Ist Deutschland souverän? – Die immer wieder neu gestellte Frage

(www.conservo.wordpress.com)

Von Peter Helmes

Wie steht es wirklich um unsere Souveränität?

In meiner mehr als 50-jährigen publizistischen Tätigkeit dürfte wohl kaum ein Monat vergangen sein, in dem mir nicht die Frage – in verschiedenen Textvarianten – nach der Souveränität der Bundesrepublik Deutschland begegnet ist. Meist geht es den Fragestellern um das (vermeintliche?) Besatzungsstatut unserer Republik, um angebliche „Geheime Verträge“ mit den USA bzw. den Siegermächten und um „(zwangsweise) Unterschriften unter einen Vertrag, die jeder Bundeskanzler leisten müsse und in dem eine Unterwerfung unter die Siegermächte festgeschrieben“ sei.

Mit dem „Zwei-plus-Vier-Vertrag“ hat die Bundesrepublik Deutschland 1990 zwar offiziell die volle Souveränität erlangt. Auch die Rechtswissenschaftliche Literatur geht von der weitgehenden Erledigung allen Besatzungsrechts aus. Aber wie steht es nun wirklich um die Souveränität Deutschlands? Und wie ist die Aussage von Wolfgang Schäuble, Deutschland ist „seit dem 8. Mai 1945 zu keinem Zeitpunkt mehr voll souverän gewesen“, zu verstehen?

Das Thema wirft viele Fragen auf. Zu keinem Thema wurde so viel Unsinn – von allen Seiten – veröffentlicht wie zu diesem. Die Spekulationen schießen ins Kraut, der Laie ist überfordert. Auch ich als Nicht-Jurist könnte die damit verbundenen Fragen nicht fach- und sachgerecht beantworten. Ich bin also auf fachkundige Hilfe angewiesen.

Rechtzeitig vor dem diesjährigen „Tag der Deutschen Einheit“ erschien nun ein Buch, das diese Fragen beantwortet. Geschrieben von einer Volljuristin und mit vielen Dokumenten unterlegt, wird die gesamte schwer überschaubare Materie des Besatzungsrechts analysiert und bewertet. Gerade deshalb ist es auch für den juristischen Laien wertvoll.

Das Buch liest sich gut und ist auch deshalb ein Gewinn, weil die Autorin in klarem, gut verständlichem Deutsch schreibt – unter Vermeidung von Fremdwörtern und der meist „Amtsdeutsch-beladenen Juristensprache“, die die Lektüre Rechts-bezogener Bücher und Artikel meist so schwierig macht.

Das Buch geht der kaum überschaubaren Materie des Besatzungsrechts nach und beantwortet Fragen zur staats- und völkerrechtlichen Lage Deutschlands. Die Kernfrage erschließt sich jedermann:

  • Ist Deutschland souverän?
  • Gilt das Besatzungsrecht immer noch – und wenn ja, welches?

Daraus ergeben sich weitere Fragen, z.B.:

• Ist die BRD ein Staat?

• Ist die BRD eine Firma oder eine GmbH?

• Ist die BRD eine GmbH, weil sie im UPIK-Datensatz eingetragen ist?

• Ist die BRD eine GmbH, weil es im Handelsregister des AG Frankfurt/Main unter der Nummer HRB 51411 eine BRD-GmbH gibt?

• Hat die Vereinigung der BRD mit der DDR nicht stattgefunden, und ist die BRD im Jahre 1990 erloschen?

• Haben deutsche Grundeigentümer im Jahre 2016 ihr Eigentum an ihren Grundstücken verloren?

• Gibt es das Deutsche Reich, und wo befindet es sich?

• Ist die Verfassung des Deutschen Reiches von 1871 unsere Verfassung?

• Ist die Verfassung des Deutschen Reiches von 1919 unsere Verfassung?

• Ist die Verfassung der DDR unsere Verfassung?

• Ist das Grundgesetz die Verfassung der BRD?

• Gilt in der BRD auch heute noch Besatzungsrecht?

• Gilt gemäß Art. 139 GG weiterhin das Besatzungsrecht?

• Befinden sich die NATO-Truppen aufgrund des Besatzungsrechtes in der BRD?

• Gibt es einen Friedensvertrag, der den Zweiten Weltkrieg beendet?

• Befindet sich die BRD daher noch im Krieg mit den genannten Staaten?

• Ist die BRD ein Feindstaat gemäß der Charta der Vereinten Nationen?

Wie „heiß“ das Thema ist, ersieht man im Übrigen auch aus der Vorbemerkung des Verlages, die damit einen Einblick in die verschärften Zensurmaßnahmen dieser Republik freigibt:

„Dieses Buch ist vor Drucklegung dahingegen geprüft worden, dass weder Inhalt noch Aufmachung irgendwelche BRD-Strafgesetze verletzen oder sozialethische Verwirrung unter Jugendlichen auslösen.“

Daß dieses Buch in einem Verlag erscheint, der nicht gerade zur Speerspitze der derzeit herrschenden „political correctness“ zählt, läßt auf eine Lektüre hoffen, die unvoreingenommen und frei ist von „vorgeschriebenen“ Meinungen.

Diese Erwartung wird voll erfüllt.

Geschrieben am Tag der Deutschen Einheit, 3. Oktober 2020, Peter Helmes

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VAWS-Pressebüro, „Das aktuelle »Besatzungsrecht« in Deutschland und die Souveränitätsfrage“, ISBN 978-3-927773-76-9. Preis: 24,80 €.  (https://www.klosterhaus-versand.de/vaws-pressebuero-das-aktuelle-besatzungsrecht-in-deutschland-und-die-souveraenitaetsfrage.html)

(www.conservo.wordpress.com    3.10.2020)

Über conservo

ÜBER MICH, CONSERVO Liebe Leser, dieser Blog ist ein besonderer Blog. Er wurde 2010 von Peter Helmes gegründet, und ich führe ihn seit dem 1.11.2020 in seinem Sinne fort. Dieser Blog ist konservativ, er ist christlich, und er ist abendländisch. Allein das macht ihn in den diesen unruhigen Zeiten zu einem Exoten. „Ich bin das Licht der Welt. Wer mir nachfolgt, der wird nicht wandeln in der Finsternis, sondern wird das Licht des Lebens haben.“ (Joh 8, 12) Heute steht alles auf dem Kopf. Was früher noch galt, gilt heute nicht mehr. Grenzen wurden aufgehoben, Geschlechter abgeschafft, die traditionelle Familie ist unter Dauerbeschuss, wer am meisten Minderheitenmerkmale auf sich vereint, darf – zumindest in Deutschland – fordern, was er will. Das Christentum steht weltweit mit dem Rücken zur Wand. Lau sind sie geworden – die Christen hier im Lande, aber auch die orientalischen Christen, die sich nach der Flucht aus dem Orient hier ein neues Leben aufbauen konnten, und dennoch angesichts der Islamisierung schweigen. Finanzstarke und einflussreiche Interessengruppen unter Klaus Schwab, Bill Gates, George Soros u.v.m. setzen weltweit den Great Reset mit seiner neofeudalistischen Ökodiktatur mittels Massenmigration, Globalisierung, Plandemien und mit Hilfe gekaufter Politiker, Journalisten und „Sozialen“ Medien gegen die Interessen der Völker mit nie gekannter Brutalität durch. Die geistige und seelische Not der Menschen steigert sich tagtäglich inmitten dieser finsteren Zeit. Gerade westliche Menschen scheinen jeglichen Halt, Glauben und ihre natürliche Wehrhaftigkeit verloren zu haben. Jeder wird im Leben auf seinen Platz gestellt. Jedes Volk hat sein Schicksal und muss es in seinem eigenen Land bewältigen. Migration und der entgrenzte Einheitsmensch sind nicht unsere Bestimmung. Dennoch wird erneut versucht, dem Menschen als freiem und göttlichem Wesen unter Tarnworten wie „Solidarität“, „Vielfalt“ und „Humanität“ die teuflische Gleichheitslehre des Kommunismus aufzuerlegen. Dies ist wider die Natur und wider jedes menschliche und göttliche Gesetz. „Hütet euch vor dem Sauerteig der Pharisäer, das heißt vor der Heuchelei. Nichts ist verhüllt, was nicht enthüllt wird, und nichts ist verborgen, was nicht bekannt wird. Deshalb wird man alles, was ihr im Dunkeln redet, am hellen Tag hören, und was ihr einander hinter verschlossenen Türen ins Ohr flüstert, das wird man auf den Dächern verkünden.“ (Luk, 1 - 3) Dank Peter Helmes analysieren langjährige, hervorragende Kolumnisten, basierend auf christlichen Werten, in aller Klarheit das heutige Tohuwabohu aus verschiedensten Blickwinkeln: Die Geißel der Globalisierung, geostrategische Interessen, die Massenmigration und importierte Gewalt, das Versagen der Politiker und der Verlust unserer Werte, Kultur und Heimat. Die Kolumnen wie auch die Diskussionen sind offen, respektvoll und tabufrei; denn nur so kann man die drängenden Themen der Zeit in der Tiefe analysieren, Machtstrukturen herausarbeiten und Roß und Reiter benennen. Nur so können wir uns auf uns selbst und unsere Stärken rückbesinnen und Deutschland, unsere Heimat, verteidigen. „Wenn ihr bleiben werdet an meinem Wort, so seid ihr wahrhaftig meine Jünger und werdet die Wahrheit erkennen, und die Wahrheit wird euch frei machen.“ (Joh, 32 – 33) Nochmal: Wir stehen mit dem Rücken zur Wand. Deshalb sind unsere westlichen Wurzeln, Werte und unser Glauben nötiger denn je. Sie geben uns den Rückhalt, um aufzustehen und zu sagen: „Nein. Bis hierher und nicht weiter. Es ist jetzt genug!“ Wie schon Peter, lade ich Euch ein, alles zu kommentieren, zu korrigieren und zu kritisieren. Eine kleine Regel muss ich leider einbauen. Unterschiedliche Ansichten können durchaus in aller Härte debattiert werden. Wer jedoch andere Foristen mehrfach persönlich angeht, beleidigt oder unflätig beschimpft, wird nach einer dreimaligen Verwarnung vom Diskussionsforum ausgeschlossen. Maria Schneider Beiträge bitte an Maria_Schneider@mailbox.org Haftungsausschluß: Für die Inhalte von verknüpften Seiten übernehme ich keine Haftung. Rechtlicher Hinweis: Mit Urteil vom 12. Mai 1998 – 312 O 85/98 -, Haftung für Links, hat das Landgericht Hamburg entschieden, daß man durch das Anhängen eines Links den Inhalt der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann nur dadurch verhindert werden, indem man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert. Ich distanziere mich hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten in meinen emails und auf den Seiten der „sozialen Medien“ und mache mir diese Inhalte nicht zu Eigen. Diese Erklärung gilt für alle in und mit meiner Internetadresse/emails angebrachten Links. 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73 Antworten zu Ist Deutschland souverän? – Die immer wieder neu gestellte Frage

  1. Artushof schreibt:

    Und was machen diese „Deutschen“ heute?

    Ditfurth – Deutsche Nation, diese scheiß Volksgemeinschaft

    https://archive.org/details/ditfurthdeutschenationdiesescheissvolksgemeinschaft

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  2. Dr. Gunther Kümel schreibt:

    NAWALNY-Farce und kein Ende!
    Russ. Botschafter: „Berlin pocht auf Aufklärung und verweigert gleichzeitig Kooperation mit Moskau“
    https://de.rt.com/2azs
    https://deutsch.rt.com/europa/107560-botschafter-berlin-verweigert-kooperation-mit-moskau/

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  3. Dr. Gunther Kümel schreibt:

    THIERRY MEYSSAN:
    https://www.voltairenet.org/article211086.html

    In einem Schreiben vom 29. September 2020 an den Präsidenten der Senatskommission für Justiz, Lindsey Graham, bestätigt der Nationale Direktor des US-Geheimdienstes, John Ratcliffe, daß seine Dienste Ende Juli 2016 von einer Verschwörung von Hillary Clinton gegen Donald Trump erfahren haben.

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  4. Dr. Gunther Kümel schreibt:

    ML,
    Da immer wieder der Eindruck auftaucht, die Mitteldeutschen hätten nach 1990 erheblich von den Westdeutschen profitiert:
    Jahnke publiziert eine Graphik (ich krieg sie hier nicht reinkopiert), nach der das Vermögen des einzelnen Mitteldeutschen seit 1990 relativ flach immer etwa 50% der eines Westdeutschen beträgt.
    Beide haben zugelegt, aber eben in etwa gleichem Ausmaß.

