Benötigt wird die sogenannte Kanzlermehrheit von 355 Stimmen. Högl soll den bisherigen Amtsinhaber Klaus-Peter Bartels ablösen, dessen Amtszeit im Mai ausläuft.

        Krach in der SPD-Fraktion

        Die Besetzung des Postens hatte für erhebliche Spannungen in der SPD-Fraktion gesorgt. Bartels, der seit fünf Jahren Wehrbeauftragter ist, hatte Interesse an einer weiteren Amtszeit signalisiert. Auch der SPD-Politiker Johannes Kahrs hatte sein Interesse an dem Amt deutlich gemacht. Kahrs legte schließlich aus Protest gegen die Entscheidung der SPD-Fraktionsführung für Högl am Dienstag sein Bundestagsmandat nieder.
        (Na ja …, cc.)

        Postengeschacher unqualifizierter Parteisoldaten……..(Epoch Times)

        Gefällt 1 Person

    • Berti schreibt:

      Na und?
      Ein spd-„Staubbeutelchen“ weniger im Reichstag…

      Gefällt 1 Person

  5. Semenchkare schreibt:

    EZB…
    Mit einer Vorbestaften als Chefin, na toll!

    Fahrlässigjkeit! Mhmmmm.

    *******************************************************
    Gericht spricht Lagarde der Fahrlässigkeit schuldig

    Ein Sondergericht in Paris hat die IWF-Chefin der Fahrlässigkeit in ihrem früheren Amt als Wirtschaftsministerin schuldig gesprochen. Eine Strafe erhält sie aber nicht.

    Der Strafprozess gegen Christine Lagarde geht mit einem Schuldspruch für die Chefin des Internationalen Währungsfonds (IWF) zu Ende. Die Richter vom Sondergericht für amtierende und ehemalige Amtsinhaber sahen es als erwiesen an, dass die 60-Jährige in ihrem früheren Amt als französische Finanz- und Wirtschaftsministerin fahrlässig gehandelt hat.

    Von einer Strafe sahen die Richter aber ab und begründeten dies mit der „Persönlichkeit“ Lagardes, ihrem „internationalen Ansehen“ und der Tatsache, dass Lagarde 2007 und 2008 mit der internationalen Finanz- und Wirtschaftskrise zu kämpfen hatte. …

    https://www.zeit.de/wirtschaft/2016-12/iwf-chefin-christine-lagarde-der-fahrlaessigkeit-schuldig-gesprochen
    **********************************************

    Die Frau ist zudem Juristin und keine studierte oder praxiserfahrene Ökonomin/Bankerin.

    Gefällt 2 Personen

  6. volksvertreter schreibt:

    Das kam gerade rein.
    Weiß leider nicht wie zuverlässig diese Nachricht ist.
    Vielleicht wisst ihr mehr ,und könnt eine Info dazu geben.

    Der Immunitätsausweis kommt! Wer zukünftig am öffentlichen Leben teilnehmen will, wer arbeiten gehen will, benötigt den Immunitätsausweis. Bei Zuwiderhandlung kann es zu Zwangsquarantäne kommen! Das ist die Impflicht durch die Hintertür! Entweder wir impfen uns alle, oder dürfen nicht mehr „mitspielen“!

    AUFWACHEN!

    Wer keine Immunität durch Impfung nachweisen kann verliert seine Grundrechte! Das bedeutet Impfpflicht. Diese soll am 15.5.2020, also bereits in 2 Wochen verabschiedet werden!

    Im Eilverfahren boxt Jens Spahn die „Ergänzung“ des Infektionsschutzgesetzes durch! Die Vorlage liegt bereits beim Ethikrat.

    Und nun der nächste Hammer: Der Immunitätsausweis wird eine Handy-App sein, eine Kölner Firma entwickelt diese bereits, und das, schon bevor das Gesetzt durch den Bundestag ist! Somit hat sich sdas Thema „Dann lass ich mein Handy halt zu Hause, wenn die mich tracken wollen“ auch erledigt. Alles scheint bis ins kleinste Detail vorbereitet. So wechselt zum Beispiel auch der Präsident des Bundesverfassungsgerichtes zum 06.05.2020. Neuer Präsident wird der umstrittene, lobbynahe Stephan Harbarth.
    Sein bisher größter Coup: In der Kanzlei Shearman & Stirling, in der Harbarth zunächst Anwalt und dann Miteigentümer war, wurde der größte Steuerbetrug der deutschen Geschichte, der Cum-Ex-Milliarden-Trick, zur juristischen Reife gebracht.

    Dieses Tempo, diese Dynamik, alles wirkt bis ins kleinste Detail vorbereitet.

    Willkommen in der Corona Diktatur!

    Und jetzt noch etwas Science Fiction zum Abschluss: Man arbeitet seit einigen Jahren an RNA-Impfstoffen, d.h. Impfen mit Genen! Und wisst ihr, auf welcher Basis der Corona Impfstoff entwickelt wurde? Richtig, als RNA-Impfstoff, der erste seiner Art und praktisch ohne Testphase!

    Sämtliche Quellen findet ihr am Ende!

