(www.conservo.wordpress.com)
Von Helmut S. Roewer *)
Ein Ausflug in die politische Propaganda und ins Bundesamt für Verfassungsschutz
Das Wort der Menschenrechte wird in Deutschland überall im Munde geführt. Man staunt nicht schlecht, was heutzutage so alles zu den Menschenrechten gehört, und wie sich das Inhaltliche, von dem noch zu sprechen sein wird, verändert hat. Oftmals wird das Postulat der Menschenrechte in der Kombination unveräußerliche Menschenrechte benutzt. Der Zusatz macht zwar den Inhalt des Postulats nicht eben klarer, sondern bedeutet lediglich, dass hier etwas erwähnt wird, was einfach da ist und folglich nicht diskutiert werden kann. Nun denn, diskutieren wir es.
Mit der Ansicht, dass jeder Mensch der Träger individueller Rechte sei, betritt der neuzeitliche Mensch das Panoptikum der Weltgeschichte, jedenfalls in dem Teil der Erde, der sich damals als der Nabel der Welt wähnte. Ich reite auf dieser geografischen Einschränkung herum, weil ich gleich aufzeigen werde, dass die Sache mit den Menschenrechten tatsächlich örtlich begrenzt war und keineswegs universell (= überall auf der Welt geltend) ist.
Mit den Menschenrechten untrennbar verbunden war die Erkenntnis des Ich: Ich bin der Träger dieser Rechte. Sie gelten speziell für mich. Der mittelalterliche Mensch (in unseren Breiten) hätte über diese Aussagen gestaunt, wenn er sie denn überhaupt verstanden hätte. Um auf dem Teppich zu bleiben, sollte man hinzufügen, dass die Erkenntnis des Ich nicht das Anknipsen einer neuen Beleuchtung des Menschscheins war, sondern ein mühsamer, langwährender Prozess, den man heute als Aufklärung bezeichnet.
Die Aufklärung ist Gegenstand von Lob und Abscheu. Vor allem Konservative haben viel Tinte verspritzt, dass Negative herauszustreichen. Doch wie immer man schmollen mag, es ist kaum zu leugnen, dass die Aufklärung und die in ihrem Gefolge postulierten Menschenrechte in der Neuzeit in unseren Breiten einen ungeheuren Siegeslauf genommen haben. Die abendländische Kultur war mit diesen neuen Bausteinen so erfolgreich, dass ihre Protagonisten in der Lage waren, den Versuch zur Beherrschung der Welt zu wagen. Auch das geschah nicht mit einem Schlag, sondern entwickelte sich über einige wenige Jahrhunderte.
Einen ersten Ausflug in die praktische Politik unternahmen die Menschenrechte in der US-amerikanischen Unabhängigkeitserklärung von 1776. Sie blieben – bei Lichte betrachtet – zunächst US-zentriert. Erst später nahmen sie als Teil des missionarischen American way of life ihren Weg in die Welt. Marksteine wurden das amerikanische Eingreifen in den im wesentlichen europäischen Ersten Weltkrieg und dann erst recht in den Zweiten Weltkrieg. Diese Aktivitäten beruhten auf dem Glauben, einen Kreuzzug zur Durchsetzung der Menschenrechte führen zu müssen.
Mit dem US-Präsidenten Franklin Roosevelt (Amtszeit 1933-45) kamen die Menschenrechte auf der Weltbühne an. Roosevelt schwebte die Einsetzung einer Weltregierung (unter seiner Leitung) vor. Die sollte die Fackel der Menschenrechte auch in den letzten dunklen Winkel der Welt bringen. Zu diesem Zweck betrieb er die Gründung der Vereinten Nationen, die heute noch so genannt werden, obwohl sie gar nicht so heißen.