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    • Mona Lisa schreibt:

      Verstehe !
      2 Billionen sind unerheblich beeindruckend – alles klar, ich dachte es mir schon.
      Das Ostwindgejammer lässt ja auch keinen anderen Schluß zu und vermutlich hat der Wessi nur deshalb konstant mehr, weil er dem Ossi seines wegnimmt – richtig ?

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      • Dr. Gunther Kümel schreibt:

        Na jatzt kapierst Du aber gar nichts mehr, ML !!
        ES WAR NICHT DER „WESSI“, der dem Mitteldeutschen etwas weggenommen hat, ES WAREN DIE FINANZHAIE, und die Treuhand !!
        Wieso „2 Billionen“?
        Träumst Du, daß der Westen Mitteldeutschland 2 Billionen bezahlt hätte ???

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        • Mona Lisa schreibt:

          Nein, hat er nicht, er hat sie ihnen weggenommen !
          Kümel, reißen Sie sich mal zusammen und fallen hier nicht aus der Rolle.

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  5. Dr. Gunther Kümel schreibt:

    ML,
    Die NWO ist das Ziel der Hochfinanz: Weltweit maximale Arbeitszeit am Existenzminimum, Profit geht an die Oligarchen.
    Es ist originell, das „Kommunismus“ zu nennen.
    In kommunistischen Staaten wurde das Geld verschlampt und vergeudet, die Hochfinanz hortet und vermehrt es.

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    • Mona Lisa schreibt:

      Guck Dir doch China an – es geht beides !
      Und das sind waschechte Kommunisten. Zumindest bezeichnen sie sich selbst so.
      Ihren Denkfehler kannst aber Du ihnen erklären, ich setz dort keinen Fuß rein.

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      • Dr. Gunther Kümel schreibt:

        ML,
        Ob China nicht bloß nominal ein komm. Staat ist? Zwar hat die Staatspartei den Namen „kommunistisch“, aber von Kommunismus sehe ich nicht viel.
        Es handelt sich um eine imperialistische Diktatur mit Staatspartei, Kommando-Hierarchie, Geheimpolizei, Terror, Unterdrückung und schwerer Bevölkerungskontrolle, weitgehend freier Wirtschaft, freiem Privateigentum und freiem Profitstreben.
        Reicht das, um ein System als komm. zu charakterisieren?
        .
        Meines Erachtens ist es zumindest eine Überdehnung de Begriffe, die Hochfinanz und ihr Ziel der NWO als kommunistisch einzuordnen.

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        • Mona Lisa schreibt:

          Dann fragen Sie doch mal die KP, warum sie sich so nennt.
          Entlarven Sie ihre Maskerade und beweisen sie ihr, nur der andere Unterdrücker zu sein, oder was Sie auch immer in ihr sehen wollen.

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  6. Mona Lisa schreibt:

    https://www.epochtimes.de/wirtschaft/fuer-chefposten-der-wto-von-acht-kandidaten-noch-zwei-frauen-im-rennen-a3352538.html

    Die Welthandelsorganisation (WTO) bekommt nun entweder eine Nigerianerin oder eine Südkoreanerin zum Cheffe !
    Der ehemalige britische Handelsminister Liam Fox, beschrieb den Wahlprozess als eine Mischung aus „Papstwahl und Eurovision Song Contest“.
    Der britische Humor bleibt unerreicht.

    … und Ihr wollt zurück zu einer Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG).
    Scheint sich hier keiner zuzutrauen, die eigenen wirtschaftlichen Belange selbst zu regeln.

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  7. Centurio schreibt:

    Der US-Kongress hat einen Gesetzentwurf eingebracht, in welchem er die Kommunistische Partei Chinas (CCP) als Gruppe für transnationale organisierte Kriminalität einstuft. Der Kongressabgeordnete Scott Perry stellte am 1. Oktober einen Gesetzentwurf vor, der die Kommunistische Partei Chinas als „transnationale kriminelle Organisation“ deklarieren und die souveräne Immunität für chinesische Beamte aufheben soll. Damit könnten chinesische Beamte künftig vor einem US-Gericht angeklagt und strafverfolgt werden.

    https://www.neopresse.com/finanzsystem/gesetzentwurf-des-us-kongress-kp-chinas-ist-gruppe-fuer-organisierte-kriminalitaet/

    Die Neocons müssten demnach auch als eine Gruppe für transnationale organisierte Kriminalität von der UNO eingestuft werden. Ihre Anführer sind Schwerverbrecher wie die Bush-Familie, Cheney, Mccain, Wolfowitz und auch die Wall-Street Gangsters die Familie Clinton !

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  8. Chris Lang schreibt:

    Dieses Thema ist wirklich heikel.
    Meines Wissens war Deutschland seit dem Putsch der Kommunisten, also Weimarer Republik, nicht mehr Souverän.
    Seit dem ist dedes Konstrukt illegal erschaffen und jedes Gesetzt nichtig.
    Deshalb spricht man auch immer nur von aktuell geltendem Recht.
    Das Grundgesetz ist eine von den Alliierten erschaffe „Verfassung“.
    Somit ist Deutschland seit 100 Jahren nicht mehr souverän.
    Und die Besatzungskosten stehen auch heute noch im Grundgesetz.

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    • Martin schreibt:

      Das Problem ist nicht nur die fehlende Souveränität, sondern die Tatsache, dass uns ein Rechtssystem vorgegauckelt wird, das gar nicht besteht und deren angebliche Regeln sich die angebliche Verwaltung nicht hält.

      Beispiel: Im Grundgesetz steht klar und deutlich, dass politisch Verfolgte ein Recht auf Asyl geniessen, sofern sie vorher nicht aus sicheren Drittstaaten eingereist sind.

      In einem funktionierenden Rechtssystem hätte man, falls diese Regelung in der Realität nicht anwendbar gewesen wäre, schnellstmöglich in den demokratischen Verfahren das Problem diskuttieren und das Gesetz an die Realität anpassen müssen.

      In einem Scheinrechtssystem braucht man das nicht und kann einfach sagen, Teile der Rechtsordnung sind außer Kraft gesetzt… So wie da ein Gericht urteilte. Es hätte auch sagen können: Die gesamte Rechtsordnung ist außer Kraft gesetzt. Aber das wäre ein bisschen blöd gewesen, wenn man selbst von den Einnahmen des Systems lebt…

      Wenn man sich dann ansieht, dass alle Entitäten längst zu Firmen registriert in Delaware umgewandelt sind und dann schaut man sich die Formen des Umgangs mit dem Bürger (Kontraktmanagement) an, dann kann man auch einfach von der Vertragsfreiheit gebrauch machen und Angebote zum Eingriff in die eigenen Freiheiten stets vertraglich zurückweisen. Andreas Clauss hat dazu sehr unterhaltsame Vorträge gemacht.

      Das ganze Brimborium mit angeblichen Wahlen dient nur der konkludenten Zustimmung zu den AGB und der Entlastung der Ausführenden.

      Die USA haben das System lange vor dem 2. Weltkrieg und der Besetzung weiter Teile Europas schon nach seit dem Bürgerkrieg angewandt. Auch da gab es nie einen Friedensvertrag und man den Gebieten auch nie ihre Souveränität zurückgegeben. Man kann sich auch fragen, ob die USA und viele der von der Ostindiien Company gegründeten Niederlassungen je Staaten waren?

      Souveränität kann man aber teilweise erlangen, wenn man eine Religion gründet und dort Kloster einrichtet und als Mönche und Nonnen lebt. Diese werden nicht besteuert und die Leute auch nicht als Personen registriert und verwaltet. Wer ohne Steuern und ohne Registrierungen lebt, der ist meines Erachtens der Souveränität schon sehr nahe.

      Ansonsten wird man ständig die Vertragsangebote erhalten, deren Annahme einen zum Steuer- und Schuldensklaven in ständiger Gängelung und Überwachung machen.

      Der Weg in die Freiheit besteht meines Erachtens zuforderst darin, sich nirgens mehr registrieren zu lassen, Vertragsangebote abzulehnen und zu lernen konsequent „NEIN“ zu sagen.

      Das endet natürlich da, wo die Gegenseite sich dann nicht mehr an ihre eigenen Spielregeln hält und sich daran erinnert, wer die meisten Gewehre und Knüppel hat… Das eine ist die rechtliche Seite. Das andere die normative Kraft des Faktischen…

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  9. Romeo schreibt:

    Nachdem ich in einem anderen Forum das Thema Verfassung ansprach und die SPD Grünen Meinungswächter versucht haben dem Volk einzureden, Deutschland und Israel hätten keine Verfassung, habe ich diese gesucht, die auch unsere Chance sein kann, ohne den Politverbrechern Freibriefe zu geben und Reichsbürgern zu viel Oberwasser, denn die gesellschaftlichen Veränderungen von der Monarchie bis zur sozialen Marktwirtschaft in der BRD und sozialistischen Planwirtschaft in der DDR und Murkswirtschaft nach der Wiedervereinigung, sind dramatisch. DIE LETZTE VOM VOLK LEGITIMIERTE VERFASSUNG MIT IHREN GRUNDREGELN WURDE NOCH ZU BISMARCKS LEBZEITEN 1918/1919 IN DER WEIMARERE REPUBLIK LEGITIMIERT! Deshalb haben auch Steinmeier und Barley als Rechtsbrecher die 100 Jahr Verfassung Feierlichkeiten sich mit Demokratielügen unter den Nagel gerissen. VOM VOLK 1918/1919 LEGITIMIERT UND EIN FRANZÖSISCHES GERICHT; EINER DER ALLIIERTEN HAT FESTGESTELLT; DAS ADOLF HITLER DIESE VERFASSUNG NIEMALS HÄTTE AUßER KRAFT SETZEN DÜRFEN: Merkel eifert ihm nach unseren Rechtsstaat, wie die rot grüne Regierung aus den Angeln zu heben und Adolf im Größenwahn immer ähnlicher zu werden. . MAN DARF NICHT AUS DEM AUGE VERLIEREN; DIE GESELLSCHAFTLICHEN RAHMENBEDINGUNGEN HABEN SICH NACH ABLÖSUNG DER MONARCHIE GEÄNDERT: DIE ALLIIERTEN RUSSLAND; USA; FRANKREICH; GB HABEN DAS GG ZUR BEFRIEDUNG DES LANDES GESCHAFFEN; IN DEM SIE DURCH DIE EWIGKEITSKLAUSELN; DIE VON DER SPD GRÜNEN REGIERUNG STRAFBAR ENTFERNT WURDEN AUCH DIE GRUNDSÄTZE DER VERFASSUNG VOM VOLKE LEGITIMIERT VON 19187/1919 EINBEZOGEN HABEN!!! DIE EWIGKEITSKLAUSELN DIE AUF DEUTSCHEM RECHT BASIEREN; HÄTTEN NIEMALS GELÖSCHT WERDEN DÜRFEN: ANDERE INHALTE IM GG WURDEN FÜR GESELLSCHAFTLICHE VERÄNDERUNGENA LS ÄNDERBAR VERANKERT; ABER DIE SPD/GRÜNE REGIERUNG HAT UNTER MISSACHTUNG DER EWIGKEITSKLAUSELN DAS GG ZUR UNKENNTLICHKEIT GESCHLIFFEN UND DURCH IHRE EIGENEN UNRECHTSVORSTELLUNGEN AUFGEPÄPPELT: Unser Rechtsstaat und unsere Verfassung wurden bis auf die Grundfesten geschunden und juristische Posten besetzt und damit unser Rechtssystem für deren Vorstellungen missbraucht. DAS GROSSE VERSÄUMNIS VON AK KOHL; DER MEINTE DIE EU WÜRDE DIE SOUVERÄNITÄT DER MITGLIEDER NICHT AUSHEBELN; WAR; DASS SICH DAS VOLK NACH DER WIEDERVEREINIGUNG WIEDER EINE NEUE VERFASSUNG GIEBT; darauf wies mich ein Engländer hin. Dies würde für mich bedeuten, dass alle Migranten die danach in das Land geholt wurden, auch kein Stimmrecht über die vom Volk zu verabschiedende Verfassung hätten. Wäre der Traum der EU Gründerväter wahr geworden, dass die Mitglieder nicht ihrer Souveränität beraubt würden und als Wirtschaftsgemeinschaft erfolgreich in der Behauptung zu anderen Weltmächten zusammenarbeiten, hätte ich sicher Bauchschmerzen gehabt einen wirtschaftlich starken Kontinent zu zerschlagen, aber unsere EU Diktatoren haben unseren europäischen Kontinent zum Ramschladen für alle Welt, die Globalisten und die NWO umgebaut. Aber so kann man diese auf völkerrechtlichen Unrecht basierende EU nur abschießen, zerschlagen die sich erdreistet die politische Selbstständigkeit der Mitglieder unter den Nagel zu reißen und Macron, der gerne Napoleon wäre, möchte alle ausrauben und bis zu seinen Kolonialstaaten und agiert auch gegen französisches Recht, deshalb wünsche ich mir einen Sieg für LePen. Diese deutsch französischen Freundschaftsverträge unter Merkel und Schröder haben für die immer mehr entrechteten Bürger einen Wert, wie wertloses Klopapier. DIE EU IST ZUM BALLAST FÜR DEN WELTFRIEDEN GEWORDEN; SO WIE MERKEL UND JUNCKERS; SCHULZ; TIMMERMANNS SOLDATEN MIT OBAMA AN DIE RUSSISCHE GRENZE VERBRACHT HABEN, DIE GRÜNEN VOLLER HASS DIESEN KRIEG NOCH BEFEUERT HABEN MIT IHRER HETZE; UM FÜR DIE NWO EINEN KRIEG MIT RUSSLAND VOM ZAUNE ZU BRECHEN; SPD, Grüne, Merkel und Hofstaat kriegten sich vor lauter Schaum vor dem Mund nicht mehr ein, das ihre militärischen Seifenblasen geplatzt sind, weil die Amis Gott sei dank, Trump gewählt haben. ALLEIN DIE WAHL TRUMPS HAT DAS VERHINDERT: AUCH WURDE VON PROFRSSOR SCHACHTSCHNEIDER FESTGESTELLT; DAS DIE RUSSISCHE KRIM NIEMALS VON CRUSTSCHOW AN DIE UKRAINE VERSCHENKT HÄTTE WERDEN DÜRFEN; ABER PUTIN HAT BEWUSST DIE BÜRGER DER KRIM ÜBER IHRE ZUKUNFT ENTSCHEIDEN LASSEN UND DIE HABEN SICH FÜR RUSSLAND ENTSCHIEDEN: So gerne sich Merkel als Friedensengel verkauft, sie ist eine Kriegstreiberin und Kohl jammerte nicht umsonst, die zerstört meine EU. DAS MONSTER EU MUSS ABER VON DEN EUROPÄISCHEN BÜRGERN ZUR STRECKE GEBRACHT WERDEN; UM EINEN SOLIDEN NEUANFANG ZU WAGEN: Natürlich reiben sich die USA und Russland als Weltmächte die Hände, das die größenwahnsinnige Merkel einen möglichen Wirtschaftskonkurrenten, den europäischen Kontinent so zur Strecke gebracht hat, dass die Bürger ob der illegalen Massenflutung und damit der Zerstörung Europas die Schnauze voll haben und auch die gemäßigte von der Leyen vor die Tür setzen wollen, im Kampf um das eigene Überleben.
    Hoffentlich wählt Amerika Trump, weil wir mit den USA noch keinen Friedensvertrag haben , das ist die einzige Einschränkung in unserer Souveränität, obwohl uns auch die USA im GG unsere Verfassungsrechte zugebilligt haben. Das konnte natürlich wie Globalisten wie Busch, Clinton und Obama nicht schmecken und sie griffen über die EU immer wieder in europäisches Recht ein. Auch wenn Mona Lisa wieder schimpft, es hat nichts mit Putin, sondern Überlebenswillen unseres Landes zu tun, wir brauchen Hilfe von außen und das heißt, DAS SOWOHL PUTIN ALS AUCH TRUMP DAS BRÜSSELER BÜROKRATIEMONSTER ZUR STRECKE BRINGEN KÖNNEN; INDEM SIE GG VERFASSUNGSRECHTE FÜR UNSER VOLK ALS ALLIIERTE WIEDER EINFORDERN: Dies ändert nichts daran, das wir mit Russland einen Friedensvertrag haben. ES KANN AUCH RUSSLAND NICHT GEFALLEN; DASS DIE EU ALS MARIONETTEN DER GLOBALISTEN UND NWO; DEREN FRIEDEN IM LAND BEDROHT:

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    • Mona Lisa schreibt:

      … oh mein Romeo, sei doch bitte so nett und bau bei so langen Texten ein paar Absätze ein.

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      • ceterum_censeo schreibt:

        …. ja – und auch die extensive GROSSchreibung – bei anderen Blogs wird das als ‚Geschrei‘ gewertet und ist verpönt.

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    • Dr. Gunther Kümel schreibt:

      Romeo,
      Hitler hat die Verfassung nicht abgeschafft. Er hat von der Reichstagsmehrheit das Ermächtigungsgesetz zugesprochen bekommen.
      Eine ganze Reihe von Kabinetten der Weimarer Republik haben ebenfalls mit dem Notverordnungsparagraphen regiert, etwa die letzten drei Kabinette vor der Ernennung Hitlers zum Kanzler. Aber alle diese Kabinette haben die Ermächtigung NICHT vom Reichstag genehmigt bekommen.

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      • ceterum_censeo schreibt:

        ‚ ….. von der Reichstagsmehrheit das Ermächtigungsgesetz zugesprochen bekommen.‘

        GANZ wie MerKILL!

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      • Romeo schreibt:

        Lieber Herr Dr. Kümmel, so genau wusste ich den Hintergrund nicht, aber das ein französisches Gericht die Außerkraftsetzung der Verfassung durch Hitler nicht statt gegeben, verurteilt hat. Über die EU Vasallen treibt Merkel das gleiche Spiel und Hollandaise vor Macron hat damit die Franzosen auch ihrer Grundrechte beraubt. Die Falschen sind wie Bärbel Bohley schon ahnte, an der Macht. Darum ist es wichtig über unsere Souveränität zu reden, die das Ungeheuer Merkel verschrotten will, so weit sie noch vorhanden ist. Damals habe ich es nicht gerafft, wo das Biest sagte, da war sie ehrlicher wie Schröder und die Grünen „Wer eine neue Weltordnung will, muss Stück für Stück die eigene Souveränitat aufgeben“. Diesen Satz hat sie wirklich vor langer Zeit im ÖR gesagt. Da haben wir noch an eine EU der Gründer- und Vaterländer geglaubt, ohne zu wissen das sie von Globalisten wie Merkel zur Diktatur der NWO umgebaut worden ist.

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        • Mona Lisa schreibt:

          Romeo,
          Du hast da einen kleinen Ideologie-Dreher im Text.
          Die NWO wird kommunistisch und eben nicht freiheitlich amerikanisch.
          Die Amerikaner kämpfen selbst gegen den Merkelismus in Europa.
          Der berühmte „Friedensvertrag“ zwischen den USA und der BRD ist ein kommunistisches Anliegen. Schon immer gewesen, weil er die Amerikaner aus Deutschland zwingt. Und die NATO-raus-Rufe tönen aus der selben Ecke.

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  10. Dr. Gunther Kümel schreibt:

    Das Projekt „Grundeinkommen“ hört sich gut an und ist populär, aber es handelt sich um eine gefährliche Falle des Systems: https://www.youtube.com/watch?v=RpuqIefMqXw

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  11. Mona Lisa schreibt:

    Also faktisch können wir gar nicht besetzt sein. Denn wären wir es, könnte der Merkelismus nicht ungestraft aus allen Rohren gegen Trump feuern. Vielleicht sind wir ja nur von den „freien US-Demokraten“ besetzt, dies machte dann schon eher Sinn. Klingt verrückt ? Verrückte Zeiten sind verrückt !

    Und wie zum Beweis für die trapsende Nachtigall :
    https://www.hoheluft-magazin.de/2020/08/das-grundeinkommen-weitet-sinn-und-verstand/?utm_source=pocket-newtab-global-de-DE

    „Mein Grundeinkommen e.V.“ startet nun ein Pilotprojekt : 120 Menschen erhalten drei Jahre lang 1.200,- Euro im Monat.
    Das Experiment wird mit einer Studie begleitet, die die Auswirkungen eines bedingungslosen Grundeinkommens untersuchen will.
    Die Coronakrise bedroht Millionen Menschen in ihrer wirtschaftlichen Existenz. Viele glauben, ein bedingungsloses Grundeinkommen könnte helfen.

    Es wurde eine Petition gestartet ( jetzt bitte setzen ) – sie bekam 500.000 Unterschriften !
    Der Westen reitet gen Osten, wir haben trojanische Pferde unterm A…. !

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    • Dr. Gunther Kümel schreibt:

      ML,
      Ob wir es können oder nicht, wir sind besetzt. Auch Realitäten sind von Interesse.
      Die merkl-Junta kann deswegen so gehässig gegen Trump schießen, weil die Vasallen nicht Trump zugetan sind, sondern dem internationalen „Tiefen Staat“ gehorchen müssen.

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      • Mona Lisa schreibt:

        Sag ich doch.
        Denn der „internationale tiefe Staat“ ist nichts anderes als stinkreiche Kommunisten und die US-Demokraten gehören dazu.
        Kannst sie auch Philanthropen oder Globalisten oder meinetwegen auch in deiner Lieblingsbezeichnung Neoliberalisten nennen.

        Da fällt mir ein : gibts schon Tapeten mit lauter kleinen Stalins im Muster-Rapport drauf ?
        … könnte eine Marktlücke sein.

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  12. Bärbel Witzel schreibt:

    Wie souverän ist Deutschland? Video vom 12.10.2012
    Staatsrechtler Prof. Dr. Karl Albrecht Schachtschneider – einer der es weiß:

    Das Problem ist, dass Deutschland seit 1956 kein gültiges Bundeswahlgesetz hat und deshalb viele Gesetze nichtig sind. Ein Staat besteht ja auch aus einem Volk. Sind wir überhaupt noch ein Volk und haben wir überhaupt noch Rechte?
    https://menschenrechtsverfahren.wordpress.com/2012/07/29/bundesverfassungsgericht-brd-als-rechtsstaat-schon-seit-1956-ohne-bestand-alle-gesetze-nichtig/

    Die Annexion der BRD durch die DDR ist ist für mich eines der größten Verbrechen gegen das deutsche Volk. Das hat natürlich auch negative Auswirkungen auf die Gesetzgebung.
    https://menschenrechtsverfahren.wordpress.com/2019/04/26/nochmal-artikel-23-gg-a-f-geltungsbereich-vorgetaeuschter-beitritt-der-ddr-zur-brd/
    https://menschenrechtsverfahren.wordpress.com/2020/06/24/der-verrat-die-annexion-der-brd-durch-die-ddr/

    Deutschland im Niedergang:
    https://www.kaschachtschneider.de/der-niedergang-deutschlands/

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  13. Martin schreibt:

    Nur mal als kleine Frage am Rande:

    Wurde der 2 plus 4 Vertrag von Genscher wirksam mit seiner Unterschrift unterzeichnet oder stand da nur eine Paraphe ohne rechtskraft?

    Und wenn da die Unterschrift fehlte, war das dann nur eine weitere Kriegslist der Aliierten Besatzer?

    Übrigens ist es unmöglich, dass eine von der Aliierten eingesetzte Besatzungsverwaltung für das besetzte Land irgendwelche völkerrechtswirksamen Verträge zeichnet und dort auf Souveränität verzichtet… Das ist ein reines Insichgeschäft ohne Aussenwirksamkeit.

    Und als letztes: Von Anfang (ab 1954) gab es eine Bundestagswahl mit 1. und 2. Stimme, die ganz klar dem Wortlaut des Gundgesetzes – gleiche und unmittelbare Wahl – widerspricht. Alle Wahlen zum Bundestag waren schwebend unwirksam (bzw. nichtig). Die entsprechenden Vertreter konnten wirksam auch kein Verfassungsgericht einsetzen oder eine Verwaltung bestimmen.

    Insofern ist es auch kein Wunder, dass wir lauter in Delaware registriete Firmen haben. Eine davon Bundestag mit dem jeweiligen Präsidenten als Geschäftsführer.