    Die Gesetzesergänzung im Wortlaut:

    Laut Änderung von § 28 Abs. 1 Satz 3 des Infektionsschutzgesetzes (Artikel 1 Nr. 20 Buchst. a):
    wird § 28 wie folgt geändert:
    a) In Absatz 1 Satz 3 werden die folgenden Sätze eingefügt:
    „Bei der Anordnung und Durchführung von Schutzmaßnahmen nach den Sätzen 1 und 2 ist in angemessener Weise zu berücksichtigen, ob und inwieweit eine Person, die eine bestimmte übertragbare Krankheit, derentwegen die Schutzmaßnahmen getroffen werden, nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft wegen eines bestehenden Impfschutzes oder einer bestehenden Immunität nicht oder nicht mehr übertragen kann, von der Maßnahme ganz oder teilweise ausgenommen werden kann, ohne dass der Zweck der Maßnahme gefährdet wird. Soweit von individualbezogenen Maßnahmen abgesehen werden soll oder Ausnahmen allgemein vorgesehen werden, hat die betroffene Person durch eine Impf- oder Immunitätsdokumentation nach § 22 oder ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen, dass sie die bestimmte übertragbare Krankheit nicht oder nicht mehr übertragen kann.“

    Quellen:
    https://www.deutschlandfunk.de/covid-19-medien-spahn-bittet-ethikrat-um-stellungnahme-zu.1939.de.html?drn:news_id=1126800

    https://www1.wdr.de/nachrichten/themen/coronavirus/immunitaet-ausweis-app-100.html

    Unternehmens-Lobbyist als Hüter des Grundgesetzes?

    https://www.pharmazeutische-zeitung.de/ausgabe-212018/impfen-mit-genen/?fbclid=IwAR0s1mMZQ_P_D5Oeo0OST40W3zVr2RQTG4dZGrBnsvhvxVSyZY1I-MytGoQ

    https://www.quarks.de/gesundheit/so-lange-braucht-die-entwicklung-eines-coronavirus-impfstoffs/

    Gefällt 3 Personen

    • Kaa schreibt:

      WAs wurde Spahn dafür bezahlt von Konzernen oder fragwürdigen Organisationen, dass er das auf Biegen und Brechen durchboxen will? Der Mann ist zum Kotzen, nicht weil er schwul ist, sondern weil er uns Menschen schon als Ersatzteillager betrachtet und der schlimmste Gesundheitsminister den wir je hatten.

      Like

    • Semenchkare schreibt:

      Je mehr ich lese je mehr fühle ich mich in „Akte X“ hinein versetzt.

      Gefällt 2 Personen

    • ceterum_censeo schreibt:

      ……
      wie ich in der Nachbarrubrik (//conservo.wordpress.com/2020/05/05/nein-corona-ist-keine-grippe/#comment-62520)
      schon angemerkt habe, soll daraus wohl – vorerst – nichts werden.(sh. nachstehend)
      Tatsächlich aber war das dem von Frau Spahn.ferkel eingebrachten Gesetzesentwurf vorgesehen, den ich auch bereits in einer weiteren Rubrik verlinkt hatte:

      Gesetzentwurf:
      /www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/S/Entwurf_Zweites_Gesetz_zum_Schutz_der_Bevoelkerung_bei_einer_epidemischen_Lage_von_nationaler_Tragweite.pdf

      Sh.dort u.a.:
      Eine Immunitätsdokumentation soll künftig analog der
      Impfdokumentation (auch zusammen in einem …..
      ——
      Witd aber wohl vorläufig nichts …..

      Spahn verzichtet vorerst auf Regelung zu Corona-Immunitätsausweis
      Epoch Times 4. Mai 2020 – https://www.epochtimes.de/politik/deutschland/spahn-verzichtet-vorerst-auf-regelung-zu-corona-immunitaetsausweis-a3231296.html

      Die Sache mit Harbarth freilich wird programmgemäß durchgezogen und ist, wie es in einem anderen Blog zuweilen heißt, ‚gefickt eingeschädelt‘.

      Daß H. Ende 2018 ins BverfG ‚gehievt‘ wurde, zunächst als VizePräsident, und nun die Nachfolge als Präsident antreten soll, ist auch eins der MerKILL’SSchen Ungeheuerlichkeiten.

      In äußerst übler Erinnerung ist mir die unsägliche Rede, im Dezember 2018 in der Debatte zu dem ungeheuerlichen ‚Migrationspakt‘.

      Abscheulich – ein äußerst übler Parteigänger und Speichellecker MerKILL’SS. Aber mit dieser unsäglichen Rede (auch damals hier bereits alles dokumentiert) wollte er sich sicher nochmals nachhaltig bei seinem Frauchen für den Posten empfehlen und bedanken……..

      Gefällt 2 Personen

  7. uwe.roland.gross schreibt:

    Hat dies auf uwerolandgross rebloggt.

    Like

  8. Pingback: Hammer-Urteil : Aufkauf von Staatsanleihen durch EZB teilweise verfassungswidrig ! | 99 Thesen

Kommentare sind geschlossen.