Roosevelt erlebte das Scheitern seiner Idee nicht mehr, denn im April 1945 starb er. Nunmehr setzte der sowjetische Diktator, den die Amerikaner in ihrer Menschenrechts-Verblendung Uncle Joe nannten, durch, dass von der Weltregierungsidee nicht viel übrig blieb, sondern nur ein Staaten-Club, die UNO, in der fünf Staaten – einer davon war die Sowjetunion – das Sagen haben würden. Und damit er nicht überstimmt werden konnte, ließ Stalin sich ein Veto-Recht einräumen. Derart organisatorisch abgesichert, hatte er wenig einzuwenden, dass sich die Mitglieder der UNO den Menschenrechten verpflichteten und an der einschlägigen Erklärung berauschten. Es war für ihn und zahlreiche andere nichts als eine Absichtserklärung ohne Folgen.
In den nächsten Jahrzehnten schien die amerikanische Menschenrechtsoffensive unaufhaltsam Land um Land zu gewinnen. Zumindest sah es so aus. Das lag daran, dass Menschenrechte und Wohlstand wie ein Tandem auftraten. Spätestens in den 1980-er Jahren wurde die Diskrepanz offensichtlich: Menschenrechte und Wohlstand waren nicht voneinander abhängig. Das Tandem wurde beiseite gestellt, nur noch besonders hartgesottene Menschenrechts-Missionare glaubten an seine Funktionsfähigkeit. 1995 ist der US-Politologe Samuel Huntington mit einer spektakulären Studie The Clash of Civilizations (dt. Titel: Kampf der Kulturen) gegen die amerikanischen Weltbeherrschungs-Phantasien aufgetreten. Bei diesem Rundumschlag wurde auch mit der Legende von den universell geltenden Menschenrechten aufgeräumt.
Die Erkenntnisse aus Huntingtons Mammutwerk, in wenigen Sätze zusammengefasst, lauten so: Die Ideologie der Menschenrechte ist ausschließlich eine Veranstaltung der westlichen Welt. Andere Kulturen, namentlich die orthodox-russische, die chinesische, die indische, die japanische, die mohammedanische stehen dem Postulat der Menschenrechte ablehnend bis feindselig gegenüber. Vertreter dieser anderen Kulturen halten die Menschenrechts-Ideologie für eine Propagandawaffe, um ihnen den westlichen Willen aufzuzwingen. Die wirtschaftlich steile Aufwärtsentwicklung, vor allem in Ostasien zeige, dass Menschenrechte und Wohlstand nichts miteinander zu tun hätten.
Diesem Befund ist wenig entgegenzusetzen. Im Gegenteil: die von den Menschenrechts-Offensiven der USA betroffenen Länder geben klar zu erkennen, dass sie sich gegen Beglückungen der genannten Art mit der Waffe in der Hand wehren werden. Im Nahen und Mittleren Osten und in Ostasien wird diese Lektion derzeit für jedermann erkennbar erteilt. In den USA haben die dortigen strategischen Chefdenker bereits kurz nach der Jahrhundertwende die theoretischen und praktischen Konsequenzen gezogen: Sie vertreten nunmehr, dass es für die USA vorteilhafter sein kann, mit stabilen Diktaturen (die mit den Menschenrechten nichts am Hut haben) zusammenzuarbeiten, denn mit instabilen Demokratien.
Apropos instabile Demokratie. Deutsche Politiker halten an der Fiktion der universalen Geltung der Menschenrechte gusseisern fest. Außen wie innen. Das Mantra der Menschenrechte geistert durch Absichtserklärungen und Belehrendes, wenn sich Medienschaffende, Politikdarstellende, Menscheninslandholende und CO2-Absondernde in einer Art Dauerschleife ans niedere Volk wenden, das – selbstredend aufgehetzt durch Populisten – die Einhaltung des Rechtsstaats fordert. Denen gegenüber spricht man von den universalen Menschenrechten, die es zu beachten und einzuhalten gelte. Menschenrecht auf Dauerversorgung aus Steuer- und Sozialkassen, Menschenrecht auf ungebremste Einreise, Menschenrecht auf sexuelle Handlungen an Kindern und Tieren, Menschenrecht auf Ehe mit Jedermann und Jedersache und beliebig Vielen, Menschenrecht auf Gewalt gegen Andersdenkende (allerdings nur von Fall zu Fall), Menschenrecht auf Manipulation von Wahlen, Menschenrecht auf Lüge (wenn’s der guten Sache dient), Menschenrecht auf gewaltsame Herstellung von Menschenrechten in Afrika und Asien (weil alle so schrecklich gleich sind, und die armen Eingeborenen nicht wissen, was für sie gut ist), Menschenrecht auf Leugnung von Naturgesetzen, Menschenrecht auf die Verbreitung von Geschichtslügen. Die Liste lässt sich fortsetzen.