    Ich glaube nicht, dass diese Fakten in dem Buch berücksichtig wurden…

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    • Dr. Gunther Kümel schreibt:

      Martin,
      Es hat keinen Zweck, sich bei Kleinigkeiten aufzuhalten. Ein Formfehler in einem Vertrag kommt immer mal wieder vor. Maßgebend ist der Wille der Vertragsschließemdem. Also werden kleinere Verstöße nachträglich „geheilt“. Etwa die Unterzeichnung des Beitritts nach Aufhebung der Präambel, so daß streng nach dem Wortlaut der Geltungsbereich bereits afgehoben wäre, und gar kein Beitritt zum Geltungsbereich möglich gewesen sei.
      Was Sie in Bezug auf BRD und Deutsches Reich ansprechen, ist eine sehr vertrackte Angelegenheit. Ursprünglich wurde das Deutsche Reich besetzt. Dann gab es die BRD, und die Besatzung blieb. Also war die BRD besetzt. Und die BRD kann natürlich schon darüber Verträge schließen, ob sie nun besetzt ist oder nicht.
      Und wieder gilt: Wie die Sache rein rechtlich liegt, wenn ein unabhängiges Gericht Recht spräche, das ist irrelevant. Auch deshalb, weil es ein solches Gericht nicht gibt. Im Zweifel erklären die Westmächte und synchron ihre Vasallen in Berlin: „Das haben wir so und so und sio gemeint und verstanden!“ Und damit ist es real wirksam, egel, ob es juristisch nicht entspricht.

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      • Wau schreibt:

        Nun hört doch endlich einmal auf Euch selber zu spalten und macht gefälligst einen Unterschied zwischen den von ihren Familien dank Mauerbau getrennten Familien, ostdeutschen Bürgern die geknechtet wurden, während die Elite sich selbstherrlich feierte. Der Kritik von Schachtschneider, der von vielen Ossis mehr geschätzt wird, die immer um ihre Rechte betrogen wurden für eine Diktatur kann ich auch recht geben, Er sieht es aus der Sicht des Geisteswissenschaftlers, der den kranken Zustand dieser REpublik analysiert und wie politische Systeme übernommen worden, das hat nichts mit Einzelschicksalen zu tun. Das Volk hatte noch nie etwas zu sagen, der Aufstand 1953 wurde brutal nieder geschlagen und hätten die Wessis nie den Fehler gemacht, sich von Wendehälsen einlullen und vereinnahmen zu lassen, die Revolution nie eine unvollendete Revolution geblieben wäre, die Kampfgruppen der DDR gegen das eigene Volk mobil gemacht wurden, vielleicht hat Kohl mit diesen Kompromissen ein Blutbad verhindert, die Panzer standen vor Leipzig, aber der Preis war sehr hoch und einem Volk zu unterstellen, wie es Spaltpilzpolitiker wollen, das es nicht versöhnbar ist—-.Hat jemand wirklich ein Gefühl dafür, wie es ist, wo man nicht weiß das Zonenwandler und Stasi Gauck verhindert mit Linien treuen Mitarbeitern, das man Familiengeschichten aufklären kann und man Blut und Wasser schwitzt bei solchen Anträgen, wo man denen gegenüber steht, die immer schon Macht über einen hatten. Da hatte Bohley recht, wo sie warnte, die falschen kommen an die Macht. Viele Kinder wurden für dein ideologischen Menschenhandel für tot erklärt, die Mütter haben den Verlust nie verkraftet und wo der Spiegel vor langer Zeit noch ein seriöses Blatt war, hat er wirklich dafür gesorgt, dass für tot erklärte DDR Kinder im Zusammenhang mit der deutschen Teilung ihre Familien fanden. Diese Seite dürfte aus dem Netz verschwunden sein und Schicksale nach 197. , dafür sind Akten verschwunden. Insofern empfinde ich die Sendung von Sandra Eckart „Vermisst“ auch ein Stück als Verhöhnung der Opfer des DDR Regimes, wo vordergründig die Suchen nach Vermissen ist, die sich kreuz und quer durch die Welt gebumst haben und seien wir mal ehrlich, alle Menschen verändern sich, so dass Erwartungen auch enttäuscht werden, weil die Zeit, die verloren ist, niemand aufholen kann, auch eine Verlogenheit der Medien, wo sie nur nach Glücksrittern suchen oder Gutmenschen Verrückten. Was die betroffenen betrogenen Familien am Ende nur sagen können, ihr ward willkommen ihr ward geliebt. Theoretisch einmal angenommen, ist zum Glück nicht so, ich müsste die Hexen KGE oder Claudia Roth die sich durch die Welt bumsen als Schwestern akzeptieren, bei Wagenknecht würde es eher klappen, ich würde vor den Grünen Menschen Verachtern davon laufen, denn das ist kein Gottes Geschenk, sondern Teufels Geschenk. Viele Schicksale bleiben ungeklärt durch staatlich verordneten Amtsmissbrauch. Leute die nach der Wahrheit bohren, werden eingeschüchtert mit brutalen Mitteln. Hört doch endlich einmal auf, über dieses Stöckchen zu springen.

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      • Martin schreibt:

        Vielen Dank für die Antwort.

        Man sieht am Großflughafen Berlin-Brandenburg-International ja, dass die Überflugrechte für Berlin nicht erteilt wurden und der fertige Flughafen deswegen nicht in Betrieb genommen werden kann. Da kann man 100x den Brandschutz vorschieben, aber das ist nur das Alibi.

        Das deutet nicht darauf hin, dass der 2 plus 4 Vertrag in Kraft getreten ist. Und das Vereinte Deutschland (NGO) nun die Rechte in Berlin besitzt.

        Es hätte in Deutschland nach Grundgesetz immer die Möglichkeit gegeben, dass sich die Deutschen eine Verfassung geben und damit das Grundgesetz und die Besatzungverwaltung ablösen. Das wurde von der Besatzungverwaltung aber immer wieder verhindert.

        Übrigens ist nach US-Code ein besetztes Gebiet daran zu erkennen, dass sich dort US-Militärbasen befinden. Welches Gebiet in der Welt hat die meisten dieser Basen?

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  14. zdago schreibt:

    was sagt denn die NSA-Schnorchelei über die deutsche Souveränität aus ?
    Und über die deutschen Politiker ?
    In meinen Augen ist das deutlicher als jedes noch so geduldige Papier !

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  15. zdago schreibt:

    Beispiel : Nord Stream 2 – Souverän – oder von Besatzerknechten verwaltet ?
    Beispiel Thüringen – freie Wahlen ?
    Dummerweise ist ein Gesetz nur so viel wert, die die Macht, es durchzusetzen – stark ist – und in Deutschland hat die Politik weder den Willen noch die Macht, auf Souveränität zu bestehen – egal was auf dem Papier steht !

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  16. Semenchkare schreibt:

    Danke für den Tipp.

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  17. dfd10 schreibt:

    Obama sagte, bei seinem letzten Deutschland Besuch, das Deutschland bis 2099 ein besetztes Land ist und es auch bleiben wird. Ich glaube es war in Ramstein vor US Offizieren.

    Hmh…. Hier ist etwas was ich fand, Quote:

    „Putin hat in diesem Jahr mehrere Äußerungen gemacht, die darauf deuten, dass die Aufrechterhaltung der Besatzungsverwaltung nicht länger gewünscht ist. Er forderte, die Wahrheit über die Geschichte des Ersten und Zweiten Weltkrieges zu enthüllen und erklärte bereits, dass alle Kriegsparteien am Ausbruch des Zweiten Weltkrieges beteiligt gewesen seien.“

    Ende der Quote.

    Ich erinnere mich das vor einigen Jahren bei irgendeiner Feier(lichkeit), hatte was mit dem WK2 zu tun, in Polen darauf hinwies das Polen mitverantwortlich am Kriege sei.

    Persönlicher Kommentar: Uff, jetzt bin ich erstmal geschlaucht. Laut Ärzte geht’s mir zwar erheblich besser, fühlt sich aber nicht so an.

    Beste Grüße an meine „Mitkonserven“ 🙂
    DFD

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    • dfd10 schreibt:

      PS: Sollte so sein:
      Das er, Putin, bei irgendeiner Feier(lichkeit) …. darauf hinwies.

      Wie gesagt, mir geht’s nicht sehr gut.

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    • Dr. Gunther Kümel schreibt:

      dfd10,
      Was sagt der Arzt? Vertraue nicht auf Zaubermittel.
      Putin hat, formal gesehen, nichts zur Souveränität zu sagen. Er hat im 2+4-Vertrag der BRD die Souveränität in Bezug auf Russland gegeben. Aber die Vasallen in Berlin haben gegenüber den Westmächten bindend erklärt, sie wollten auch in Zukunft gerne unter Besatzungsrecht leben, und auf einen Friedensvertrag legten sie keinen Wert.

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      • Mona Lisa schreibt:

        „Vertraue nicht auf Zaubermittel“
        Kommt drauf an, was man darunter versteht.
        Naturheilmittel sind immer vorzuziehen, das bedeutet zwar eine meist längere aber dafür sanfte Genesung. Die vom Arzt dagegen können regelrechte Körperhämmer sein. Neben-, Langzeit- und vor allem die Wechselwirkungen sind sehr Patientenabhängig, dementsprechend auch kaum zu erforschen.
        Silber und Chlor zähle ich natürlich auch nicht zu den Naturheilmitteln. Alles hat so seine Tücken. Individuelles herantasten und nicht alles auf einmal ausprobieren, das erschwert das Auswahlverfahren und die Suche nach dem heilsamen immens.

        dfd10, liebe Grüße – verzage nicht, Du schaffst das !
        Nimm Dir Zeit. Setz dich nicht selbst unter Druck. Akzeptiere es, lass dich reinfallen, Körper und Geist wissen was zu tun ist, sie werden dich leiten. Nimm es als Abenteuer mit dir selbst und vertraue auf den guten Ausgang.

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    • Dr. Gunther Kümel schreibt:

      Formal ist das richtig. Bloß haben wir „freiwillig“ das Besatzungsrecht als BRD-Recht angenommen.

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    • Ingrid schreibt:

      Danke dir, Grüße zurück.
      Ich hoffe du bist wieder ganz genesen.
      Alles Gute für dich weiterhin.
      Ingrid

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    • conservo schreibt:

      @ dfd10: Zunächst – und als Wichtigstes: Gute Genesung!
      Dann: Der Hinweis auf Obama ist richtig! Er hat es (in etwa) so gesagt.

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      • Manfred Schreiber schreibt:

        Obama hat es wohl nie gesagt, selbst wenn dies auf allen möglichen Foren behauptet wird (es wird viel abgeschrieben und zu wenig recherchiert).
        OBAMA IN RAMSTEIN 2009: DEUTSCHLAND IST EIN BESETZTES LAND UND WIRD ES BLEIBEN
        http://fatalistblog.arbeitskreis-n.su/2016/02/18/obama-in-ramstein-2009-deutschland-ist-ein-besetztes-land-und-wird-es-bleiben/

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        • Mona Lisa schreibt:

          Manfred, ganz genau : es wird zuviel abgeschrieben und vor allem wird nach gutdünken interpretiert dass die Schwarte kracht. Solche nennen sich dann „Wahrheitsfinder“.

          Obama sagte also in Wirklichkeit :
          „Deutschland ist ein besetztes Land. Und ICH werden das beibehalten.“

          Und Trump sagte viel später einmal sinngemäß, er sei nicht glücklich darüber, dass ihm die Aufgabe des Friedensvertrages zufällt.
          Warum er darüber nicht glücklich ist, ist eine andere Frage und auch darüber kann nur spekuliert werden. Was gewisse Kreise natürlich auch sofort in die Hand nehmen und nur das schlechteste herauslesen, etwa, dass Trump zum deep state zählt und er nur reagiert wenn er sich gezwungen sieht, was man sich dann wiederum auf die Widerstandsfahne schreibt.
          Das allgemeine alternative Schauspiel der Selbsttäuschung könnte Hollywood nicht besser inszenieren, aber meist stecken politische Motivationen dahinter. Nur die wenigsten sich sich dessen unbewusst und agieren als dumme Handlanger, das Gros weiß sehr wohl warum sie es tun.

          Meine Interpretation zum unglücklichen Zeitpunkt lautet : Ein Friedensvertrag mit einer sozialistischen BRD zwingt zum Abzug der Militärstützpunkte, was in der Folge einer amerikanischen Kapitulation in ganz Europa entspricht und dem Osten Tür und Tor öffnet.
          Kein anderes Land in Europa war, ist und bleibt so heiß umkämpft wie Deutschland.
          Dies wird sich erst ändern, wenn DE aufgehört hat zu existieren und im EU-Superstaat aufgeht. Und ob der sich auf Dauer zu Amerika und zur NATO bekennt, wage ich schwerstens zu bezweifeln.

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        • Dr. Gunther Kümel schreibt:

          ML,
          Ein Friedensvertrag ist nur möglich zwischen den Feindstaaten des Krieges. Nicht die BRD war Feindstaat der USA, sondern das (weiterexistierende) Deutsche Reich. Ein Friedensvertrag mit der BRD ginge also gar nicht, abgesehen davon, daß die BRD „aus freien Stücken“ auf einen Friedensvertrag verzichtet hat.
          Wenn Trump also unbedingt einen F. würde abschließen wollen, müßte er zuvor die Handlungsfähigkeit des Deutschen Reiches wiederherstellen. Das ist möglich, aber schwierig.

          Ein Friedensvertrag mit einem wieder handlungsfähigen Deutschen Reich würde zweifellos Auswirkungen auf die BRD haben, aber welche, das läßt sich nicht abschätzen.
          Würde Trump ungeachtet der Unmöglichkeit eines solchen Vorgehens einen Friedensvertrag mit der BRD schließen, dann würde das keinesfalls bedeuten, daß die Besatzung abziehen muß.
          Denn die NATO-Truppen stehen in der BRD gemäß dem „freien Willen“ der Vasallen in Berlin.
          Es sind BRD-Gesetze, die sie dazu ermächtigen.
          Die NATO-Truppenpräsenz könnte in den Vertragsverhandlungen wegverhandelt werden, aber wer wollte so etwas glauben?

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        • Dr. Gunther Kümel schreibt:

          Manfred Schreiber,
          Gut, Obama hat das nie gesagt.
          De facto haben wir Besatzungstruppen hier. Sie sind aber hier nach BRD-Recht; nach der „freiwilligen“ Einschränkung der Souveränität durch die diplomatischen Noten 1990 der Vasallen in Berlin.
          Interview Froschepoth:
          „Zwei Wochen nach Unterzeichnung des Zwei-Plus-Vier-Vertrages in Moskau vereinbarte die Bundesregierung durch Notenaustausch mit den drei Westächten im September 1990 die Fortgeltung des Aufenthalts- und Stationierungsvertrags und des Überleitungsvertrags von 1955, wonach die alliierten Gesetze weiterhin in Kraft blieben, und des Zusatzvertrags zum NATO-Truppenstatut.

          Dadurch blieb auch im vereinten Deutschland Besatzungsrecht mit all seinen Privilegien und Sonderrechten für die Präsenz der USA in Deutschland weiterhin in Kraft.

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    • ceterum_censeo schreibt:

      Na mein Lieber, das hört sich aber nicht so gut an. Es zieht sich wohl arg lange hin.

      – Anyway, I’m definitely looking forward to seeing you getting better!

      All the best and get well soon!

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  18. ebetz@freenet.de schreibt:

    Was hat es mit dem sogenannten „gelben“ Schein auf sich. Lt. Landratsamt ist der Personalausweis kein Nachweis über die dt. Staatsbürgerschaft.

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  19. Dr. Gunther Kümel schreibt:

    Besatzungsrecht und Souveränität:
    Am 05.06.1945 (3 Wochen nach der Kapitulation) haben die „VIER MÄCHTE“ (völkerrechtswidrig) eine absolute Militär-Diktatur in Deutschland errichtet. Es galt die absolute und unbegrenzte Willkür des „Kontrollrates“ („Nachkrieg“, Millionen Todesopfer). Erst 1955 haben die DREI (West-)MÄCHTE auf die absolute Willkür verzichtet, zugunsten eines kodifizierten „Besatzungsrechtes“ („Überleitungsvertrag“). 1949 mußten einige Zugeständnisse der BRD an die Alliierten in das oktroyierte Grundgesetz aufgenommen werden (z.B. die Übernahme der Besatzungskosten).

    Dem „Staatsfragment“ BRD (CARLO SCHMID) wurde von den VIER MÄCHTEN 1990 die volle Souveränität zugestanden. Von diesem Zeitpunkt an galt kein Besatzungsrecht mehr.
    Aber was tat die BRD mit ihrer neuen „Souveränität“? Sie erklärte „völlig freiwillig“ gegenüber den DREI (West-)MÄCHTEN in bindenden diplomatischen Noten die Weitergeltung des Besatzungsrechtes (Überleitungsvertrag) in wesentlichen Teilen und den Verzicht auf Forderung nach einem Friedensvertrag!
    Das Besatzungsrecht von 1955 ist also weiterhin in Geltung, allerdings nicht als Diktat der 3 Alliierten (die Russen sind raus!), sondern als das „freie Wollen“ der Vasallen in Berlin!
    .
    DAS DEUTSCHE VOLK WURDE NICHT GEFRAGT!
    Dies verstößt gegen Art.56 GG! Die meisten BRD-Angehörigen wissen nichts von diesen Vorgängen.

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    • Manfred Schreiber schreibt:

      Kennt jemand von den Kommentatoren ein Land, das „souverän“ ist ?
      Ich nicht.

      Kennt jemand einen Staat, wo die Bürger regieren ?
      Ich nicht.

      Und was soll bitte „das Völkerrecht“ sein ?
      Irgendwelche „Verträge“, von irgendwelchen Staaten unterzeichnet.

      Welch eine Farce, denn die Geschichte und Gegenwart zeigt, daß sich die Großmächte und Kleinmächte nur dann an Verträge halten, wenn es ihnen gerade nützlich ist.

      Auf der Erde gilt seit Urzeiten das Recht des Stärkeren und sonst gar nichts.
      Und das wird sich auch nie ändern, es sei denn, ein Erlöser steigt herab und zerschmettert alle Gegner des himmlischen Herren ( oha, also gilt sogar in den Himmeln das Recht des Stärkeren) und herrscht dann tausend Jahre oder länger oder kürzer.

      Ich bringe jetzt nur ein Beispiel für die Wertlosigkeit von Gesetzen und Verfassungen, das jeder kennt.
      Gemeint ist die Flutung Deutschlands mit Asylbetrügern durch die Regierung.

      Dabei steht in Artikel 16GG, daß niemand Recht auf Asyl, der aus einem sicheren Drittstaat einreisen will. Er muß an der Grenze zurückgewiesen werden.
      Die Merkel-Diktatur mit ihrer rot-rot-grün-schwarzen Verfassungsfeind-Querfront und Deutschlandabschaffern schleust fröhlich Millionen von „Asylforderern“ bei uns ein und weigert sich, sie abzuschieben, selbst wenn die Asylanträge abgelehnt wurden.

      Die Regierungen weltweit pfeifen auf Gesetze, auf Verträge.
      Das ist das Leben, wie es wirklich ist.

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      • Dr. Gunther Kümel schreibt:

        Manfred,
        Du hast recht. Aber wir müssen kreativ sein, um „VON UNTEN“ dagegenhalten zu können.
        Das SACHS-Konzept (conservo.wordpress.com/?s=sachs-plan) kann zugleich mehrere, scheinbar utopische Ziele erreichen:

        1. Rückwanderung der hier raumfremden Migranten
        2. Normalisierung der bedrohlichen Geburtenrate in der Dritten Welt
        3. Ende der Armutsmigration
        4. Effektive Anhebung der ärmsten Länder auf den Stand eines Schwellenlandes

        Dem Politiker hier oder in den migrationsskeptischen EU-Ländern, der sich das Konzept zu eigen macht, wird immenser politischer Gewinn daraus erwachsen!

        Die Völker ergreifen ihre Souveränität.
        Ist diese politische Umwälzung erst einmal im Gange, liegt der Sturz des gesamten „SYSTEMS“ nahe.
        Dieses Konzept muß jetzt dringend an Meinungsführer, Mandatare, Zeitschriften. Jeder, der Verbindungen zu wichtigen Leuten hat, muß ihn vertreten und weitergeben!
        Im Sachs-Plan liegt ein revolutionäres Konzept!

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      • you schreibt:

        Deutschland wäre bis auf die militärischen Besatzung souverän, allein durch die Verfassung, die auch in den Ewigkeitsklauseln des Volkes legitimiert ist und alle anderen Völker haben sich in früheren Zeiten auch immer wieder eine Verfassung gegeben, aber diese wird von den politischen Machthabern immer wieder ignoriert und die Bürger haben es schlicht vergessen. Grundsätze können immer angepasst werden, trotz gesellschaftlicher Veränderungen Manfred und die letzte Verfassung vom Volke legitimiert, darauf kommt es an, obwohl sie schon über 100 ist und mit dem GG und den Ewigklauseln verjüngt, wurde mit der Aufforderung, die Deutschen sollen sich nach der Wiedervereinigung eine Verfassung geben, diese vom Volk legitimieren und was haben unsere Politiker getan, sie haben das Volk multikulturell derart überschwemmt, das eine Verjüngung der Verfassung im Sinne der Stammbevölkerung schwierig wird und da muss man aufpassen, wer wahlberechtigt ist und selbst die Franzosen die in Deutschland leben dürfen bei politischen Wahlen in Frankreich ihre Stimme abgeben. Es liegt am arglosen Volk, dass diesen Verfassungsbetrug, Rechtsbetrug durch unsere Politiker nicht erkannt und durch schaut hat. Selbst die EU ist nicht berechtigt als künstliches Staatsgebilde die Verfassung unserer Mitglieder aus zu hebeln, aber sie bricht im Stil der Kanzlerin fortlaufend genauso Recht im Kampf um die Macht ihrer Eliten. Ich weiß nicht wie viele Jahre ich schon auf diesen Umstand hingewiesen haben, wir müssen uns dringend auf unsere Verfassungsrechte besinnen und die Politiker die auf Kosten unseres Volkes für ihr Ideologie schmarotzen in Haftung nehmen und zur Rechenschaft ziehen! Alleine schaffen wir das nicht mehr und deshalb setze ich auf die Alliierten, speziell Trump und Russland, mit denen wir einen Friedensvertrag haben und es wäre schön, wenn in Frankreich LePen gewinnt.

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        • Dr. Gunther Kümel schreibt:

          You,
          Sie haben recht! Die Herrschenden zu zwingen, eine verfassungsgebende Versammlung einzuberufen, ist ein sehr schwieriges Vorhaben. Und wenn es gelänge, würden die Machthaber die Einheimischen mit einem schönklingenden, saugefährlichen Entwurf betrügen: Und alle, alle würden zustimmen, so, wie sie jetzt Mutti Merkel wählen, obwohl sie es ist, die für die Epidemie verantwortlich ist: Sie hätte sie ganz einfach vermeiden können!
          Wenn wir auf das Ziel losgehen, eine verfassungsgebende Versammlung zustandezubringen, dann müssen wir selber recht genau wissen, was wir wollen.
          Wir müßten einen ungefähren Entwurf haben. Der einzige, von dem ich weiß, daß er sich darum Gedanken gemacht hat, ist HORST MAHLER.
          Trump und Putin verfolgen die Interessen ihrer eigenen Staaten, nicht das Interesse des Deutschen Volkes. Sie können uns vielleicht helfen, wenn das zufällig auch in ihrem eigenen Interesse ist. Aber das ist schon alles. Wir müssen uns selber kümmern.
          Übrigens haben wir KEINEN Friedensvertrag, schon gar nicht mit Putin oder TRump.

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  20. Dr. Gunther Kümel schreibt:

    Hervorragend, daß es so ein Buch gibt.
    Das Deutsche Reich existiert, aber ob dies in der Wirklichkeit jemals noch eine Rolle spielen wird, steht dahin. Möglich ist es. Die Grenzen des Deutschen Reiches sind keineswegs die von 1937, das ist eine unsinnige Festlegung der Alliierten. Die Grenzen können nur in einem Friedensvertrag zwischen (allen!) Alliierten und dem Deutschen Reich festgelegt werden. Die Verhandlungen müssen von den VORKRIEGSGRENZEN ausgehen, also jenen vom 30.08.1939 (als Polen vollmobilisiert hat), oder 01.09.1939 (deutscher Einmarsch) oder 03.09.1939 Kriegserklärung GB und F an Deutschland.