Die Geltung der Menschenrechte ist, der Leser weiß es, zur öden Propaganda verkommen. Wer die Menschenrechte in den Mund nimmt, will dirigieren, verbieten, die freie Meinung und deren Äußerung beschneiden. Wer das Mantra der Menschenrechte hinterfragt, ist – na raten Sie mal – ein Rechtsextremist (vulgo: Nazi, Faschist oder sonst noch was). Stimmt nicht? Doch stimmt. Ich empfehle die offizielle Homepage des Bundeamtes für Verfassungsschutz. Da steht es:
Unter Rechtsextremismus werden Bestrebungen verstanden, die sich gegen die im Grundgesetz konkretisierte fundamentale Gleichheit der Menschen richten und die universelle Geltung der Menschenrechte ablehnen.
Ja, da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich. Denn im bislang noch geltenden Grundgesetz ist weder von der fundamentalen Gleichheit der Menschen die Rede, sondern nur davon, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind (Art. 3 Abs. 1 GG), geschweige denn von der universellen Geltung der Menschenrechte, sondern ganz im Gegenteil vom örtlichen Geltungsbereich des Grundgesetzes. Dieses gilt nicht universell, sondern in den ausdrücklich und namentlich aufgezählten Bundesländern und nur dort.
Doch aufgepasst, wenn Sie es wagen, das festzustellen, und zudem die Dreistigkeit besitzen, sich aufs Grundgesetz zu berufen, sind Sie ein Rechtsextremist. Willkommen im Club der Nazis.
Die so definierten Menschenrechte sind der Strick an dem die Deutschen seit spätestens 1949 zum Wohle fremder Völker hängen!
Und die Schlinge zieht sich zu. Mehr und mehr!
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Zitat: „Und ich bin für ein bedingungsloses Grundeinkommen“
@Frau mit den vielen Namen: Ein bedingungsloses Grundeinkommen gibt es nicht. Die erste und oberste Bedingung ist immer, dass Menschen im Schweiße ihres Angesichts produktiv arbeiten, materielle Werte erzeugen, die das materielle Lebewesen Mensch braucht.
Nur aus der Sicht von sozialistischen Umverteilern, Ausbeutern und Räubern ist das Grundeinkommen „bedingungslos“, denn diese sozialistischen Räuber tun ja nichts für das Grundeinkommen, sondern wollen mit diesem Begriff andere ausbeuten und ausrauben.
Und ob mit Bio Landwirtschaft fast 8 Milliarden Menschen ernährt werden können, ist sehr, sehr fraglich.
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BRD: Afrikaner haben Grundrechte und Bundesbürger haben Bürgerrechte. Wer findet den Fehler?
dz-g.ru/BRD_Afrikaner-haben-Grundrechte-und-Bundesbuerger-haben-Buergerrechte_Wer-findet-den-Fehler
Auf die feinen Unterschiede zwischen Menschenrechten, Grundrechten und Bürgerrechten ging ich schon 2010 ein. Die Grundrechte von Menschen afrikanischer Abstammung brachten mich erst 2019 auf die Palme!
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Prof. Rupert Scholz, oben:
ceterum_censeo schreibt:
5. November 2019 um 15:38
Prof. Scholz betont auch inbesondere, daß eine vermeintliche ‚Rechtfertigung der unkontrollloerten Masseneinwanderung mit Hinweis auf angebliche ‚Menschenrechte‘ – UNHALTBAR ist.
Das Grundgesetz gilt für diese Bunderepublik Deutschland – und NUR für diese!
Rupert Scholz wirft Regierung andauernden Verfassungsbruch vor –
Scholz wies auch das Argument zurück, wonach die Öffnung der Grenzen mit Verweis auf Artikel 1 des Grundgesetzes, „die Würde des Menschen ist unantastbar“, gerechtfertigt gewesen sei.
„Auch das ist ein Stück Irreführung. Denn das Grundgesetz ist eine nationale Verfassung, die für die Bundesrepublik Deutschland gilt und nicht für Menschen, die sich außerhalb Deutschlands in ihrer Würde verletzt sehen.
Das Grundgesetz ist kein weltweiter Wertmaßstab“,
betonte Scholz.
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Zu diesem Thema passt der aktuelle Artikel von Mendes Blog ganz gut:
https://philippantonmende.com/2019/11/05/freiheitliche-moraltheorie/
Der Humanitarismus und die sog. Menschenrechte ist ein Hinueberretten der christlichen Moraltheologie, deren Absolutismus im Zuge der 1. Reformation und 2. Aufklaerung, nun nicht mehr gilt. Deshalb wundert es nicht, dass Voelker mit anderer Glaubensbasis dies nur eingeschraenkt akzeptieren.
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Hat dies auf Nicht-Linke Blogs rebloggt.
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Helmut Roewer schreibt:
„Unter Rechtsextremismus werden Bestrebungen verstanden, die sich gegen die im Grundgesetz konkretisierte fundamentale Gleichheit der Menschen richten und die universelle Geltung der Menschenrechte ablehnen.“
Lieber Helmut Roewer,
so etwas zu behaupten bedarf einer Erklärung, die im Nachhinein des Beitrages sehr verschwommen ausfällt.
Sind wir rechten Deutschen, arbeitende Bürger Rechts- Extremisten? Ist es Rechts- Extremistisch für Deutschland zu arbeiten und Steuern zu zahlen?
Sollen wir rechte deutsche Bürger auch hier – mundtot gemacht werden?
Da bitte ich um Klarstellung.
Mit großer Verwunderung habe ich auch dieses (Zitat) zur Kenntnis genommen:
(Zitat Helmut Roewer):
Lieber Herr Helmes,
„zuweilen habe ich mich gefragt, warum lassen Sie das zu, daß die dollsten Kommentare auf ihrer Seite veröffentlicht werden, die nicht nur grenzwertig sind, sondern auch mit dem Thema, das der Beitrag anspricht, nichts zu tun haben…(…)
Veröffentlicht am 2. November 2019
Und dann schreibt H. R. im besagten Beitrag:
„Wollte das am Reformationstag aus Thüringen ins katholische Rheinland mal hinübergerufen haben.“
Was will Helmut Roewer mit diesem Fazit sagen??
Lieber Helmut Roewer
Wir beide haben etwas gemeinsam: Ich war (NVA) von 1972 – 75 Panzerkommandant und Zugführer (T54, T55) im Panzer- Regiment 21 „WALTER EMPACHER“ in Torgelow.
Meinen Soldaten habe ich immer gesagt, daß die beste Verteidigung der Angriff ist – zur rechten Zeit.
Das habe ich immer so gehalten.
Ja, wir standen uns damals feindlich gegenüber.
Doch was soll der Satz von ihnen:
„Wollte das am „Reformationstag“ aus Thüringen ins katholische Rheinland mal hinübergerufen haben.“
Luther war ein Kirchen- Spalter, Antichrist und Judenfeind.
Sein Geburtstag ist der Vorabend von 9/11.
Kristallnacht, Sprengung der drei Türme in NY, und vieles mehr geschahen in dessen schmutzigen Namen.
Ich habe in Belfast erlebt wie die Protestanten dort katholische Christen ermordeten.
Deshalb und aus noch anderen Gründen bin ich von dieser Protestantischen Sekte zum Katholizismus konvertiert. Das rufe ich da mal zurück.
Wollen wir Deutsche unser Vaterland endlich einigen oder weiter spalten?
Unser Schicksal entscheidet sich im Vatikan und unseren jüdischen und orthodoxen Geschwistern.
Gemeinsam sind wir stark. Zerstritten lacht der Faschismus, Freimaurer, Islam über uns.