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    • ceterum_censeo schreibt:

      Zunächst vorab:
      Das Grundgesetz –

      Keine Frage:
      Das Grundgesetz IST die ‚Verfassung‘ Deutschlands (so z.B. eindeutig Prof. Murswiek)

      Es war damals vom Parlamentarischen Rat als ‚vorläufige Verfassung‘ konzipiert, – vorläufig deswegen, weil es eben nur in einem Teil Deutschlands Geltung entfalten konnte – wegen der damaligen gelteenden Souveränitätsbeschränkungen, aber v.a. wegen der Teilung Deutschlands – die Deutschen außerhalb der westlichen Bestatzungszonen ( also jene in der ‚Ostzone‘ ) waren daran nicht beteiligt.

      Darauf zielt die Bezeichnung ‚Grundgesetz‘ ab und eben nicht ‚Verfassung‘ – die dann wie auch im GG ausdrücklich postuliert – für eine späteres, wiedervereinigtes Deutschland gelten sollte.

      Dennoch – daran kann kein Zweifel bestehen – gilt das Grundgesetz seit der Wiedervereinigung als Verfassung für ganz Deutschland – es gilt durch den Beitritt der ‚DDR‘ (gem. Art. 23 GG a.F.) auch als Verfassung für ganz Deutschland – auch wenn die Bezeichnung ‚Grundgesetz‘ beibehalten wurde.

      Somit wurde sz. diese Lösung gewählt – indessen gilt nach wie vor Art. 146 GG, und dieser schließt dann auch eine ‚endgültige‘ Lösung nicht aus.
      Hierdurch sollte urprünglich die Ablösung der zunächst aus ob. Gründen als ‚vorläufig‘ angesehenen Grundgesetzes ermöglicht werden – wenn die Voraussetzungen dafür gegeben sein würden – Wiedervereinigung in Freiheit.
      DAS war 1990 dann der Fall.

      Mit dem Einigungsvertrag von 1990, zwischen Bundesrepublik Deutschland und DDR, der die Konditionen dieses DDR – Beitritts regelt, waren natürlich die ursprünglichen Bezüge auf eine künftige Wiedervereinigung obsolet, aber ausdrücklich (!) die Möglichkeit der Ablösung des Grundgesetzes durch eine neue Verfassung aufrechterhalten, wenn auch damals nicht von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht, sondern die ‚Beitrittslösung‘ gewählt wurde.

      Ob diese Möglichkeit auch heute noch besteht, mag bei manchen streitg sein, bestimmte Entscheidungen des BVerfG deuten jedenfalls darauf hin; Indessen klar ist, das Grundgesetz jedenfalls steht nicht zur Disposition aus dem Grunde, ‚weil es keine Verfassung‘ sei.
      Eine Reform – u.U. auch in Form einer neuen Verfassung gem. Art. 146 GG erscheint danach durchaus möglich, ist aber nicht zwingend geboten. —

      Volle Souveränität? – Ja – aber. Mit gewissen ‚Modifikationen‘.

      Punkt ‚Friedensvertrag‘:
      Festzuhalten ist auch, der ‚Zwei plus vier‘ ersetzt einen Friedensvertrag;
      Mit diesem Vertrag sind im Wesentlichen die letzten noch bestehenden besatzungsrechtlichen Vorbehalte entfallen die der rechtlichen deutschen Souveränität noch entgegenstanden.

      Die Bezeichnung ‚Zwei plus vier‘ und nicht ‚Friedensvertrg ‚ wurde damals übrigens ausdrücklich gewählt, um zu gewährleisten daß dich die Zahl der Beteiligten eben auf jene 6 Parteien beschränkte, und um zu verhinderm , daß sich noch zahlreiche weitere frühere ‚Kriegsgegner‘ mit an den Verhandlungstisch drängten, was den Abschluß eines solchen Vertrages außerordentlich erschwert, wenn nicht gar unmöglich gemacht hätte.-

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      • Dr. Gunther Kümel schreibt:

        ceterum censeo,
        Du rapportierst die Standpunkte, die das offizielle Berlin vertritt. Deine Argumente überzeugen mich nicht. Ein „Deutschland“ gibt es heute nicht, es gibt nur die BRD und das schattenhafte Deutsche Reich, das in den Vorkriegsgrenzen Österreich, die Ostgebiete einschließlich des Memellades und Sudetenlandes umfaßt.
        Bis 1949 galt noch das absolute Willkürrecht der alliierten Militärdiktatur („Kontrollrat“). Es wurde kodifiziert im „Besatzungsstatut“ 1949 und im Ü-Vertrag 1955.
        Hör Dir unbedingt die Rede von CARLO SCHMID an den P. Rat an: Er macht deutlich, daß es nicht darum gehen kann, eine „Verfassung“ zu entwerfen; denn eine Verfassung müsse vom Volk in freier Selbstbestimmung entworfen und gebilligt werden. Dieses „Grundgesetz“ für die BRD (Organisationsform der Modalität einer Fremdherrschaft“ !!) sei aber vom Feind in Auftrag gegeben worden, nach dessen Richtlinien entworfen und müsse von ihm genehmigt werden.
        Dieser Geburtsfehler haftet dem GG unaufhebbar auch noch heute an.
        Aus Art. 146 ist klar abzuleiten, daß das GG eben keine Verfassung ist.

        Es gilt auch für das Gebiet der weiland DDR, aber eben nicht als „Verfassung“. Allerdings wird das GG in der BRD benützt, als wäre sie eine Verfassung.
        Die „Wiedervereinigung“ ändert an diesen Tatsachen nichts. Denn der Beitritt (!!) der DDR hat ja daran nichts geändert, daß das GG von Anfang an nicht von uns, sondern von den Westalliierten eingesetzt wurde, wenn sie sich auch handverlesener Deutscher für die Formulierungsarbeit bedient haben.
        Eine „Reform des GG“ würde nichts ändern. Nur dann, wenn eine konstituierende Versammlung in freier Selbstbestimmung ein grundlegendes Gesetzeswerk erstellen würde, das dann vom Deutschen Volk einhellig bestätigt würde, hätten wir eine Verfassung.

        Volle Souveränität?
        Der 2+4-Vertrag (VIER MÄCHTE) gab uns die volle Souveränität.
        Wir haben also „volle Souveränität“ von den 4 Alliierten zugestanden bekommen, haben (angeblich völlig freiwillig) gegenüber den 3 West-Alliierten im nächsten Moment darauf verzichtet: Besatzungstruppen, Besatzungskosten, Verzicht auf Friedensvertrag, Übernahme des Besatzungsvertrages (Ü.-Vertrag von 1955) in den wesentlichen Teilen.

        Wie könnte denn ein Vertrag zw. der DDR, der BRD und den 4 Alliierten einen Friedensvertrag
        „ersetzen“, der zw. den 4 Alliierten plus 165 Feindstaaten und dem Deutschen Reich verhandelt und abgeschlossen werden müßte. Wie hätte denn die BRD auf einen Friedensvertrag verzichten können, wenn der gerade abgeschlossene Vertrag einen solchen ohnehin „ersetzt“ hätte ??
        Wahr ist: Einen Friedensvertrag können wir uns abschminken.

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        • ceterum_censeo schreibt:

          SUUM CUIQUE!

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        • Dr. Gunther Kümel schreibt:

          ceterum censo,
          Suum cuique? Soll das heißen, mit all diesen Verbrechen sei den Deutschen ja nur Recht geschehen?

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        • ceterum_censeo schreibt:

          Ach Krümeldoktor, natürlich: Jeder bekomme das Seine.

          Hier meint es in übertragener Bedeutung: Jedem Tierchen sein Pläsierchen – jedem sei seine wirrologische Ansicht zugestanden – oder auch
          ‚chacun à son goût‘:

          Jedem Krümel seine krümelige krude Verschwörungsthese. 😇

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        • Rabe schreibt:

          Die Verfassung ist in den Ewigkeitsklauseln gegeben worden, wo die letzte vom Volk abgestimmte Verfassung 1918/19 legitimiert wurde. Diese Ewigkeitsklauseln wurden strafrechtlich von der rot grünen Bundesregierung entfernt, um für politische Interessen die Justiz zu besetzen. Natürlich konnten die Alliierten nach dem Sturz der Monarchie die Augen nicht verschließen, aber sie haben die vom Volk legitimierte Verfassung in Grundsätzen mit den Ewigkeitsklauseln übernommen.

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        • Dr. Gunther Kümel schreibt:

          Rabe,
          Da muß ich was nicht mitbekommen haben: Wann wurde die Verfassung der Weimarer Republik vom deutschen Volk legitimiert?
          Die einzige Bestimmung des auf Anweisung völlig neu geschriebenen (und niemals legitimierten) GG von 1949 mit unveränderbarem „Ewigkeitsanspruch“ ist Art.1 „Wahrung der Menschenwürde“.
          Was ist das, die Menschenwürde?
          Es ist die Geistigkeit, die Kulturfähigkeit. Der Träger der Kultur ist das Volk.
          Demnach fordert das GG die Erhaltung, Behauptung und Entwicklung des deutschen Volkes.
          Leider wird vor allem anderen dieses Bekenntnis des GG von den Herrschenden täglich in den Schmutz getreten!

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        • Rabe schreibt:

          Lieber Dr. Kümmel, das habe ich nachdem ich von Meinungswächtern der SPD und Grünen stets attackiert wurde, genau recherchiert und die 1918 in Arbeit gegeben Verfassung wurde per Volksabstimmung 1919 legitimiert. Daran gibt es keinen Zweifel, auch wenn uns unsere Politiker etwas anderes einreden wollen, so wie sie das Volk verachten. In älteren Unterlagen habe ich sicher noch das Datum.

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        • Dr. Gunther Kümel schreibt:

          Rabe,
          Es ist ja eine zweitrangige Frage. Aber die Weimarer Reichs-Verfassung wurde nicht vom Volk legitimiert.
          Am 31. Juli 1919 beschloss die Nationalversammlung die Verfassung in ihrer endgültigen Form mit 262 zu 75 Stimmen; Am 11. August 1919 unterzeichnete Reichspräsident Friedrich Ebert die Weimarer Verfassung in Schwarzburg. Sie trat mit ihrer Verkündung am 14. August 1919 in Kraft (Reichsgesetzblatt 1919, S. 1383).
          Also KEINE Volkabstimmung!

          Diese Verfassung blieb 1933 in Kraft. Es gab die „Reichtagsbrandverordnung“ von Hindenburg.
          Er befürchtete, daß die KPD einen Aufstand machen würde.
          Und dann gab es das Ermächtigungsgesetz des Reichstages.
          Schließlich hat Hitler nach dem Tod Hindenburgs das Amt des Reichspräsidenten mit seinem Kanzleramt vereinigt.
          DARÜBER gab es eine Volksabstimmung (95%).
          Im Dritten Reich gab es eine Reihe von Volksabstimmungen, regelmäßige Reichstagswahlen und ebenso regelmäßig die Verlängerung des Ermächtigungsgesetzes durch den Reichstag.
          Allerdings war die Staatspartei NSdAP die einzige Partei im Reichstag, nachdem sich die übrigen selbst aufgelöst hatten. Die KPD wurde verboten.

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      • ceterum_censeo schreibt:

        Ach KrümelWirrologendoktorchen, Sie haben natürlich ein Recht auf Ihre reichsbürgerlichen Verschwörungstheorien… Eben: Jedem das Seine!

        Wir – Ihnen vielleicht lieber – könnten bei alledem vielleicht auchs DAS für bare Münze nehmen:

        Deutschland und die Alliierten: Wie frei und souverän ist die BRD?

        der ehemalige Generalstaatsanwalt der DDR, Hans Bauer, im Sputnik-Interview. Der heutige Rechtsanwalt und Vorsitzende der „Gesellschaft zur Rechtlichen und Humanitären Unterstützung“ (GRH) in Berlin kommentierte den 70-jährigen Geburtstag des Grundgesetzes.
        *ttps://de.sputniknews.com/gesellschaft/20190524325051176-deutschland-alliierte-souveraenitaet-brd/

        Ich als Jurist halte mich da lieber an den höchst renommierten Staats- und Verfassungsrechtler Prof Miurswiek.
        Der ist weder ein Volltrottel, noch ein MerKILL – Speichellecker.

        Aber nehmen wir doch mal den Carlo Schmid her:

        Rede:
        Wir haben unter der Bestätigung der Aliierten Vorbehalte, das GG zur Organisaion der heute freigegebenen Hoheitsbefugnisse des deutschen Volkes in einem Teile Deutschalds zu beraten und beschliessen. Wir haben nicht die Verfassung Deutschlands oder Westdeutschlands zu machen, wir haben keinen Staat zu errichten. Wir haben hier etwas zu tun, das uns die Möglichkeit gibt, gewisser Notstände besser Herr zu werden, als wir das bisher konnten. Auch ein Staatsfragment muss eine Organisation haben, die geeignet ist, den praktischen Bedürfnissen der inneren Ordnung eines Gebietes gerecht zu werden. Auch ein Staatsfragment braucht eine Legislative, braucht eine Exekutive und braucht eine Gerichtsbarkeit. Wenn man nun fragt wo dann die Grenzen gegenüber dem Vollstatt und der Vollverfassung seien, nun, das ist eine Frage der praktischen Beurteilung im Einzelfall. Aber über folgende Dinge sollte Einigkeit erzielt werden können.

        1.) Das GG für dieses Staatsfragment muss gerade aus diesem, seinen inneren Wesen heraus, seine zeitliche Begrenzung in sich selber tragen. Die künftige Vollverfassung Deutschlands darf nicht durch Abänderung des GG dieses Staatsfragments entstehen müssen, sondern muss originär entstehen können. Aber das setzt voraus, dass das GG eine Bestimmung enthält, wonach es automatisch ausser Kraft tritt, wenn bestimmte Ereignisse eintreten sollten.

        Wann soll es ausser Kraft treten?
        Ich glaube das über diesen Tag kein Zweifel bestehen kann. An dem Tage an dem ein von dem Deutschen Volk in freier Selbstbestimmung beschlossenen Verfassung in Kraft tritt.

        2.) Für ein Gebiet eines echten, vollen Staates ist charakteristisch, dass diese Gebiet geschlossen ist. Dass also nichts hereinragen kann über die Grenzen und nichts aus diesen Grenzen herausragen kann an hoheitlichen Möglichkeiten. Beim Staatsfragment ist das anders und mag es anders sein. Hier ist räumliches offen sein nicht durch sich selber ausgeschlossen. Und das wird sich in einem doppelten Sinne in unsere Arbeit nierderschlagen können und, wie ich glaube, müssen. Dieses GG muss eine Bestimmung enthalten, aufgrund der jeder Teil deutschen Staatsgebietes,der die Aufnahmen wünscht, auch aufgenommen werden muss. Wobei die Fage noch zu klären sein wird, wie das geschehen soll und ob hier Bedingungen aufgestellt werden soll. Ich glaube, und da komme ich zum Zweiten, dass man die Aufnahem so wenig erschweren sollte wie möglich.<<

        Richtig, deutlich und drastisch, eben angesichts der damaligen Zeitläufte und Umstände.

        Und das ‚Staatsfragment‘ bedeutet eben den verbliebenen, freien Teil Deutschlands (Westzonen) . Auch sicherlich geprägt durch die Kriegs- und Besatzungserfahrung.

        Gerade das bestätigt aber die obige Darstellung zum Grundgesetz und seinem geplanten Charakter.

        Mag auch ein anderer Weg – wie Schmid ihn damals betonte angesichts dieser gedachten ‚Vorläufigkeit ‚ – also u. U. ein anderer Weg (Art. 146 GG) vorzuziehen gewesen sein, es ändert nichts daran, daß das – geliebte oder ungeliebte – Grundgesetz heute eine vollgültige Verfassung darstellt, eben bis ….

        Aber wie sähe denn überhaupt eine heute, unter SEDrot-tieftotlinkksgrüner Ägide erstellte Verfassung aus?
        NEIN, da überkommt mich das GRAUSEN:
        Und da ist mir das wie auch immer verwässerte Grundgesetz am Ende doch noch lieber.

        Und nun ja, was gewissse Zugeständnissen und einzelne alliierte Vorbehalten angeht, das hatte ich bereits darauf hingewiesen, daß ohne gewisse Zugeständnisse die deutsche Wiedervereinigung und die deutsche Einheit eben ’nicht zu haben‘ gewesen wären

        Manchmal ist das so – wie im wahren Leben.

        Natürlich mag man da über den Begriff ‚Freiwilligkeit‘ streiten. Dem hat Deutschland damals – mit dem Ziel der Erreichung seiner Wiedervereinigung – in eigener Entscheidung zugestimmt.

        Daß dazu sz. die Bürger nicht befragt wurden, finde ich auch meinerseits höchst bedauerlich. Aber man erinnere sich an den damals übermächtigen ‚Wiedervereinigungsdruck‘ vom Osten aus, so. bei der D-Mark angefangen: ‚Kommt sie nicht her, geh’n wir zu ihr‘ u.s.w.;

        was natürlich auch auf die politischen Entscheidungs- und Uimsetzungsprozesse einwirkte. Hieraus erklärt sich zu einem guten Teil wohl auch die letztlich gewählte Lösung nach Art. 23 GG.

        Aber wie schon gesagt, viel schlimmer ist die Nichtbeteiligung der Bürger bei der abartigen, absurden ‚E-U‘-Verbrecherei – von ‚SCHENGEN‘ über Maastricht, DM – Versenkung und Blechgeld (sog. ‚Euro‘ Einführung) über Lissabon – Vertrag hin zur großangelegten UMVOLKUNG und vieles mehr.

        Da beleibt nämlich von SOUVERÄNITÄT am Ende NICHTS MEHR!

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        • Dr. Gunther Kümel schreibt:

          ceterum censeo,
          Ich nehme ja zur Kenntnis, daß Sie Wissenschaftler nur für abgehobene Nichtswisser und parasitäre Faulenzer halten.
          Sie haben das Anliegen der von den Alliierten handverlesenen Verfasser des GG richtig dargestellt. Diese Sicht sollten wir beibehalten, sie gibt uns die Rechtfertigung für den Kampf für die Erhaltung unseres Volkes.
          Damals war klar, daß die Forderung der Aufnahme deutscher Gebiete für das Gebiet des Deutschen Reiches in den Vorkriegsgrenzen gilt.

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        • ceterum_censeo schreibt:

          @ Kümel schreibt:

          Ach Krümel, der schreibt.,

          Ja als Wirrologe sind Sie natürlich der einzige Wissenschaftler, der von Staats- und Verfassungsrecht etwas versteht.
          Als Jurist beuge ich von Ihnen mein Haupt in Demut!

          Juristen nämlich haben von Staats- und Verfassungsrecht ÜBERHAUPT keine Ahnung,
          und auch höchst renommierte Staats- und Verfassungsrechtlerwie etwa ein Prof. Murswiek und andere sind da regelrecht tumbe Toren….

          ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

          Aber zur Sache:

          Tatsache – und das kann man nicht gutheißen – ist vielmehr folgender Sachverhalt und viel schlimmer als Ihre Pseusodiskussion – was aufgrund der zu einem ‚E-U – ropa Artikel ‚ umfunktionierten Art. 23 GG geschehen ist und was auf dieser Basis geschieht. Den Artikel kennt man selbst als ‚kundiger Thebaner‘ im Gegensatz zu früher gar nicht mehr wieder.

          Das habe ich auch hier schon angespochen:

          Mal ein Auszug dazu:

          Deutschland hat die Ausübung seiner Hoheitsrechte entgegen Art. 23 Abs. 1 GG weitgehend der Europäischen Union übertragen, obwohl diese weder demokratischen noch rechtstaatlichen noch sozialen Grundsätzen genügt, das Subsidiaritätsprinzip nicht achtet und keine dem Grundgesetz im Wesentlichen vergleichbaren Grundrechtsschutz gewährleistet. Die Organe der Union handeln ohne demokratische Legalität.

          Das Europäische Parlament vertritt kein Volk; denn die Unionsbürger sind kein Volk. Die Abgeordneten werden nicht der demokratischen Proportionalität gemäß gewählt. Das Stimmgewicht eines Wählers von Malta ist etwa 1200 % höher als das eines Wählers in Deutschland. Allenfalls eine Abweichung von 30 % ist tolerierbar. Demgemäß sieht selbst das Bundesverfassungsgericht die Maßnahmen der Europäischen Union durch die Beschlüsse des Europäischen Parlaments allenfalls als demokratisch gestützt an, aber legitimiert nur durch die Parlamente der Mitgliedstaaten, auch nur wenn die Ermächtigungen der Union derart bestimmt sind, daß deren Politik voraussehbar ist.

          Davon kann keine Rede sein. Die Ermächtigungen sind weit und offen. Das Gericht hat das entgegen seiner eigenen Rechtssätze nie geprüft, sondern lediglich befunden, „noch“ würden die Befugnisse der Union nicht zu weit gehen. Das hat mit rechtserkennender Subsumtion nichts zu tun. Insgesamt ist das demokratische Defizit der Union nicht korrigierbar, weil die Union mit gut 500 Millionen Unionsbürgern viel zu groß und die Mitgliedstaaten viel zu heterogen – kulturell, politisch und vor allem ökonomisch – für die Wirklichkeit des demokratischen Prinzips sind. Demokratie und Rechtsstaat kann es nur in kleinen Einheiten geben (näher mein Die Souveränität Deutschlands, Kopp- Verlag, 2012, S. 201 ff.). Die Divergenz der Mitgliedstaaten hat sich im Laufe der vermeintlichen Integration verstärkt. Freundschaft hat sich nicht entwickelt. Ein deutlicher Beweis war die Opposition Frankreichs, Großbritanniens und auch Italiens gegen die Vereinigung der Bundesrepublik Deutschland mit der DDR.

          Und weiter zur Rolle der s oooo ‚christlichen ‚ MERKILL – Halbmond – DU:

          Die Union folgt einem Interesse des großen international agierenden Kapitals an grenzenlosen Märkten heterogener Volkswirtschaften, die sich mit dem Schein von Freihandel und Wettbewerb trefflich für die Ausbeutung einerseits sklavenartiger Arbeitsverhältnisse armer Völker und andererseits (noch) kaufkräftiger Bevölkerungen vermeintlich reicher Völker eignen. Dieses Interesse wird von der an sich gegenläufigen egalitaristischen Ideologie gestützt, deren Wortführer alle Unterschiede der Menschen und der Völker einebnen wollen und darum nach Kräften die „Eine Welt“ anstreben. Ein Auswuchs dieser Ideologie ist der Öffnung der Grenzen für alle, die ihr ‚Vaterland‘ in den Wohlstandsländern suchen, vor allem in Deutschland mit dem „freundlichen Gesicht“. Ubi bene ibi patria. Die Völker aufzulösen und eine globale Mischpopulation zu schaffen scheint die Erfüllung des sozialistischen Traums zu sein. Die Zukunftspläne der Vereinten Nationen, wie die Agenda 2030 und die Verträge der Mittelmehrunion, die eine Erweiterung der Europäischen Union in den Vorderen Orient und nach Nordafrika konzipieren, weitestgehend islamische Gebiete, geben beredtes Zeugnis dieser Politik, die die Vernichtung der ebenso christlich wie aufklärerisch geprägten Kultur Europas betreibt. Das ist der eigentliche Grund dessen, daß die Grenzen Deutschlands und Europas nicht wirksam geschützt wurden und werden, nicht etwa ein Versagen der „Getriebenen“ oder ein „Kontrollverslust“. Angela Merkel nicht anders als jetzt auch Emmanuel Macron vollstrecken mit all ihrer Macht und ohne jede Achtung vor dem Recht der Menschen und Völker die One-World-Politik, um die civitas maxima zu schaffen, die eine weltweite Tyrannei hervorbringen wird. Vor Vereinigten Staaten von Europa kann man sich nur fürchten. Die Finalität der Europäischen Union kann um der Freiheit willen nur eine völkerrechtliche Zusammenarbeit uneingeschränkt souveräner Völker Europas sein, aus denen keinesfalls Rußland ausgegrenzt werden darf. Die Türkei gehört nicht dazu, die weiteren Gebiete der Umma erst recht nicht.