Was wollen wir also tun? Wie spät ist es??
Gruß Ulfried
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Noch vor 20 Jahren waren Menschenrechte die logische Ableitung aus dem (christlichen) Naturrecht, die Menschen als vernunftbegabte Wesen besonders geschützt haben. Menschen haben diese Rechte NICHT, weil der Staat sie ihnen verleiht, SONDERN aus ihrer Natur als Menschen.
In dem von linksgrüner Seite „Tierrechte“ reklamiert wurden, hat man Menschen und Tiere fast auf eine Stufe gestellt, was vollkommen falsch ist. Natürlich darf man Tiere nicht unnötig quälen! ABER „Tierrechte“ sind Quatsch.
Und so kam es, dass „Menschenrechte“ zu einem politischen Kampfbegriff wurden und jeder Idiot, der nicht sofort seinen wirren Willen bekommt, reklamiert plötzlich seine „Menschenrechte“.
Wir dürfen einfach nicht zulassen, dass linke Kräfte die Sprache, die Deutungshohheit und die ganze Themensetzung überhaupt bestimmen!
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Wenn man Tierrechte proklamiert, sich selbst mit Tieren gleichsetzt und damit die Moral von Tieren, dann darf man auch Tiere töten und essen. Da Tiere dieses ja auch tun.
Wenn der Mensch aber über den Tieren steht, dann darf er auch die Tiere für sich nutzbar machen, darf sie züchten und essen.
Logisches Denken ist den Linken fremd, da prallen 2 Welten aufeinander. Die Linken sind so blöde, dass sie die Schweine beißen.
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Hat dies auf Flieger grüss mir die Sonne und grüss mir den Mond… rebloggt.
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Das Gros der Menschen versteht heute nicht mehr den Unterschied zwischen Abwehrrechten und Anspruchsrechten. Die Vermengung torpediert Urteilskraft.und Welfare aka Sozialstaat.
Universalistische Ideen und deren Umsetzung führen zwangsläufig in die Überforderung und die Schlechterstellung aller.
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Pingback: … im bislang noch geltenden Grundgesetz ist weder von der fundamentalen Gleichheit der Menschen die Rede, sondern nur davon, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind (Art. 3 Abs. 1 GG), geschweige denn von der universellen Geltung der Menschenr
Hat dies auf haluise rebloggt.
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Hat dies auf Menschenkind rebloggt.
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Zitat: “ Denen gegenüber spricht man von den universalen Menschenrechten, die es zu beachten und einzuhalten gelte. Menschenrecht auf Dauerversorgung aus Steuer- und Sozialkassen, Menschenrecht auf ungebremste Einreise, Menschenrecht auf sexuelle Handlungen an Kindern und Tieren, Menschenrecht auf Ehe mit Jedermann und Jedersache und beliebig Vielen, Menschenrecht auf Gewalt gegen Andersdenkende (allerdings nur von Fall zu Fall), Menschenrecht auf Manipulation von Wahlen, Menschenrecht auf Lüge (wenn’s der guten Sache dient), Menschenrecht auf gewaltsame Herstellung von Menschenrechten in Afrika und Asien (weil alle so schrecklich gleich sind, und die armen Eingeborenen nicht wissen, was für sie gut ist), Menschenrecht auf Leugnung von Naturgesetzen, Menschenrecht auf die Verbreitung von Geschichtslügen. Die Liste lässt sich fortsetzen.“
Es gibt für alles angeblich „Menschenrechte“, nur für die eigene Gemeinschaft gibt es keine Menschenrechte, da gibt es nur Zitronenrechte, die Rechte einer ausgequetschten Zitrone.
Bzw. für uns Deutsche gibt es nur Menschenpflichten, um die „Menschenrechte“ der anderen zu gewährleisten. Der an sich gute Gedanke der Menschenrechte ist durch die linksgrüne Verdrehung und Arschlochmoral zu einer Rechtfertigung der Moral von Sklavenhaltern und Sklaven verkommen. Die linksgrünen Speckmadengutmenschen sind das elendigste und dreckigste und hinterhältig heuchlerischste, was ich mir bei der menschlichen Spezies vorstellen kann.