          Wegen der schmalen demokratischen Legitimation der parteienstaatlichen Parlamente könnte allenfalls verbindliche Plebiszite über alle wichtigen Gesetze, insbesondere die Unionsverträge, Deutschland den Status einer Demokratie geben. Die Schweizer Eidgenossenschaft ist Vorbild. Eine solche verweigern aber die Parteien, die die Gesetzgebung des Bundes beherrschen und wissen, daß ihre permanente Propaganda für ‚Europa‘ die Mehrheit der Menschen, die „schon länger in Deutschland leben“ nicht überzeugt. (…)

          – Nach Prof. Karl A. Schachtschneider –

          NATÜRLICH ist Deutschland NICHT souverän, aber aus dem Grunde, daß es unter dem MerKILL – Regime seine Souveränität SELBST längst an eine nebulöse, Kraken- und MOLOCHartige ‚E-U‘ abgegeben hat.

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    • ceterum_censeo schreibt:

      Volle Souveränität? – Ja – aber.

      Richtig ist, daß der ‚Zwei plus vier‘ – Vertrag Deutschland im Grunde die volle Souveränität einräumte mit einigen Regelungen und Vorbehalten bzw. deutschen Zugeständnissen, die sich aus den Umständen ergaben.
      So wurden z.B. die deutschen Außengrenzen als ‚endgültig‘ festgelegt (v.a. die deutschen ‚Ostgebiete‘ ) betreffend (Meiner Erinnerung nach eine Forderung Rußlands)

      Ferner – ein weiterer Punkt der die Souveränitätsfrage berührt – ist das Recht in bezug auf die in Deutschland stationierten westlichen Truppe (NATO) – Der Abzug der russischen Besatzungstruppen bis 1994 wurde bereits mit dem ‚2+4‘ Vertrag geregelt.

      Diesbezüglich wurde dann später das alte Zusatzabkommen zum Nato-Truppenstatut geändert, welche Änderung allerdings erst einige Zeit darauf in Kraft trat. Wesentlich war auch, daß mit Artikel 6 das Recht der vereinten Deutschlands, ‚Bündnisse nit allen sich daraus ergebenden Rechten und Pflichten einzugehen‘ (→ NATO), ausdrücklich festgeschrieben wurde.

      Ich will hier die zahlreichen komplexen Fragen nicht in epischer Breite auswalzen. Mag der ‚2+4‘ Vertrag und die weiteren Abkommen auch gewisse ‚Schönheitsfehler‘ haben und noch Restvorbehlte enthalten; M.E. ist es aber nicht angängig zu behaupten, Deutschland sei bis heute ein ‚Besetztes Land‘.

      VIEL SCHLIMMER ist, daß die Chancen, die der ‚2+4‘ Vertrag bei allen verbleibenden Unzulänglichkeiten einräumte, eben gerade nicht genutzt wurden, sondern freiwillig und leichtfertig von Deutschland selbst weitestgehende Souveränitätsrechte aufgegeben wurden:

      Die absurde ‚E-U ropa‘ – Psychose, voran die freiwillige Aufgabe der monetären Souveränität (‚EURO‘), Schengen, die Maastricht- und v.a. ‚Lissabon‘ – verträge, die Flutung Europas, v.a. aber Deutschlands durch die Stalinistin im Kanzleramt – und das alles natürlich der verängnisvolle Weg in eine neue, ‚Pan- E -U -ropa – NWO‘, welche Auswirkungen wir bereits jetzt massiv bemerken und uns noch Hören und Sehen vergehen wird.

      DAS ist meines Erachtens der eigentliche und wesentliche Punkt, VIEL mehr als eine vielleicht punktuelle Fortgeltung von ‚Besatzungsrecht‘.

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    • ceterum_censeo schreibt:

      Überleitungsvertrag und „Feindstaatenklauseln“

      Soweit grundsätzlich. Aber wie steht es nun genau mit Souveränität und/oder ‚Besatzungsrecht‘?

      Zunächst noch einmal kurz zum Begriff der Souveränität und seine völkerrechtliche Bedeutung

      Der Begriff Souveränität bedeutet im völkerrechtlichen Sinne, dass Staaten gegenüber
      anderen Staaten befehlsunabhängig und nur der Völkerrechtsordnung unterworfen sind.
      Souveränität kommt einem Staat bereits als solchem zu und bedarf keiner besonderen
      Herleitung oder Begründung.
      Als souverän gelten also grundsätzlich alle Staaten gleichermaßen und ohne Unterscheidung untereinander. Dieser Grundsatz der souveränen
      Gleichheit der Staaten findet sich in Art. 2 Nr. 1 der Satzung der Vereinten Nationen.

      Da Beschränkungen der Souveränität eines Staates eine Ausnahme von der Regel darstellen, müssen sie besonders begründet werden.
      Und diese Situation haben wir nun aufgrund der geschichtlichen Ereignisse – Folge:
      Beschränkungen der Souveränität der Bundesrepublik Deutschland bis zum Jahr 1990.

      – Im einzelnen:

      Mit der bedingungslosen Kapitulation der deutschen Streitkräfte am 8./9. Mai 1945 endete der 2. Weltkrieg. Nach Auffassung der herrschenden Völkerrechtslehre in der Bundesrepublik und der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hatte diese Kapi-
      tulation, die anschließende Besetzung des deutschen Staatsgebiets durch alliierte Truppen und die Übernahme der obersten Regierungsgewalt durch die Alliierten jedoch
      nicht den Untergang des damaligen deutschen Staates, des Deutschen Reiches, zur Folge.

      Vielmehr wurde das Deutsche Reich als fortexistierend betrachtet und die 1949 gegründete Bundesrepublik als „teilidentisch“ mit dem Deutschen Reich angesehen.
      oben schon gesagt –
      Mit der Verabschiedung des Grundgesetzes sollte nicht ein neuer westdeutscher Staat geschaffen, sondern die deutsche Staatsgewalt in einem Teil Deutschlands neu organisiert werden.
      Aufgrund der besonderen politischen Situation war die Bundesrepublik
      Deutschland im Jahre 1949 jedoch nicht vollständig souverän im völkerrechtlichen Sinne. Die Beschränkungen der Souveränität ergaben sich aus verschiedenen den Alliierten zustehenden Rechten.

      Diese Beschränkungen endeten aber dann im Prinzip wie oben dargelegt im Jahre 1990 mit dem ‚2+4 – Vertrag”.
      ……
      Eindeutig ist der Kerngedanke des „2+4-Vertrages“
      in Art. 7 Abs. 1 festgehalten:

      „Die Französische Republik, die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken,
      das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland und die Vereinigten
      Staaten von Amerika beenden hiermit ihre Rechte und Verantwortlichkeiten in
      bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes. Als Ergebnis werden die entsprechenden, damit zusammenhängenden vierseitigen Vereinbarungen, Beschlüsse
      und Praktiken beendet und alle entsprechenden Einrichtungen der Vier Mächte
      aufgelöst.“

      Punkt.

      Die beinhaltete auch ausdrücklich den Verzicht auf einige alliierte Maßnahmen und Ermächtigungen wie u.a. die „Potsdamer Beschlüsse” vom 2.August 1945, wie auch
      das Viermächte-Abkommen vom 3. September 1971, u.s.w

      Was hat es nun mit dem ‚Überleitungsvertrag‘ ( 1954, als Teil der ‚Pariser Verträge‘) auf sich?

      Die Folge dieses Verzichts ist in Art. 7 Abs. 2 des „2+4-Vertrages“ festgelegt:
      „Das vereinte Deutschland hat demgemäß volle Souveränität über seine inneren
      und äußeren Angelegenheiten.“

      Soweit eindeutig.
      Allerdings, im Zuge des „2+4-Vertrages“ kam es am 27./28. September 1990 zu einem Noten-
      wechsel zwischen Vertretern der Bundesrepublik Deutschland, der Französischen Republik, der Vereinigten Staaten von Amerika und des Vereinigten Königreichs.

      Dieser
      Notenwechsel sieht in Art. 2 das Außerkrafttreten des „Überleitungsvertrages“ vor, verbunden jedoch mit der Einschränkung nach Art. 3, dass verschiedene enumerativ aufgezählte Regelungen trotz der Aussage von Art. 7 Abs. 1 Satz 2 des „2+4-Vertrages“ weiterhin in Kraft bleiben. Demnach bleiben auch nach 1990 folgende Bestimmungen des Überleitungsvertrages wirksam:

      – aus dem ersten Teil: Art. 1 Absatz 1 Satz 1 bis „… Rechtsvorschriften aufzuheben oder zu ändern“ sowie die Absätze 3, 4 und 5, Art. 2 Abs. 1, Art. 3 Abs. 2
      und 3, Art. 5 Abs. 1 und 3, Art. 7 Abs. 1 und Art. 8,
      – aus dem dritten Teil: Art. 3 Abs. 5 Buchstabe a des Anhangs, Art. 6 Abs. 3 des
      Anhangs,
      – aus dem sechsten Teil: Art. 3 Abs. 1 und 3,
      – aus dem siebten Teil: Art 1 und Art. 2,
      – aus dem neunten Teil: Art. 1,
      – aus dem zehnten Teil: Art. 4.
      Bei den fortgeltenden Bestimmungen handelt es sich im wesentlichen um sog. „versteinertes Besatzungsrecht“, also Besatzungsrecht, welches bereits bei Abschluß des „Überleitungsvertrages“ keinerlei Disposition durch die deutsche Staatsgewalt unterlag.

      Die Tatsache, dass verschiedene Bestimmungen und Maßnahmen der Besatzungsmächte bestandskräftig sind, führt nicht zu dem Ergebnis, dass die Bundesrepublik Deutschland heute völkerrechtlich nicht vollständig souverän ist. Der Fortbestand des Besatzungsrechts basiert darauf, dass die Bundesrepublik Deutschland freiwillig eine entsprechende völkerrechtliche Bindung eingegangen ist.

      Die Tatsache, dass sich ein Staat gegenüber anderen Staaten Bindungen auferlegt, ist jedoch kein Beweis für eine nur unvollständige Souveränität des Staates, sondern im Gegenteil gerade Ausfluß seiner Souveränität.

      Daher sind die danach fortgeltenden Bestimmungen des „Überleitungsvertrages“
      nicht als Beschränkung der Souveränität der Bundesrepublik Deutschland anzusehen.
      ( … )

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      • Dr. Gunther Kümel schreibt:

        ceterum censeo,

        „FREIWILLIG“ ??

        Deine Argumentation beruht darauf, daß die unglaublich weitgehende Unterwerfung unter fremden Willen in den vielen diplomatischen Noten „freiwillig“ erfolgt sei. Die Unterwerfung umfaßt ja nicht nur den (bereits sehr weitgehenden) Ü.-Vertrag, sondern auch den Verzicht auf einen Friedensvertrag, die Stationierungsrechte (Truppenstatut).
        FORMAL war diese Unterwerfung „ein Akt der Souveränität“. Sieht so besser aus.
        Aber welcher WIRKLICH souveräne Staat läßt sich darauf ein, sich nach 50 Jahren Besetzung weiter besetzen zu lassen und noch dafür zu bezahlen, fremde Willkür als das eigene „Recht“ zu akzeptieren, Verzicht zu leisten, durch Vertrag auf einen Zustand des Friedens hinzuarbeiten?

        Du schreibst, mit der Kapitulation habe der Krieg geendet.
        Das ist wieder nur FORMAL richtig. Denn in krasser Verletzung von Völkerrecht, Verträgen und Menschenrecht haben die Alliierten am 5. Juni 1945 eine Militärdiktatur errichtet, die vielen Millionen von deutschen Zivilisten das Leben gekostet hat (meine Großmutter war eines der Opfer). Die Alliierten haben nach der Kapitulation den Krieg weitergeführt („NACHKRIEG“) durch Vertreibung, Mord an Kriegsgefangenen, planvoll inszenierte Hungersnot, Demontage, Produktionsverbote, Fabrikssprengungen, Raub von Patenten, Markenrechten, Prototypen, Verfahren und Werkzeichnungen in Milliardenwert, Raub von Kunstwerken, Bibliotheken, Gold, Museumsschätzen.

        Du schreibst verharmlosend, 1949 sei die BRD „beschränkt souverän“ gewesen.
        Bis 1949 unterlag sie der mörderischen Militärdiktatur der Alliierten. Kein Deutscher hatte irgendwelche Rechte, nicht einmal das Recht auf Leben. 1949 wurde diese absolute Willkür in Artikel gefaßt (Besatzungsstatut), das erst 1955 im Ü.-Vertrag gemäßigt wurde.
        Der Ü.-Vertrag gilt (in wesentlichen Teilen) auch heute noch, aber nur gegenüber den West-Alliierten.

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