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Wo sind die Menschenrechte für Deutsche? Zum dritten Mal innerhalb relativ kurzer Zeit Chaos. Zugegebenermaßen viel Eigenverschulden – aber richtig wählen kann man eben nur, wenn man gut aufgeklärt ist.Hier, Les Droits de l’Homme contre le Peuple
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Zum Juristischen biete ich mal das an:
„Erhebliche Rechtsverstöße durch die Bundesregierung“: Verfassungsrechtler gibt Klage Chancen (Nov. 2015 )
– was daraus wurde – wissen wir – die ‚Herrschaft des Unrechts ‚ dauert ewig an mit dem unseligen ‚Viertel‘ – Drehhofer –
2019:
– Prof. Scholz betont auch inbesondere, daß einevermeintliche ‚Rechtfertigung der unkontrolölioerten Masseneinwanderung mit Hinweis auf angebliche ‚Menschenrechte‘ – UNHALTBAR ist. Das Grundgesetz gilt für diese Bunderepunlik Deutaschland – und NUR für diese!
Rupert Scholz wirft Regierung andauernden Verfassungsbruch vor
Deutschland
20. Juni 2019
BERLIN. Der Staatsrechtler und frühere Verteidigungsminister Rupert Scholz hat der Bundesregierung einen fortlaufenden Bruch des Grundgesetzes vorgeworfen. „Der entscheidende Verfassungsbruch lag darin, daß die Bundesregierung seinerzeit unkontrolliert die Grenzen Deutschlands für eine ebenso unkontrollierte Einwanderung geöffnet hat“, sagte Scholz im Interview mit der JUNGEN FREIHEIT.
Das CDU-Mitglied verwies auf Artikel 16a des Grundgesetzes, wonach Personen, die aus einem sicheren Drittstaat kämen, kein Anrecht auf Asyl in Deutschland hätten. „Dieser Artikel wurde nicht nur 2015 massiv gebrochen – er wird es seitdem noch immer! Und damit auch das Dubliner Übereinkommen, das das gleiche besagt.“
Was damals passiert sei, „war nicht nur ‘ein’ Verfassungsbruch – sondern der schwerste, den wir in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland jemals erlebt haben“. Sowohl die Verfassungskrise als auch die Flüchtlingskrise hielten bis heute an, ergänzte der Rechtsanwalt. Scholz wies auch das Argument zurück, wonach die Öffnung der Grenzen mit Verweis auf Artikel 1 des Grundgesetzes, „die Würde des Menschen ist unantastbar“, gerechtfertigt gewesen sei.
Asylthemen nicht weiter mit Tabu belegen
„Auch das ist ein Stück Irreführung. Denn das Grundgesetz ist eine nationale Verfassung, die für die Bundesrepublik Deutschland gilt und nicht für Menschen, die sich außerhalb Deutschlands in ihrer Würde verletzt sehen. Das Grundgesetz ist kein weltweiter Wertmaßstab“,
betonte Scholz. Er befürchte zudem, daß die Integration der Flüchtlinge nicht gelänge. „Dafür ist die Zahl der Einwanderer schon zu groß.“
Auf die Frage, ob die AfD eine Gefahr oder eine Verteidigerin der Demokratie sei, antwortete der Staatsrechtler: „Auf jeden Fall ist die AfD die einzige Partei, die hier die Dinge klar beim Namen nennt. Das sollte den anderen doch zu denken geben.“ Er warne davor, diese Themen „weiter mit einem Tabu zu belegen“. Dies werde auf Dauer nicht gutgehen. (ls)
> Das vollständige Interview lesen Sie in der aktuellen Ausgabe der JUNGEN FREIHEIT (26/19).
h ttps://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2019/rupert-scholz-wirft-regierung-andauernden-verfassungsbruch-vor/
h ttps://www.freiewelt.net/nachricht/merkel-regierung-begeht-fortlaufenden-bruch-des-grundgesetzes-10078148/
„Staatsversagen und Verfassungsbruch“: Alle schweigen außer AfD, klagt Ex-Verteidigungsminister (CDU)
Epoch Times 4. November 2019 Aktualisiert: 5. November 2019 9:28
10.000 bis 15.000 Migranten kommen monatlich nach Deutschland. Eigentlich könnten sie sofort zurückgeschickt werden, aber Deutschland hält sich nicht an die Gesetze. Ex-Verteidigungsminister Rupert Scholz (CDU) sprach in einem Interview mit Gabor Steingart über „Staatsversagen und Verfassungsbruch“. ( … )
h ttps://www.epochtimes.de/politik/deutschland/taeglich-neuer-verfassungsbruch-und-kein-abgeordneter-regt-sich-auf-ausser-die-afd-a3054610.html
h ttp://www.pi-news.net/2019/06/scholz-merkel-begeht-fortlaufend-schwersten-verfassungsbruch/
Als Jurist kann ich JEDES Wort von Prof. Scholz unterschreiben!
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@ c_c: Und von mir drei dicke Ausrufezeichen dazu!!!
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Hat dies auf Bayern ist FREI rebloggt und kommentierte:
Die „Menschenrechte“ sind in wenigen Jahrzehnten vom Schild zum Schwert geworden. Helmut Roewer arbeitet die Entwicklung, die zuletzt im Etikettenschwindel des Verfassungsschutzes gipfelte, schön heraus. Der Autoritäre Humanitärstaat benutzt die „Menschenrechte“ und „Menschenwürde“ als Unterdrückungsmechanismus. Prof.Dr.iur. Jean-Louis Harouel arbeitet eine noch längere Geschichte dieser ideologischen Verirrung in seinem Buch „Die Menschenrechte gegen das Volk“ (Les Dorits de l’Homme contre le Peuple) heraus, und immer mehr Juristen wachen auf. Eigentlich ist der Menschenrechtsglaube schon seit den 1980er Jahren tot, wenngleich er an einige wertvolle Gedanken anknüpft, die weiterleben.
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Das GG definiert keinerlei Geltungsbereich mehr seit dem Putsch durch die Parteien 1990! Punkt! Es ist nur und ausschließlich die Rede von einem „Bund“ der ein „vereinigtes Wirtschaftsgebiet“ verwaltet! Punkt! ALLES was die Multikulturlisten der NWO veranstalten, ist also juristisch gar nicht verfolgbar. Eine juristische Pflicht per Gesetz die Grenzen zu sichern existiert somit nicht …..weil es keinerlei Grenzen gibt! Ergo gibt es keinen Hoch- oder Landesverrat durch Merkel und Co.. Die wissen das auch alle genau, darum sorgt sich auch niemand bei sein Tun gegen ein „GG116“-Volk. Wo sollte dieses Volk denn seinen Rechtsraum hernehmen….ohne Grenzen keine Nation und folglich kein Staat in seiner Völkerrechtsdefinition. Im Grunde ist die EUBRD schon der Keim der UN-NWO. Die Staatenlosmachung der Völker …quasi die Idee der Nazis (RuStaG1934). Nur ohne Panzer… NOCH!
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Selbstgemachte Paragrafeninterpretationen bringen ziemlich wenig. Denen folgt kein Jurist, und moralphilosophisches Gewicht haben sie auch nicht.
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Wenn es Menschenrechte für alle geben würde, dann würden die Menschen selbst entscheiden ob sie die allumfassende digitale „Schlinge“ haben wollen.
Wer sich ganz auf die digitale „Welt“ einlässt, wird in der Zukunft an seinen Erkenntnissen reifen, auch wenn es dann zu spät ist.
https://www.heise.de/tp/features/Schutz-vor-einem-EMP-Angriff-3222031.html
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Eigentlich gibt es ein einziges Menschenrecht, sein eigener Herr zu sein, niemandem Leid zufügen und selbiges von keinem erdulden.
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Das Recht, in seinem Bereich vom Staatn in Ruhe gelassen zu werden, sei das einzige wahre Menschenrecht, oder so ähnlich, meinte Roland Baader.
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Auch genannt die Goldene Regel, die es schon lange vor Jesus gab!
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